Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-20/A-6-2023 – Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur Verfolgung des Zweiten Präsidenten Gottfried Waldhäusl
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Zweiter Präsident! Dritte Präsidentin! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-20 betreffend Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien betreffend den Zweiten Präsidenten des NÖ Landtags, Gottfried Waldhäusl. Aufgrund einer Anzeige ob seiner kritischen Äußerungen zum Asylwesen als FPÖ-Politiker bzw. als Asylpolitiker stünde Gottfried Waldhäusl im Verdacht, die Menschenwürde anderer verletzt zu haben bzw. diese Gruppen in der öffentlichen Meinung verächtlich gemacht zu haben. Diese Aussagen sind auf „Fellner! LIVE“ und „OE24.at“ gefallen. Zum Begehren der Staatsanwaltschaft zitiere ich wörtlich (liest:)„Wenngleich die Äußerungen am 2.2.2023 getätigt wurden, somit deutlich vor der konstituierenden Sitzung des Landtags, ist aufgrund der Tatsache, dass Gottfried Waldhäusl in der in Rede stehenden Sendung am 2.2.2023 als niederösterreichischer Landesrat sowie im Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit zur FPÖ und deren Einstellung zum Thema Asylpolitik vorgestellt wurde und der Tatsache, dass wegen des endgültigen Wahlergebnisses vom 31.1.2023 ein Sitz des Gottfried Waldhäusl im zukünftigen NÖ Landtag gewährleistet war, ein Zusammenhang der Äußerungen mit der politischen Tätigkeit des zu diesem Zeitpunkt künftigen Abgeordneten zu bejahen.“ Zitatende. Die Staatsanwaltschaft beehrte sich anzufragen, ob die Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Zweiten Präsidenten erteilt werde. Über diese Anfrage hat der Rechts- und Verfassungs-Ausschuss kurz beraten und ich komme nun zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
... dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Zweiten Präsidenten des NÖ Landtages, Gottfried Waldhäusl, besteht; einer behördlichen Verfolgung des Zweiten Präsidenten des NÖ Landtages Gottfried Waldhäusl wird nicht zugestimmt.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs