Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-111/A-1/15-2023 – NÖ landwirtschaftliches Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Zonschits(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wie schon auch mein Vorredner gesagt hat: Grundsätzlich stehen wir der Änderung dieses Gesetzes auch positiv gegenüber. Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark geändert. Die Voraussetzungen sind andere geworden und natürlich muss man dem auch Rechnung tragen. Die Auflösung dieses landwirtschaftlichen Förderfonds bedeutet aber nicht das Ende der Unterstützungen für unsere Landwirte und genau deshalb soll es auch weiterhin ein Gremium geben zum einen aus Vertretern der Politik und Experten der Landwirtschaft. Daher stelle ich auch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Zonschits, Weninger, Schindele und Suchan-Mayr zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hogl, Schnabel, Heinreichsberger u.a. betreffend der Ltg.-111/A-1/15-2023 (liest:)
„In der Sitzung des Landwirtschafts-Ausschusses vom 29.6.2023 wurde im Zuge der Debatte zum gegenständlichen Geschäftsstück festgehalten, dass das Kuratorium des landwirtschaftlichen Förderungsfonds weiterhin bestehen bleiben soll. Insbesondere hat sich auch der Vorsitzende des Ausschusses für die Beibehaltung stark gemacht. Im gegenständlichen Gesetzesentwurf ist jedoch die Abschaffung des Kuratoriums normiert, weshalb eine entsprechende Adaptierung erforderlich ist.
Der dem Antrag der Abgeordneten Hogl, Schnabel, Heinreichsberger, MA, u.a. beiliegende Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Änderungsanordnung 2 lautet:
„2. die §§ 10, 11 und 13 bis 23 des Teil II., Teil III. und Teil IV. entfallen.“
Änderungsanordnung 3 (neu) lautet:
3. § 12 lautet:
„Das Kuratorium des Niederösterreichischen landwirtschaftlichen Förderungsfonds bleibt als beratendes Organ des Landes Niederösterreich bestehen und ist in folgenden Angelegenheiten dieses Gesetzes vor der jeweiligen Entscheidung durch das Land zu hören:
1. Richtlinienentwürfe der abgewickelten Förderungsaktionen
2. die Aufnahme von Darlehen
3. die Geschäftsordnung für Kuratorium
4. über Ankäufe von Grundstücken
5. über Verkäufe von Grundstücken
6. über die Verwendung allfälliger Überschüsse, die als Siedlungsträger erzielt wurden
7. über Förderungen von Baumaßnahmen
8. über Förderungen für Einzelprojekten
9. über Förderungen, die über einer Wertgrenze von insgesamt 15.000 Euro liegen
10. über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
11. Erstellung von Richtlinienentwürfen für Förderungen,
12. Verwendung der widmungsgemäßen gewährten Förderungen“
Änderungsanordnung 3 (alt) erhält die Bezeichnung „4.“
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs