Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1974/A-2/71-2022 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Windholz, MSc(SPÖ): Herr Präsident, ich darf abermals berichten zum Geschäftsstück 1974, Änderung der NÖ Bauordnung. Die großen Flüchtlingsströme aus dem Jahr 2015 führten dazu, dass mit § 16a eine Regelung aufgenommen wurde, welche sowohl Erleichterungen in Hinblick auf das Verfahren als auch materiellrechtliche Sonderregelungen brachte. Die eingefügte Bestimmung des § 16a galt nur für die beschriebenen, vorübergehenden Betreuungseinrichtungen. Die Regelung des § 16a wurde als Beitrag zur möglichst raschen Bewältigung einer Notsituation gesehen und sollte aufgrund der damit verbundenen Einschränkung der baubehördlichen Zuständigkeit nur befristet gelten. Da sich die Regelung des § 16a in der Praxis bewährt hat, sollen nunmehr ihre Befristung und ihr Außerkrafttreten auf spätere Zeitpunkte verschoben werden. Der Zeitpunkt des Außerkrafttretens ergibt sich daraus, dass nach § 16a bis 30. Juni 2024 Betreuungseinrichtungen mit einer Bedarfsdauer von maximal fünf Jahren gemeldet werden dürfen, also die gesamte Bedarfsdauer bis spätestens Mitte 2029 abgelaufen ist und für allfällige Rückbauten noch eine sechsmonatige Frist zugestanden wird. Ich komme daher zum Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schindele, Maier, Schuster, Balber, Rennhofer, Pfister, Hackl betreffend Änderung der NÖ Bauordnung aus 2014 (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend die Änderung der NÖ Bauordnung 2014 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.
3. Von einem Verfahren nach Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 wird gemäß Art. 27 Abs. 2 NÖ Landesverfassung 1979 abgesehen, da dieses Gesetz zur Beseitigung einer Notlage rasch in Kraft treten muss.“
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Herbeiführung einer Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.