Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-20/A-6-2023 – Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur Verfolgung des Zweiten Präsidenten Gottfried Waldhäusl
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Der GRÜNE Klub hat sich die Entscheidung nicht sehr leicht gemacht und daher ist es uns jetzt auch wichtig, dass die Abstimmung nachvollziehbar ist für die Kolleginnen und Kollegen. Die GRÜNEN sind die Ersten, die um den Schutz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier kämpfen. Das haben die GRÜNEN, insbesondere bei Gottfried Waldhäusl – und Gottfried Waldhäusl weiß das auch – bereits 2006 bewiesen. Die Zeiten waren einmal auch für Gottfried Waldhäusl andere in Niederösterreich. 2006 – also vor sehr, sehr langer Zeit – waren es nur noch zwei freiheitliche Abgeordnete und die Landesgebäudeverwaltung ist im Auftrag der ÖVP in die Räumlichkeiten einmarschiert und hat dort die Büroräumlichkeiten eines Abgeordneten geräumt und umgestellt. Gottfried Waldhäusl weiß es, es waren dann die GRÜNEN, die auch – in einer OTS nachzulesen „Räumung des FPÖ-Büros im Landhaus – demokratiepolitscher Skandal“ die Einzigen waren, die gesagt haben: „Hier ist eine Grenze überschritten worden.“ Da geht es nicht darum, ob das ein Freiheitlicher ist, eine Sozialdemokratin ist – irgendwo hört sich das Farbenspiel auf. Da geht es um einen demokratiepolitischen Sonderfall. Nach langer interner Debatte bei uns ist es hier gegenständlich auch der Fall. Die Immunität steht uns Abgeordneten zu. Gottfried Waldhäusl war zum damaligen Zeitpunkt Regierungsmitglied und Regierungsmitglieder haben auch nicht in allen modernen Demokratien den Schutz, den Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben. Ich kann von einem Regierungsmitglied erwarten, dass er als ... in seiner ganzen Ausstattung, was seine Aufgabe ist in einer Demokratie, auch weiß, was er sagt und sich dafür auch – dann hier auch in dem Fall wie hier von der Staatsanwaltschaft gewollt – erklären sollte. Daher ist es für uns aus dem Blickwinkel zu betrachten, dass es eben kein Mitglied des Landtages war zum Zeitpunkt als es passiert ist, sondern eben ein Regierungsmitglied und daher sind wir in diesem konkreten Fall – und ich verwehre mich, da jetzt irgendwie zu sagen, das ist ein Freiheitlicher ... das ist nie unsere Haltung gewesen, wenn es um den Kampf in der Demokratie geht und um die Rechte – aber in diesem Fall, so wie er hier dargestellt wird und wie er wahrscheinlich auch war, müssen wir schweren Herzens eben sagen: Hier kann man sich nicht hinter der Immunität verstecken. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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