Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1974/A-2/71-2022 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Franz Rennhofer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung FPÖ, Abg. Ing. Huber
Resolutionsantrag Abg. Dr. Krismer-Huber Raus aus Öl und Gas in Niederösterreich abgelehnt: Zustimmung GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, SPÖ, FPÖ, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, zum Verhandlungsgegenstand 1974, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schindele, Maier u.a. betreffend Änderung der NÖ Bauordnung. Ich ersuche den Abgeordneten Windholz die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Windholz, MSc(SPÖ): Herr Präsident, ich darf abermals berichten zum Geschäftsstück 1974, Änderung der NÖ Bauordnung. Die großen Flüchtlingsströme aus dem Jahr 2015 führten dazu, dass mit § 16a eine Regelung aufgenommen wurde, welche sowohl Erleichterungen in Hinblick auf das Verfahren als auch materiellrechtliche Sonderregelungen brachte. Die eingefügte Bestimmung des § 16a galt nur für die beschriebenen, vorübergehenden Betreuungseinrichtungen. Die Regelung des § 16a wurde als Beitrag zur möglichst raschen Bewältigung einer Notsituation gesehen und sollte aufgrund der damit verbundenen Einschränkung der baubehördlichen Zuständigkeit nur befristet gelten. Da sich die Regelung des § 16a in der Praxis bewährt hat, sollen nunmehr ihre Befristung und ihr Außerkrafttreten auf spätere Zeitpunkte verschoben werden. Der Zeitpunkt des Außerkrafttretens ergibt sich daraus, dass nach § 16a bis 30. Juni 2024 Betreuungseinrichtungen mit einer Bedarfsdauer von maximal fünf Jahren gemeldet werden dürfen, also die gesamte Bedarfsdauer bis spätestens Mitte 2029 abgelaufen ist und für allfällige Rückbauten noch eine sechsmonatige Frist zugestanden wird. Ich komme daher zum Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schindele, Maier, Schuster, Balber, Rennhofer, Pfister, Hackl betreffend Änderung der NÖ Bauordnung aus 2014 (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend die Änderung der NÖ Bauordnung 2014 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.
3. Von einem Verfahren nach Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 wird gemäß Art. 27 Abs. 2 NÖ Landesverfassung 1979 abgesehen, da dieses Gesetz zur Beseitigung einer Notlage rasch in Kraft treten muss.“
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Herbeiführung einer Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber, GRÜNE. (Dritte Präsidentin Mag. Renner übernimmt den Vorsitz.)
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Na Gott sei Dank, da oben ist auch ein Wechsel. Geht sich aus. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Eine kleine Novelle der NÖ Bauordnung steht jetzt auf der Tagesordnung. Eine, die angesichts der Notwendigkeiten natürlich viel zu wenig weit geht. Wir werden der natürlich stattgeben, weil es ja nur eine Abänderung ist. Wir vermissen aber, dass die Antragsteller, dass die Landesregierung „Raus aus Öl“ im Antrag integriert hat. Sie haben sicher alle in Erinnerung, dass die große Änderung NÖ Bauordnung beim letzten Mal im Begutachtungsverfahren bereits „Raus aus Öl“ im Gesetz vorgesehen hat. Wenn man dann aber meinte, es beinhaltet … oder man weiß nicht genau: Wie tut man mit sozialen Härtefällen? … hat man es wieder – und zwar waren sich die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und FPÖ einig – herausgenommen. Ich bedaure sehr, dass jetzt der Mut fehlt, das hineinzugeben. In der Zwischenzeit wissen wir, dass nach allem, was möglich ist, Härtefälle abgewendet werden sollen und wir in der Zwischenzeit auch angesichts des Krieges in der Ukraine, ich glaube, mehrheitlich in dem Land der Auffassung sind, dass Gas nicht mehr für die Wärmeversorgung in den Haushalten verwendet werden soll. Ich habe zuerst mit einem Kollegen gesprochen, der gemeint hat, das wird hier schwierig mit Gas werden. Natürlich wird das schwierig werden mit Gas. Aber seit Jahrzehnten reden vor allem GRÜNE, aber auch andere vereinzelt, davon, dass wir alle fossilen Brennstoffe für die Industrie brauchen, für Vorgänge, Prozesse, wo man nicht so leicht auf andere – nämlich erneuerbare Energien – umstellen kann. Im Bereich „Wärme“ der Haushalte ist es möglich. Und dort sind wir ziemlich säumig gewesen. Also ich hätte ganz gerne, dass wir uns zumindest in Niederösterreich einmal alle dazu bekennen: Da waren wir nicht sehr gut in den letzten Jahrzehnten. Dem hat man nicht die Beachtung gegeben und wie gesagt: Es ist noch immer möglich, auch in Niederösterreich, die Wohnbauförderung im großvolumigen Bau zu bekommen, indem man mit einem Drittel neben einer Nahwärme auch mit Gas heizt. Das geht nicht. Wir können das viel besser. Daher bringe ich den Resolutionsantrag von mir und meiner Kollegin und meinem Kollegen ein (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, dem NÖ Landtag eine Novelle der NÖ Bauordnung zum Beschluss vorzulegen, welche einen Ausstiegsplan aus fossilen Heizungssystemen mit Öl bis 2035 und Gas bis 2040 normiert. Geeignete Ausstiegsszenarien und Förderschienen entsprechend den Bundesvorgaben bzw. -zielsetzungen sind zu entwerfen.“
Wir fordern eigentlich jetzt die Landesregierung nur auf, noch einmal das zu tun, wo sie ja schon war – nämlich „Raus aus Öl“ war sie ja schon so weit – und jetzt noch einmal nachzudenken: Wie können wir es legistisch festhalten, aber auch durchaus verantworten bis 2040 aus Gas raus zu wollen und was bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an? Was bieten wir jenen an, die sich jetzt schon ernsthaft überlegen, wie sie das tun? Es wissen die Kommunalpolitikerinnen und –politiker unter euch, unter Ihnen sehr wohl, dass die Energieagentur des Landes mit ihren Energieberatungen nicht mehr erreichbar ist. Keine Bürgerin oder Bürger bekommt jetzt noch einen Termin. Es läuten die Telefone – ich nehme an in manchen Rathäusern genauso wie bei mir. Es gibt einen derartigen Ansturm. Sie wollen jetzt ganz genau wissen: Wie können sie die Therme rauswerfen? Wie ist das mit einer Wärmepumpe? Was sind die Voraussetzungen? Jetzt stehen wir vor dem Problem, dass wir einerseits zu wenig Beratungen anbieten können überall und auf der anderen Seite: Wenn sie dann auch noch das Geld haben und das schnell machen wollten, dann muss man einmal einen Handwerker, eine Handwerkerin finden, die relativ rasch Zeit haben und den Auftrag dann auch ausführt. Daher: Wir werden um eine ernsthafte Supra-Offensive im Bereich dieser wichtigen Berufe und Branchen nicht herumkommen. Wir müssen dort die Lehrlinge noch einmal suprafördern, weil ohne Installateure, Heiztechniker, diverse Elektriker werden wir die Energiewende in Zukunft nicht schaffen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Jürgen Handler von der FPÖ das Wort.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsident! Hoher Landtag! Zur Änderung der NÖ Bauordnung 2014, also die Regelung des § 16a der NÖ Bauordnung, wurde 2015 beschlossen und soll mit dieser Gesetzeslage verlängert werden. 2015 – ist ja wohl bekannt – da war die große Flüchtlingswelle, also da wo sehr viele gekommen sind und dadurch wurde hier das Gesetz auch geändert. Aber ich stehe dieser Gesetzesvorlage kritisch gegenüber, weil hier gesetzlich geregelte, baubehördliche Verfahren einfach übergangen werden bzw. im Eilverfahren abgeschlossen werden und auch wenn diese nur befristet gelten und diese aufgrund von Notsituationen errichtet werden, ist sehr wohl zu hinterfragen: Wer haftet bei Vorfällen? Kritisch ist es auch, weil hier die Bürgermeister als Baubehörde mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen, alles ordnungsgemäß zu überprüfen, einfach übergangen werden. Es ist durch diese Verlängerung auch schwierig als Gemeinde in Abstimmung mit dem Land dementsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zu steuern. Vor allem kleine Gemeinden mit einer geringen Einwohnerzahl haben dadurch keinen Einfluss hier größere Flüchtlingsunterkünfte zu vermeiden, wo der Prozentsatz zur Bevölkerung dementsprechend hoch werden kann. In Notsituationen zu helfen ist wichtig und richtig, aber hier die Gemeinden dementsprechend auszuhebeln, ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Es soll einen Konsens zwischen den Gemeinden, Land und den Unterkunftsbetreibern geben, um zu vermeiden, dass hier Bürgermeister einfach übergangen werden. Aus den angeführten Gründen werden wir dieser Änderung der NÖ Bauordnung nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Christian Samwald von der SPÖ das Wort.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaub, die Novelle zur Bauordnung ist eine wichtige und richtige, die wir hier treffen. Diese Verlängerung dieses Ausnahmeverfahrens, weil ich glaube, wenn wir das Leid sehen und wenn wir diese Flüchtlingsströme momentan sehen – wir haben heute schon darüber diskutiert – dann glaube ich, ist es dringend notwendig hier entsprechende Maßnahmen zu schaffen und es müssen Erleichterungen in Hinblick auf dieses Bauverfahren auch unbedingt durchgeführt werden. Ein Schelm, der Böses denkt … die FPÖ ist besorgt um die Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz, aber möglicherweise geht es auch um das Thema „Flüchtlinge“, weil man keine Flüchtlinge in den Gemeinden haben will. Aber das sei nur vielleicht eine Vermutung von meiner Seite aus, die ich hier anstelle. Zur Kollegin Krismer: Ja, raus aus dem Öl, da sind wir grundsätzlich auch dafür. Das ist gar keine Frage. Das ist natürlich richtig. Aber wir haben auch schon in der letzten Novelle zur Bauordnung gesagt: Wenn wir raus aus dem Öl wollen und das quasi wirklich im Gesamten, dann muss auch eine entsprechende Förderkulisse geschaffen werden, dann müssen wir entsprechende Förderungen zur Verfügung stellen, dass sich auch diejenigen das leisten können, einen Heizungstausch, die das auch wollen und benötigen. Und es wollen auch sehr viele, das ist gar keine Frage. Die Ukraine-Krise hat das Ganze natürlich auch beflügelt. Ich gebe der Kollegin recht. Ich habe mir jetzt selber einen Photovoltaik- und Energieabend, wo du normalerweise 20, 30 Leute hast … also den Saal könntest du momentan zweimal ausverkaufen. Aber gerade deshalb haben wir auch einen Antrag heute eingebracht, den wir – so hoffe ich – das nächste Mal hier im Haus auch rege diskutieren wollen, wo wir die Förderungen ausweiten wollen, wo wir auch gleich direkte Vorschläge machen. Wie schaut es aus? Beispiele geben in dem Antrag: Wie kann etwas finanziert werden? … und freue mich schon auf die Diskussion in der nächsten Sitzung, aber dieser Antrag, glaube ich, der ist jetzt akut und dem werden wir auch zustimmen. Ich bitte hier auch um Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Franz Rennhofer von der ÖVP das Wort.
Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Niemand von uns hier herinnen hätte sich vorstellen können, dass 2022 ein europäisches Land von Putin und seiner ihm unterstellten Armee angegriffen wird. Niemand hätte sich vorstellen können, dass Raketen auf die Ukraine, auf städtische Wohngebiete gerichtet und abgefeuert werden. Niemand hätte sich vorstellen können, dass Krankenhäuser, ja sogar Geburtenstationen, gezielt angegriffen und in Schutt und Asche gelegt werden. Wir alle müssen zur Kenntnis nehmen, dass genau das jetzt tagtäglich passiert. Unsägliches Leid wird der Bevölkerung der Ukraine zugefügt. Millionen von Frauen und Kindern und schutzsuchenden Älteren sind auf der Flucht und bangen um ihr eigenes Leben und um das der Angehörigen zu Hause, die in der Ukraine ihr Zuhause verteidigen. Es ist ein Gebot der Stunde, unseren Nachbarn zu helfen. Und Niederösterreich hilft. Das Land NÖ hat parteiübergreifend die Plattform „Niederösterreich hilft“ ins Leben gerufen. Niederösterreich steht zur Ukraine, zum ukrainischen Volk und zu den flüchtenden Menschen. In Niederösterreich erleben wir eine Welle der Solidarität und der Hilfsbereitschaft. Hilfsorganisationen, Zivilschutzverband, Jugendorganisationen, die Gemeinden setzen mit breiter Unterstützung der Bevölkerung nicht nur Zeichen, sondern Taten in Form von Hilfsleistungen, Taten in Form von Spenden und – und darum geht es in diesem gegenständlichen Antrag zur Bauordnung – in Form von Wohnungsangeboten und Unterkünften für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Einige der 2015 und 2016 befristeten Bestimmungen der Bauordnung würden im Juni 2022 auslaufen und deshalb der heutige gemeinsame Antrag, die Bestimmungen dem Anlass entsprechend anzupassen und die Frist entsprechend zu verlängern. Niederösterreich tut auch in diesem Fall was ein Land tun kann – auch bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Flüchtlingsunterbringung. Ich ersuche daher um breite Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
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