Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1907-1/A-3/638-2022 – Stärkung des gemeinnützigen Wohnbaus und Verbesserung der Rechte von Mieterinnen und Mietern
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Udo Landbauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Gerhard Razborcan (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Martin Schuster (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Beim nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-1907-1, Antrag gemäß § 34 Landtagsgeschäftsordnung des Abgeordneten Kasser betreffend Stärkung des gemeinnützigen Wohnbaus und Verbesserung der Rechte von Mieterinnen und Mietern, Ltg.-1908, Antrag der Abgeordneten Landbauer u.a. betreffend erforderliche vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Wohnungsbestände der WBV-GÖD bzw. WBV-GFW in Niederösterreich, Ltg.-1909, Antrag der Abgeordneten Landbauer u.a. betreffend die Aufrollung eines möglichen aufsichtsbehördlichen Versagens in der Causa „die EIGENTUM“ Vösendorf, Ltg.-1910, Antrag der Abgeordneten Landbauer u.a. betreffend die erforderliche aktive Rolle von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner in der Causa WBV-GFW, Ltg.-1911, Antrag der Abgeordneten Landbauer u.a. betreffend den vorläufigen Stopp der Vergabe von Neubauförderungsmitteln an die WBV-GFW bis zur Klärung der Causa § 1 Abs. 3 des WGG. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Teufel die Verhandlungen zu den genannten Verhandlungsgegenständen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Kasser betreffend Stärkung des gemeinnützigen Wohnbaus und Verbesserung der Rechte von Mieterinnen und Mietern (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass
- § 36 WGG dahingehend ergänzt wird, dass die einer Bauvereinigung auferlegten Pflichten nach dem WGG sowie die Aufsichtsrechte der Behörde auch nach Entziehung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit bis zum Zeitpunkt gelten, an dem die endgültige Geldleistung tatsächlich geflossen ist und
- die Finanzierungsbeiträge der Mieter für den Fall des Konkurses oder der Insolvenz eines gemeinnützigen Wohnbauträgers nach dem WGG in der Insolvenzordnung als Masseforderung definiert werden.
2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-1907 miterledigt.“
Ich komme zum nächsten Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses, den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend erforderliche vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Wohnungsbestände der WBV-GÖD bzw. WBV-GFW in Niederösterreich (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich komme zum nächsten Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend die Aufrollung eines möglichen aufsichtsbehördlichen Versagens in der Causa „die EIGENTUM“ Vösendorf (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich komme zum nächsten Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend die erforderliche aktive Rolle von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner in der Causa WBV-GFW (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich komme zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend den vorläufigen Stopp der Vergabe von Neubauförderungsmitteln an die WBV-GFW bis zur Klärung der Causa iSd § 1 Abs. 3 WGG (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Eingang in die Debatte und anschließende Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in die Debatte und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS. (Zweiter Präsident Moser übernimmt den Vorsitz.)
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn ich mir die aktuellen Immobilienpreise anschaue und die Gehälter, die z. B. meine Töchter als Berufsanfänger mit akademischer Ausbildung bekommen, dann ist eines klar: Den Jungen ist es heute nicht mehr möglich aus eigener Arbeit Wohnungseigentum zu erwerben, trotz der noch immer niedrigen Kreditzinsen. Das hat viele Gründe. Unter anderem – da beißt sich die Katze ein bisschen in den Schwanz – sind gerade wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase die Immobilien so extrem teuer, weil sie die Alternative zu allen anderen Anlagen sind, es liegt aber auch an der viel zu hohen Abgabenlast auf Arbeit, sodass die Nettogehälter in überhaupt keiner Relation zu den Kosten stehen, die dem Arbeitgeber entstehen. Besserung ist hier nicht in Sicht – vor allem auch dann, wenn die Regierungsparteien nicht einmal willens sind, ihre eigenen Wahlversprechen umzusetzen und die kalte Progression endlich abzuschaffen. Der gemeinnützige Wohnbau könnte eine der Lösungen für dieses Problem sein. Könnte, wenn man an verschiedenen Stellschrauben drehen würde. Allem voran braucht es attraktive, flexible Mietkaufmodelle, die es jungen Leuten ermöglichen, zunächst zu mieten und dann zu kaufen. Aber nicht unbedingt das zuerst gemietete Objekt. Warum? Wohnbedürfnisse ändern sich. Genauso wie die Einkommensverhältnisse, die beruflich bedingte Mobilität ist heute viel höher als sie früher war und das Ziel, möglichst nahe beim Arbeitsort zu wohnen führt ja auch umwelttechnisch zu einer „Win-win-Situation“, die anzustreben ist. Die NEOS in Vorarlberg haben dazu das „Flexi-Mietkauf-Modell“ vorgestellt, bei dem die Kaufoption nicht an der Wohnung hängenbleibt, sondern am Mieter. Wer also zunächst in eine kleine Wohnung einzieht, weil er zunächst nur eine kleine Wohnung braucht und beispielsweise aufgrund der Familiengründung nach einigen Jahren mehr Platz benötigt, kann die Kaufoption und die gegengerechnete Miete mitnehmen. Das kann man innerhalb der gemeinnützigen Wohnbauträger relativ leicht lösen, aber es könnten auch Modelle für den privaten Wohnungsmarkt entwickelt werden. Nächster Punkt: Die Nebenkosten des Immobilienerwerbs müssen radikal gesenkt werden – vor allem für Ersterwerber. Die auch im internationalen Vergleich sehr hohen Nebenkosten für Notare, Rechtsanwälte, Grundbucheintragung, Finanzierung usw. machen trotz voranschreitender Digitalisierung einen wesentlichen Prozentsatz des Wohnungspreises und damit schnell einmal ein paar Monatsgehälter aus. Das ist nicht angemessen und das ist vor allem nicht generationengerecht, dass junge Leute da einmal ein paar Monatsgehälter hinblättern, nur damit sie einmal die ganzen bürokratischen Hürden überwinden. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass bei Maklerprovisionen für Mietwohnungen im Privatbereich endlich das Bestellerprinzip durchgesetzt wird. Hier wird eine langjährige Forderung von uns erfüllt. Aber zurück zu den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften. Gemeinnützig heißt nicht parteiennützig. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Welt der Gemeinnützigen nach wie vor über weite Strecken in „Rot“ und „Schwarz“ eingeteilt wird, dass bei der Bestellung der Vorstände und Aufsichtsräte das Parteibuch häufig eine wichtige Rolle spielt und damit der Sinn dieser Gesellschaften teilweise konterkariert wird. Denn auch wenn die Wohnungen fertig gebaut und an die Mieter oder Eigentümer übergeben sind, muss sichergestellt sein, dass bei Verwaltung und Betriebskosten optimiert wird und nicht parteipolitische Abhängigkeiten bedient werden. Was natürlich gar nicht geht, meine Damen und Herren, ist dass, wie im vorliegenden von der FPÖ dokumentierten Fall offenbar passiert, der gemeinnützige Wohnbau zum Spekulationsobjekt wird, dass da Anteile hin- und hergeschoben werden, dass man von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit profitiert usw. Eine wirksame und wirklich unabhängige Aufsicht, die sich nicht nur auf Formelles beschränkt, sondern auch die laufende Gebarung dieser Gemeinnützigen kontrolliert, wäre hier sinnvoll. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Den Antrag nach 34 werden wir selbstverständlich mittragen. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt als Nächste die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des NÖ Landtages! Die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, -genossenschaften in Niederösterreich sind historisch zwischen ÖVP und der Sozialdemokratie aufgeteilt. Einmal war die Freiheitliche Partei so verwegen und hat eine Freiheitliche Gesellschaft gegründet. Vielleicht kann sich der eine oder andere noch an die Wohnbaugesellschaft „Freies Wohnen“ erinnern, die leider nicht so frei geendet hat (Abg. Ing. Mag. Teufel: Das ist 40 Jahre her.) – nämlich hinter Gardinen für den ein oder anderen. Sehr geehrter Kollege der Freiheitlichen, der hinter mir jetzt in seinen nicht vorhandenen Bart murmelt, was ich verstehe: Es ist nicht 40 Jahre her, sondern es war im Jahr 2000. Immerhin hatte diese Rosenstingl-Affäre dazu geführt, dass man wegen gesetzmäßigem Betrug den Herrn Rosenstingl dranhatte und wegen Untreue und den Parteiobmann der Freiheitlichen Partei; Bernhard Gratzer, auch mit Untreue. Warum sage ich das? Weil die Freiheitlichen wirkliche Expertisen in dem Bereich haben. Man sieht ja mit den vielen Anträgen, die sie eingebracht haben, dass sie sich da eindringlich und ausführlich damit beschäftigt haben. Der vorliegende Antrag … dem werden wir jetzt daher auch die Zustimmung geben. Erlauben Sie mir auch, was die Wohnbauförderung betrifft in Niederösterreich, noch einmal zwei, drei Punkte zu erwähnen. Zum Einen: Die Wohnbauförderung hat den Auftrag Wohnraum in Niederösterreich zu schaffen und zwar auch jenen die Möglichkeit zu geben, Wohnraum zu haben, die nicht zu den Großverdienerinnen und Großverdienern gehören. Von dem sind wir leider ein wenig abgerückt in Niederösterreich. Ich hätte sehr gerne gesehen, dass die Wohnbauförderung wieder mehr Fokus im Sozialbereich hat – ich sage es auch ganz bewusst: weniger im Ökologischen. Alles, was dort gefördert wird, ist nicht mehr zu fördern, ist in die Wohnbauförderung, ist in die Bauordnung hineinzugeben, weil es heute Stand des Wissensstandes der Technik ist, dass man so errichtet. Man baut keinen großvolumigen Bau mehr in Niederösterreich, wo Gas eine Wärmequelle ist – ist aber derzeit noch Alltag. Wenn wir da nicht rasch in die Gänge kommen und das Gas wirklich hinausbringen, haben wir versagt. Der zweite zumindest für mich wichtige Punkt ist: Die Wohnbauförderung lässt alles zu und sie nimmt diesem Land jedwege Ästhetik. Wenn ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete, die heute nicht mit dem Zug oder mit dem Rad gekommen sind, sondern wie ich in einem Elektroauto angereist sind und hereinfahren und diese Bauten sehen, dann muss ich ehrlich sagen: Wenn Sie sich nicht „anspeiben“, ich „speibe“ mich jedes Mal an. Das ist Wohnbau in Niederösterreich, wie ich es kenne aus dem ehemaligen Ostblock. Wir nehmen dem Land jede Ästhetik. Ich verlange, dass jene Bauten, die mit Wohnbauförderungsmitteln bezahlt und gefördert werden auch einen Wohnraum bieten und eine Ästhetik bieten, weil das auf Menschen abfärbt. Es haben auch Menschen mit weniger Einkommen das Recht in einer Umgebung zu leben, in einem Kulturland, die dem gerecht wird. (Beifall bei den GRÜNEN.) Daher braucht es eine umfassende Neubewertung, Evaluierung der niederösterreichischen Wohnbauförderung, um den Notwendigkeiten gerecht zu werden – sprich der Klimakrise die Stirn zu bieten und ein Kulturland zu sein, auch auf dem Gebiet „Wohnen“, dass wir dem gerecht werden. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Moser: Frau Abgeordnete, Sie müssen nicht alles, was Sie von sich geben auch hier am Rednerpult erwähnen. Aber als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Udo Landbauer, FPÖ.
Abg. Landbauer, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Also es ist ja durchaus amüsant, wenn eine grüne Abgeordnete sich herausstellt und da quasi jetzt das Geschäft der Mehrheitspartei in dem Haus erledigt … dann soll das durchaus so sein. Was jetzt das Thema „Sauberkeit und sozialen Wohnbau“ betrifft, da bin ich mir sicher, dass Sie Ihren ehemaligen grünen Bundessprecher, Peter Pilz, befragen wird, der noch immer im sozialen Wohnbau in Wien lebt, nicht? Auf die Antwort bin ich dann gespannt, wie sich das ausgeht. (Abg. Dorner: Oder den Chorherr!) Oder ein gewisser Herr Chorherr, der es ja offenbar mit der Sauberkeit auch nicht immer so gehabt hat. Aber gut, sei es drum. Hoher Landtag, das Thema ist viel zu ernsthaft, um sich zu intensiv mit den GRÜNEN zu beschäftigen. Wir haben diese Fülle an Anträgen eingebracht, weil sich in diesem Land auch im sozialen Wohnbau, im gemeinnützigen Wohnbau … weil da sehr vieles im Argen liegt und ich gar nicht unbedingt überall Böswilligkeit unterstellen möchte, sondern viel mehr wahrscheinlich in den meisten Fällen Inkompetenz. Aber es ist in Wahrheit, was die Auswirkungen betrifft, um nichts besser. Der gemeinnützige Wohnbau in Niederösterreich ist nunmal insbesondere mit seinen 112.000 Mietwohnungen die entscheidende Säule, was das Thema „leistbares Wohnen“ in unserem Bundesland betrifft. Das Beispiel des Burgenlandes – und da denken Sie bitte einmal an die ehemals gemeinnützigen Bauvereinigungen „Buntes Wohnen“, „Gesfö“ und „Riedenhof“, zeigt allerdings, dass spekulative Kräfte es auf die Wohnungsbestände abgesehen haben und dass sich Konstrukte um Michael Tojner, dass die die Aberkennung der Gemeinnützigkeit geradezu provoziert haben. Gepaart mit einer mindestens inkompetenten Aufsichtsbehörde und maßloser Gier wurden die Abschöpfungsbeträge minimiert und das Burgenland und seine Bewohner um satte 163 Millionen Euro geprellt. Die Verfahren laufen noch. Selbstverständlich sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass hier auch die Unschuldsvermutung gilt. Aber auch Wien ist vom spekulativen Treiben im sozialen Wohnbau nicht verschont. Da denke man bitte an die ehemalige Beamtengenossenschaft, Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, nunmehr WBV-GFW. Da sind ebenfalls bis heute Protagonisten aus dem Umfeld Michael Tojner am Ruder. Etwa bekennende Sozialdemokraten, die Tojner, das Unternehmen, gleich mehrfach verkaufen wollten und letztlich Treuhänder waren. Aber meine sehr geehrten Damen und Herren, leider steht es um die Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau auch in Niederösterreich alles andere als zum Besten. Wie wir alle wissen, haben SPÖ-nahe Genossenschaften rund um die Pleite der Commerzialbank Mattersburg Abermillionen Euro eingebüßt. Was weniger bekannt ist, dass die in Relation zur Größe am stärksten betroffene Vereinigung die SPÖ-nahe Genossenschaft für Mödling ist. Und da muss die Frage gestellt werden, was die Aufsicht getan hat? Gar nichts. Niederösterreich ist definitiv – genauso wie Wien und Burgenland – keine Insel der Seligen. Das werden die folgenden Beispiele belegen und insbesondere faktenwidrige Anfragebeantwortungen durch den Wohnbaulandesrat Eichtinger, den ich heute wirklich sehr vermisse. Er war zwar am Beginn der Sitzung anwesend, da ist es aber nicht um seine Themen gegangen. Aber da, wo es wirklich um sein Ressort geht, fehlt er mir heute leider und es geht auch insbesondere um seine Anfragebeantwortungen. Also rund um die Causa, um die ehemals gemeinnützige Bauvereinigung „die EIGENTUM“ zittern Bewohner um ihre Finanzierungsbeiträge, die in x-tausende Euro Höhe gehen. Das Land blieb bis dato untätig. Nämlich erst als wir Freiheitliche einen Antrag hier im Landtag eingebracht haben zum Schutz der Bewohnerrechte, hat da plötzlich die ÖVP von ihrem Plagiatsrecht gemäß 34 Gebrauch gemacht und fordert jetzt den Bundesgesetzgeber auf. Was Sie allerdings vergessen, geschätzte Damen und Herren der ÖVP, auch Niederösterreich müsste dringendst tätig werden und da etwa die Ansprüche der Bewohner auch garantieren. Schließlich hat man beim aufsichtsbehördlichen Verfahren einiges falsch gemacht und das werden wir auch alles noch Stück für Stück enthüllen. Eines nur, die Frage: Wie könnte das Unternehmen sonst in Anbetracht der ganz eindeutigen Rechtslage gemäß WGG, genau 10 und 36, ein Sanierungsverfahren beantragen. Das geht ganz einfach nicht oder dürfte ganz einfach nicht gehen. Man hat nachweislich stille Reserven abgeschöpft, denn sonst wäre diese Vorgehensweise, die wir hier vorfinden gar nicht möglich gewesen. Und das kostet Niederösterreich Geld, denn Niederösterreich hat einen gesetzlichen Anspruch auf das Geld, um es für Zwecke des sozialen Wohnbaus auch einzusetzen. Genau diese Gelder bräuchte man exakt für diese Zwecke, um hier leistbares Wohnen auch sicherzustellen. Also wir werden ihrem Plagiatsantrag die Zustimmung erteilen, auch wenn er mehr an eine chinesische Raubkopie erinnert, ganz einfach weil es um die Dringlichkeit der Sache geht und wir uns speziell in diesem Thema, das jetzt vielleicht nicht unbedingt für jeden das Spannendste ist, aber ein so wichtiges Thema ist und wir uns hier einfach für die Menschen einsetzen wollen, während ich das Gefühl habe, dass die ÖVP Niederösterreich taktiert. Und zwar die Begründung des Antrages belegt Selbstherrlichkeit wie Inkompetenz der ÖVP gleichermaßen. Denn als wäre es nicht Schande genug, dass ein Michael Kloibmüller eine der wichtigsten Rollen im gemeinnützigen Wohnbau im Bundesland Niederösterreich einnimmt – und das sei Ihnen auch einmal ins Stammbuch geschrieben – möchte ich hier exemplarisch schon ein paar Dinge anführen, wenn es um die Anfragebeantwortungen der letzten Wochen geht. Ich mache das im Rahmen dieser Sitzung, dieser Wortmeldung und belästige Sie nicht mit einer Anfrage- oder mit mehreren Anfragebeantwortungsdebatten, denn die hätten auch jedenfalls ihre Berechtigung. Für die Anfragebeantwortung zu unserer Anfrage Grundzüge und erforderliche Aufwertung der Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen in Niederösterreich – ja, Herr Landesrat, ich hätte es Ihnen gerne heute gesagt, aber es wird ihm sicher jemand ausrichten: Die Angehörigenschaft zum Baugewerbe ist keineswegs eindeutig geregelt, so wie Sie das in der Beantwortung unserer Anfrage behaupten. Der § 9 Abs. 1 Z.1 WGG enthält einen ganz besonderen Auffangtatbestand und beinhaltet wesentliche Schutzbestimmungen für den gemeinnützigen Wohnbau und seine Bewohner. Nur wer weiß das ganz offenbar nicht in Niederösterreich? Die Aufsicht weiß das ganz offensichtlich nicht. Auch was die WBV-GFW betrifft, die hunderte Wohneinheiten in Niederösterreich hat, stecken Sie ganz einfach den Kopf in den Sand. Ja, es ist richtig: Der Sitz ist in Wien und zunächst die Wiener Aufsicht zuständig. Wenn das Unternehmen allerdings abgewickelt wird, was immer noch alles andere als unwahrscheinlich ist, dann hat das Folgen für die niederösterreichischen Bewohner. Und wir wollen nicht, dass die Objekte dann von Spekulanten gekauft werden, die vielleicht dann die Bewohner tyrannisieren, um sie aus den Objekten rauszuekeln. Darum muss man sich Gedanken über eine gemeinnützige Auffanggesellschaft, über ein gemeinnütziges Auffangkonsortium machen und das rechtzeitig und nicht dann, wenn der Fall erst eintritt. Und auch ein Förderstopp muss hier verhängt werden, jedenfalls was die neue Bauförderung betrifft, weil andernfalls müssen Sie sich dann die Frage gefallen lassen, ob sonst die WBV-GÖD weiterhin mit Steuergeld gefüttert wird, obwohl die Eigentümerstruktur irregulär ist. Das hat sogar Wien zustande gebracht und in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen ergriffen. Das lässt sich auch über die Wohnbauförderung administrieren, Herr Landesrat. Dafür muss man nicht die Aufsicht sein. Und dann noch zur Anfragebeantwortung betreffend Wohnbauförderung WBV-GFW. Ich möchte da nur in ein paar Stichworten zusammenfassen, welche Fragen wir gestellt haben, was wir beantwortet wissen wollten. Wir haben ja mit den Fragen zwei bis sieben gefragt, welche Mittel in den letzten zehn Jahren der WBV-GFW zugesprochen wurden, welche Mittel sie beantragt haben, welche Mittel, welche Anträge noch in der Pipeline sind, etc., etc. Zurückkommt – also nur die Seite mit den Fragen hat eine A4-Seite beinhaltet – zurückkommen zwei Zeilen zu Frage zwei und drei: In den letzten zehn Jahren wurden keine Mittel aus der Wohnbauförderung zugesprochen. Zu Fragen vier bis sechs: Es ist kein Förderverfahren anhängig. Also abgesehen von der Tatsache, dass die Ausführlichkeit der Anfragebeantwortung eine bodenlose Frechheit ist, stelle ich mir schon die Frage, wie denn der Herr Landesrat bzw. seine Abteilung zu diesen Aussagen kommt, dass keine Mittel der Wohnbauförderung geflossen sind. Denn man muss jetzt kein Investigativjournalist sein oder kein Kriminalpolizist, kein Forensiker, um sich die Homepage der WBV-GFW anzusehen und dann springt einem plötzlich ins Auge: In Blindenmarkt, Reihenhäuser, ab dem Sommer 2022 – und da steht unter anderem: Auf dem großzügigen Arreal wurden neben den 14 Bauparzellen von der WBV-GFW auch 12 Niedrigenergiehäuser errichtet, die unter Zuhilfenahme der niederösterreichischen Wohnbauförderung angeboten werden. Gut, jetzt haben Sie noch einen Redner Zeit – also zwischen mir und dem ÖVP-Redner – um sich eine entsprechende Ausrede einfallen zu lassen. Ich bin jedenfalls schon sehr gespannt darauf. Also ich weiß nicht so recht, ob es die Inkompetenz ist oder die Bereitschaft, die Abgeordneten dieses Hauses bei Anfragen glatt anzulügen. Ich weiß nicht, was mich dabei mehr schockieren würde. Wenn ich mir heute ansehe, was dann eher vielleicht für die Inkompetenz sprechen würde oder für die Überforderung – das mag ja auch durchaus sein – wenn wir in Anbetracht der gegenwärtigen Situation mit steigenden Preisen, natürlich auch steigenden Mietpreisen, der Problematik, die wir Freiheitliche hier mehrfach auf den Tisch gelegt haben, als einzige Lösung bekommen, dass der Landesrat eine Aussendung macht, wo er dann bekannt gibt, dass geförderter Wohnbau nur noch mit Baum- und Nützlingshotel stattfindet. Also das ist zwar sehr schön, aber da sind wir dann genau dort, wo wir wären, wenn die GRÜNEN am Werk wären und man sich dann großartig wundert, wieso der gemeinnützige Wohnbau so teuer ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im gemeinnützigen Wohnbau stecken Milliarden Euro an Wohnbauförderungen und auch andere Subventionen, beispielshaft durch günstige Grundstücke. Ja, das ist auch gut so. Aber auf dieses Vermögen muss aufgepasst werden und das ist faktisch nicht der Fall. Die ÖVP Niederösterreich gefährdet genau durch diese Art der Politik und Verwaltung den sozialen Wohnbau und lädt Spekulanten ja geradezu ein, dass sie nach Niederösterreich kommen und sich hier im gemeinnützigen Wohnbau auch breitmachen. Genau das wollen wir verhindern und genau das wäre die Aufgabe der Aufsicht und genau dieser Aufgabe müssen Sie nachkommen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere sie nur an die Milliardenverluste eines Wohnbaulandesrates Wolfgang Sobotka und würde Ihnen anraten, aus den Fehlern der Vergangenheit auch zu lernen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Gerhard Razborcan, SPÖ.
Abg. Razborcan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte heute keine Grundsatzdebatte über die derzeitige Wohnbauförderung hier abhalten, sondern nur kurz auf die von der FPÖ ursprünglich eingebrachten Anträge eingehen. Da gibt es einmal den Antrag für die Einberufung einer Taskforce und Sicherung der Bewohneransprüche in der Causa „die EIGENTUM“. Dazu ist festzustellen, dass vom Land NÖ keine Wohnbaugelder in die Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft geflossen sind und somit für das Land NÖ keine finanziellen Verluste zu beklagen sind. Zu beachten ist auch, dass hinsichtlich der Finanzierungsbeiträge von Mieterinnen und Mietern keine Wohnungen in Niederösterreich betroffen sind. Gerade die Causa „die EIGENTUM“ hat gezeigt, dass die NÖ Landesregierung als Aufsichtsbehörde gut funktioniert. Der von der ÖVP eingebrachte § 34-Antrag geht sehr detailliert auf diesen Antrag ein, daher werden wir diesem § 34-Antrag auch unsere Zustimmung geben. Zum Antrag erforderliche vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Wohnungsbestände der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst bzw. GFW in Niederösterreich. Leider ist der Name Michael Tojner, ein Mitglied der katholischen Studentenbewegung ja vielen geläufig, vor allem wenn es um die Wohnbauangelegenheiten geht. Wien und Burgenland können ein Lied davon singen. Leider kein schönes Lied, geht es um Angelegenheiten, die über Jahre hinweg die Gerichte beschäftigen. Die Möglichkeit zur Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus besteht immer. Präventiv aber eine Auffanggesellschaft zu gründen, wäre der falsche Weg. Hier ist eine zivilgerichtliche Entscheidung abzuwarten. Falls dann überhaupt noch notwendig, können zu diesem Zeitpunkt alle weiteren Schritte gesetzt werden. Die Aufrollung eines möglichen aufsichtsbehördlichen Versagens in der Causa „die EIGENTUM“ Vösendorf werden vom ersten bis zum letzten Satz Vermutungen in den Raum gestellt. Tatsache ist aber, dass es zu einem rechtskräftigen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 27.11.2020 gekommen ist, indem die endgültige Geldleistung in der Höhe von rund 52 Millionen Euro festgesetzt wurde. Wenn die FPÖ rechtsgültige Bescheide der Landesregierung anzweifelt, kann sie jederzeit ein Gegengutachten einbringen. Sollte ein allfälliges Gegengutachten völlig neue Erkenntnisse bringen, wäre das dann der richtige Zeitpunkt darüber zu diskutieren. Grundsätzlich ist aber dem Bescheid der Landesregierung zu folgen. Weiters zum Antrag einer aktiven Rolle von Frau Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner in der Causa gemeinnützige Wohnbauvereinigung. Auch da ist festzuhalten, dass sich der Sitz der genannten Wohnbauvereinigung in Wien befindet. Dadurch ist ausschließlich die Wiener Landesregierung als Aufsichtsbehörde zuständig. Die NÖ Landesregierung hat aufgrund von gesetzlichen Vorschriften weder Einsichts- noch Eingriffsrechte. Daher werden wir auch diesen Antrag ablehnen. Und zum Antrag für den vorläufigen Stopp der Vergabe von Neubauförderungsmitteln an die gemeinnützige Wohnbauvereinigung ist festzuhalten – und das wissen wir aus der Anfragebeantwortung des zuständigen Landesrates, Martin Eichtinger - es wurden in den letzten zehn Jahren keine Mittel aus der Wohnbauförderung ausgeschüttet, genauso wenig ist ein Förderverfahren anhängig. Daher gehen wir davon aus, wenn das eine Anfragebeantwortung des zuständigen Landesrates ist, dass es der Richtigkeit entspricht. Sollten sich andere Dinge in Zukunft ergeben, kann man wieder im Landtag über solche Sachen diskutieren, Punkt 1 und Punkt 2: Das heißt noch gar nicht, wenn bereits Fördermittel geflossen sind, muss es in Zukunft sicherlich keine Förderungen geben. Also wir werden Förderungen an diese Wohnbaugesellschaft jedenfalls unsere Zustimmung nicht geben. Daher komme ich zum Schluss und kann zusammenfassend sagen, dass wir Sozialdemokraten die Anträge der Freiheitlichen ablehnen werden bzw. den Ausschussanträgen, die auf Ablehnung lauten, die Zustimmung erteilen. Den § 34-Antrag werden wir – wie auch im Ausschuss schon – unsere Zustimmung erteilen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Martin Schuster, ÖVP.
Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine ganze Reihe von Anträgen, die hier zusammen diskutiert werden, die allesamt eines eint: Es geht um den gemeinnützigen Wohnbau, allerdings zu einem Gutteil um Firmenkonstrukte, die sich nicht in Niederösterreich abspielen. Die aber aus verschiedenen Gründen durchaus legitim sind, es auch hier zu diskutieren, weil Niederösterreich als Schauplatz – zumindestens für gerichtliche Auseinandersetzungen – gewählt worden ist. Ich darf dann aber natürlich auch sehr, sehr gerne auf die teilweise – aus meiner Sicht – sehr unbegründeten und aus der Luft gegriffenen Vorwürfe gegen unseren Herrn Landesrat, Martin Eichtinger, die seitens der Freiheitlichen Partei hier aufgestellt worden sind, eingehen. Vielleicht kurz zur – so ähnlich, wie das der Kollege Razborcan gemacht hat – Chronologie der Anträge. Zunächst einmal die Wohnbaugenossenschaft oder –gesellschaft „die EIGENTUM“: Hier muss man auch einmal ganz klar sagen: „die EIGENTUM“ hat keine einzige Wohnung in Niederösterreich, demnach auch keine Mieterinnen und Mieter in Niederösterreich und es sind auch keinerlei Wohnbaugelder hier geflossen. So unangenehm die Situation, die es jetzt für die Bewohnerinnen und Bewohner gibt, vor allem in Wien, die in diesen Wohnungen wohnen, ist: Die Mieten sind natürlich durch die Mietverträge entsprechend abgesichert, auch die Miethöhe. Da ist kein Risikopotenzial da. Dort wo es eines gibt, das sind die Finanzierungsbeiträge. Deshalb ist auch der § 34-Antrag, über den wir jetzt in Kürze abstimmen werden, glaube ich, ein sehr wichtiger, weil er nämlich nicht nur im WGG, wo ja der Gesetzgeber schon vorgesorgt hat, dass hier eine entsprechende Vorkehrung getroffen wird, sondern vor allem auch im Insolvenzrecht die Finanzierungsbeiträge in der Gemeinnützigkeit, dass wir hier den Gesetzgeber auffordern. Das Land hat – und da kann ich überhaupt nicht irgendein Versäumnis empfinden – genau das getan in dem Augenblick, wo – aus dubiosen Gründen kann man sagen – der Standort von Wien in das nahegelegene Vösendorf verlegt worden ist, hat aus meiner Sicht absolut korrekt reagiert. Die Aufsichtsbehörde hat das wahrscheinlich intendierte Entzugsverfahren der Gemeinnützigkeit durchgeführt, konnte gar nicht anders agieren. Zurzeit ist die Causa aber auch beim Landesverwaltungsgericht anhängig und ich erkenne bei einer Streitsumme von 52 Millionen Euro, die höchstwahrscheinlich das Land NÖ aus meiner Rechtsansicht auch am Ende des Tages erhalten wird können, kein Versäumnis und keine Bevorzugung einer Gesellschaft, sondern ganz im Gegenteil ein wirklich korrektes Verhalten. Noch dazu in einer Causa, die sich zwar in Niederösterreich abspielt, aber im Falle der „EIGENTUM“ keine einzige Wohnung in Niederösterreich hat. Anders gelegen ist natürlich der Fall der WBV. Da sitzt die Gesellschaft in Wien, aber 452 Wohnungen dieser Gesellschaft befinden sich in Niederösterreich und das ist natürlich dann schon ein Fall, wo sehr viele Landsleute – wie es auch immer wieder gesagt wird – entsprechend betroffen sind. Es wurde hier gesagt, dass eine Anfragebeantwortung seitens des Herrn Landesrates Eichtinger nicht korrekt gewesen sei – nämlich dass hier in den letzten zehn Jahren Wohnbaumittel geflossen wären. Also ich habe mich auch erkundigt und es recherchiert: Es sind in den letzten zehn Jahren keine Wohnbaumittel geflossen. Wenn ich jetzt hier Kollegen aus dem Haus, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachabteilung, als Auskunftspersonen habe oder eine Homepage eines Unternehmens, das offensichtlich in wirtschaftlich großer Schieflage ist und hier in verschiedener Art und Weise nicht immer optimal agiert hat, um es einmal freundlich auszudrücken, und ich vergleichen muss, wem ich jetzt das Vertrauen schenke, dann schenke ich es selbstverständlich den Mitarbeitern des Landes NÖ und nicht einer Homepage, wo drin steht, irgendwelche Häuser … da sind Mittel angesprochen worden oder sonstiges. Also wenn ich hier bewerten muss, weiß ich, wem ich das Vertrauen schenke. Mein Vertrauen hat die Fachabteilung zu 100 %. Ich weiß und glaube auch, dass im letzten Jahrzehnt hier keine Mittel geflossen sind. Als Mitglied auch des Wohnbauförderungsbeirats – und da sind ja auch die Freiheitlichen vertreten – wissen wir ja auch, dass die Praxis Gott sei Dank jene ist, dass ausschließlich jene Wohnbaugesellschaften, die auch einen Sitz in Niederösterreich haben, auch entsprechend Förderungen in den vergangenen Jahren bekommen haben. Das heißt auch, die Forderung, die aufgestellt wird, keine weiteren Förderungen – also das kann ich zusagen: Das wird sicherlich nicht passieren. Allein schon aufgrund der Sitzverhältnisse und die Causa ist ja nicht nur jetzt, durch die Debatte hier im Haus, sondern auch durch die mediale Berichterstattung entsprechend präsent. Es gibt da noch eine weitere – zwar nicht angesprochene, aber im Antrag erwähnte – Förderung, dass keine untermarktpreisigen Grundstücke zur Verfügung gestellt werden sollen. Das geht auch aus meiner Sicht nicht. Das Land NÖ ist auch was die Grundstücks-Zurverfügungstellung betrifft, zum Unterschied zu Gemeinden, gar nicht in der Lage hier in größerem Ausmaß das durchzuführen und es würde in keinem Fall bei den im gegenständlichen Fall diskutierten Gesellschaften auch nur die Idee aufkommen, hier entsprechende Grundstücksreserven zur Verfügung zu stellen. Was mir auch noch ein Anliegen ist, ist ein … generell … ich glaube, dass das Bild, das jetzt in der Debatte gezeichnet worden ist vom gemeinnützigen Wohnbau in Niederösterreich ein nicht korrektes Bild darstellt. Es wurden selbstverständlich auch Kritikpunkte, die generell das Bauwesen in Niederösterreich betreffen, angesprochen. Frau Kollegin Krismer-Huber hat die Ästhetik angesprochen. Ja, also auch mir geht es nicht immer gut, wenn ich an der einen oder anderen Baustelle vorbeifahre. Manchmal gibt es aber auch den Effekt, wenn dann die Baustelle keine Baustelle mehr ist, sondern das Objekt fertiggestellt ist, dass dann eine deutliche Verbesserung zu spüren ist. Aber es ist kein Vorrecht des gemeinnnützigen oder geförderten Wohnbaus, ästhetisch fragwürdige Projekte zu haben. Als ehemaliger Bürgermeister kann ich sagen: Oft sind es eher die freifinanzierten, die keinen Gestaltungsbeirat nämlich durchlaufen müssen, die dort oder da eher optisch fragwürdige Objekte darstellen. Also zu sagen, dass es hier der gemeinnützige Wohnbau sei, der da besonders die Ästhetik vermissen lässt, das halte ich für falsch. Der Fokus zum Sozialbereich: Ich glaube, es wird sicherlich so sein, dass in Zukunft auch gewisse Faktoren, die heute noch in der Wohnbauförderung abgebildet sind, in der Bauordnung für alle Projekte dargestellt werden und natürlich die sozialen Elemente in der Wohnbauförderung weiterhin auch in Zukunft entsprechend Bedeutung haben werden. Insgesamt glaube ich, dass wir in Niederösterreich wirklich stolz sein können, was in den einzelnen Firmen, in den einzelnen Genossenschaften geleistet wird. In Summe zeigt auch … und die Aufsicht funktioniert, weil man hat gerade an diesen Beispielen gesehen, dass hier sehr rasch und auch völlig korrekt agiert worden ist. Auch die Anfragebeantwortungen, die hier entsprechend diskutiert worden sind … ich persönlich bin der Meinung, dass hier keinerlei Missstand und keinerlei Fehlinformation vorgelegen ist. Der § 34-Antrag ist, glaube ich, einer, der genau in diesen beiden Fällen, die ich schon angesprochen habe … auf der einen Seite sozusagen die Möglichkeit im WGG, dass die Entziehung der Anerkennung und der Gemeinnützigkeit erst zu dem Zeitpunkt gelten kann, wenn die Geldleistung tatsächlich geflossen ist und das Zweite – schon angesprochen – auch im Insolvenzrecht entsprechend die Mieterinnen und Mieter mit ihren Finanzierungsbeiträgen abzusichern. In dem Sinn danke ich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir auch weiterhin nicht nur in der Art und Weise wie jetzt mit sehr fragwürdigen Projekten, die sich nicht in Niederösterreich abgespielt haben, sondern auch wieder sehr positiv den niederösterreichischen Wohnbau hier bei uns im Land diskutieren werden. (Beifall bei der ÖVP.)
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