Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-20/A-6-2023 – Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur Verfolgung des Zweiten Präsidenten Gottfried Waldhäusl
Berichterstatter
Redner
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Hannes Weninger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing:Damit kommen wir zur Ltg.-20, Antrag über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Erteilung der Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Zweiten Landtagspräsidenten Gottfried Waldhäusl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 StGB. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Keyl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Zweiter Präsident! Dritte Präsidentin! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-20 betreffend Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien betreffend den Zweiten Präsidenten des NÖ Landtags, Gottfried Waldhäusl. Aufgrund einer Anzeige ob seiner kritischen Äußerungen zum Asylwesen als FPÖ-Politiker bzw. als Asylpolitiker stünde Gottfried Waldhäusl im Verdacht, die Menschenwürde anderer verletzt zu haben bzw. diese Gruppen in der öffentlichen Meinung verächtlich gemacht zu haben. Diese Aussagen sind auf „Fellner! LIVE“ und „OE24.at“ gefallen. Zum Begehren der Staatsanwaltschaft zitiere ich wörtlich (liest:)„Wenngleich die Äußerungen am 2.2.2023 getätigt wurden, somit deutlich vor der konstituierenden Sitzung des Landtags, ist aufgrund der Tatsache, dass Gottfried Waldhäusl in der in Rede stehenden Sendung am 2.2.2023 als niederösterreichischer Landesrat sowie im Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit zur FPÖ und deren Einstellung zum Thema Asylpolitik vorgestellt wurde und der Tatsache, dass wegen des endgültigen Wahlergebnisses vom 31.1.2023 ein Sitz des Gottfried Waldhäusl im zukünftigen NÖ Landtag gewährleistet war, ein Zusammenhang der Äußerungen mit der politischen Tätigkeit des zu diesem Zeitpunkt künftigen Abgeordneten zu bejahen.“ Zitatende. Die Staatsanwaltschaft beehrte sich anzufragen, ob die Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Zweiten Präsidenten erteilt werde. Über diese Anfrage hat der Rechts- und Verfassungs-Ausschuss kurz beraten und ich komme nun zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
... dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Zweiten Präsidenten des NÖ Landtages, Gottfried Waldhäusl, besteht; einer behördlichen Verfolgung des Zweiten Präsidenten des NÖ Landtages Gottfried Waldhäusl wird nicht zugestimmt.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und es gibt eine Wortmeldung. Die Frau Klubobfrau Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Der GRÜNE Klub hat sich die Entscheidung nicht sehr leicht gemacht und daher ist es uns jetzt auch wichtig, dass die Abstimmung nachvollziehbar ist für die Kolleginnen und Kollegen. Die GRÜNEN sind die Ersten, die um den Schutz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier kämpfen. Das haben die GRÜNEN, insbesondere bei Gottfried Waldhäusl – und Gottfried Waldhäusl weiß das auch – bereits 2006 bewiesen. Die Zeiten waren einmal auch für Gottfried Waldhäusl andere in Niederösterreich. 2006 – also vor sehr, sehr langer Zeit – waren es nur noch zwei freiheitliche Abgeordnete und die Landesgebäudeverwaltung ist im Auftrag der ÖVP in die Räumlichkeiten einmarschiert und hat dort die Büroräumlichkeiten eines Abgeordneten geräumt und umgestellt. Gottfried Waldhäusl weiß es, es waren dann die GRÜNEN, die auch – in einer OTS nachzulesen „Räumung des FPÖ-Büros im Landhaus – demokratiepolitscher Skandal“ die Einzigen waren, die gesagt haben: „Hier ist eine Grenze überschritten worden.“ Da geht es nicht darum, ob das ein Freiheitlicher ist, eine Sozialdemokratin ist – irgendwo hört sich das Farbenspiel auf. Da geht es um einen demokratiepolitischen Sonderfall. Nach langer interner Debatte bei uns ist es hier gegenständlich auch der Fall. Die Immunität steht uns Abgeordneten zu. Gottfried Waldhäusl war zum damaligen Zeitpunkt Regierungsmitglied und Regierungsmitglieder haben auch nicht in allen modernen Demokratien den Schutz, den Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben. Ich kann von einem Regierungsmitglied erwarten, dass er als ... in seiner ganzen Ausstattung, was seine Aufgabe ist in einer Demokratie, auch weiß, was er sagt und sich dafür auch – dann hier auch in dem Fall wie hier von der Staatsanwaltschaft gewollt – erklären sollte. Daher ist es für uns aus dem Blickwinkel zu betrachten, dass es eben kein Mitglied des Landtages war zum Zeitpunkt als es passiert ist, sondern eben ein Regierungsmitglied und daher sind wir in diesem konkreten Fall – und ich verwehre mich, da jetzt irgendwie zu sagen, das ist ein Freiheitlicher ... das ist nie unsere Haltung gewesen, wenn es um den Kampf in der Demokratie geht und um die Rechte – aber in diesem Fall, so wie er hier dargestellt wird und wie er wahrscheinlich auch war, müssen wir schweren Herzens eben sagen: Hier kann man sich nicht hinter der Immunität verstecken. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Hannes Weninger von der SPÖ.
Abg. Weninger(SPÖ): Herr Präsident! Liebe Ulrike! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Parlamentarische Usancen funktionieren nur dann, wenn sich alle daran halten. Auf der Rednerliste stehen GRÜNE, die grüne Klubobfrau, und ein Vertreter der ÖVP und deshalb will ich mich natürlich auch nicht verschweigen zu dieser Causa, obwohl es üblich war bisher – nur zur Erklärung – dass zu solchen Angelegenheiten im Plenum nicht gesprochen wird, sondern nach der Ausschussberatung die reine Abstimmung hier im Hohen Haus stattfindet. Die Sachlage ist relativ eindeutig. Es ist üblich, dass die Staatsanwaltschaft sehr vorsichtig formuliert. Daraus leite ich auch ab, dass der Berichterstatter vorgelesen hat. Die Tatsache ist jedoch, dass der Herr Präsident Waldhäusl zum Zeitpunkt des Vorwurfs der Verhetzung keine Immunität besessen hat in seiner damaligen Funktion als Mitglied der Landesregierung. Jetzt gibt es in der Spruchpraxis, die in Niederösterreich ein bisschen anders ist als im österreichischen Nationalrat, zwei Möglichkeiten, die sagt: Jemand, der zum Tatzeitpunkt nicht immun war, wird ausgeliefert oder es gibt dieses aufschiebende Prozedere, dass man sagt: Er ist jetzt immun, damit wird die Auslieferung auf Eis gelegt und tritt dann wieder in Kraft, wenn die Abgeordnetenfunktion zu Ende ist. Tatsache ist – und ich glaube, das ist die sauberste Lösung und wir vertrauen ja alle in die österreichische Rechtssprechung – dass der Landtag zur Kenntnis nimmt, dass der Herr Präsident zum Zeitpunkt seiner Äußerungen keine Immunität besessen hat und daher auszuliefern ist. Aber ich möchte auch dazusagen – vor allem an die ÖVP: Diese Mauer, die ihr jetzt als Koalitionsdisziplin macht, schadet dem Ansehen der Politik und damit auch dem Land. Bitte überlegt euch euer politisches Verhalten. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Der Berichterstatter verzichtet ebenfalls ...
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