Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1907-1/A-3/638-2022 – Stärkung des gemeinnützigen Wohnbaus und Verbesserung der Rechte von Mieterinnen und Mietern
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Razborcan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte heute keine Grundsatzdebatte über die derzeitige Wohnbauförderung hier abhalten, sondern nur kurz auf die von der FPÖ ursprünglich eingebrachten Anträge eingehen. Da gibt es einmal den Antrag für die Einberufung einer Taskforce und Sicherung der Bewohneransprüche in der Causa „die EIGENTUM“. Dazu ist festzustellen, dass vom Land NÖ keine Wohnbaugelder in die Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft geflossen sind und somit für das Land NÖ keine finanziellen Verluste zu beklagen sind. Zu beachten ist auch, dass hinsichtlich der Finanzierungsbeiträge von Mieterinnen und Mietern keine Wohnungen in Niederösterreich betroffen sind. Gerade die Causa „die EIGENTUM“ hat gezeigt, dass die NÖ Landesregierung als Aufsichtsbehörde gut funktioniert. Der von der ÖVP eingebrachte § 34-Antrag geht sehr detailliert auf diesen Antrag ein, daher werden wir diesem § 34-Antrag auch unsere Zustimmung geben. Zum Antrag erforderliche vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Wohnungsbestände der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst bzw. GFW in Niederösterreich. Leider ist der Name Michael Tojner, ein Mitglied der katholischen Studentenbewegung ja vielen geläufig, vor allem wenn es um die Wohnbauangelegenheiten geht. Wien und Burgenland können ein Lied davon singen. Leider kein schönes Lied, geht es um Angelegenheiten, die über Jahre hinweg die Gerichte beschäftigen. Die Möglichkeit zur Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus besteht immer. Präventiv aber eine Auffanggesellschaft zu gründen, wäre der falsche Weg. Hier ist eine zivilgerichtliche Entscheidung abzuwarten. Falls dann überhaupt noch notwendig, können zu diesem Zeitpunkt alle weiteren Schritte gesetzt werden. Die Aufrollung eines möglichen aufsichtsbehördlichen Versagens in der Causa „die EIGENTUM“ Vösendorf werden vom ersten bis zum letzten Satz Vermutungen in den Raum gestellt. Tatsache ist aber, dass es zu einem rechtskräftigen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 27.11.2020 gekommen ist, indem die endgültige Geldleistung in der Höhe von rund 52 Millionen Euro festgesetzt wurde. Wenn die FPÖ rechtsgültige Bescheide der Landesregierung anzweifelt, kann sie jederzeit ein Gegengutachten einbringen. Sollte ein allfälliges Gegengutachten völlig neue Erkenntnisse bringen, wäre das dann der richtige Zeitpunkt darüber zu diskutieren. Grundsätzlich ist aber dem Bescheid der Landesregierung zu folgen. Weiters zum Antrag einer aktiven Rolle von Frau Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner in der Causa gemeinnützige Wohnbauvereinigung. Auch da ist festzuhalten, dass sich der Sitz der genannten Wohnbauvereinigung in Wien befindet. Dadurch ist ausschließlich die Wiener Landesregierung als Aufsichtsbehörde zuständig. Die NÖ Landesregierung hat aufgrund von gesetzlichen Vorschriften weder Einsichts- noch Eingriffsrechte. Daher werden wir auch diesen Antrag ablehnen. Und zum Antrag für den vorläufigen Stopp der Vergabe von Neubauförderungsmitteln an die gemeinnützige Wohnbauvereinigung ist festzuhalten – und das wissen wir aus der Anfragebeantwortung des zuständigen Landesrates, Martin Eichtinger - es wurden in den letzten zehn Jahren keine Mittel aus der Wohnbauförderung ausgeschüttet, genauso wenig ist ein Förderverfahren anhängig. Daher gehen wir davon aus, wenn das eine Anfragebeantwortung des zuständigen Landesrates ist, dass es der Richtigkeit entspricht. Sollten sich andere Dinge in Zukunft ergeben, kann man wieder im Landtag über solche Sachen diskutieren, Punkt 1 und Punkt 2: Das heißt noch gar nicht, wenn bereits Fördermittel geflossen sind, muss es in Zukunft sicherlich keine Förderungen geben. Also wir werden Förderungen an diese Wohnbaugesellschaft jedenfalls unsere Zustimmung nicht geben. Daher komme ich zum Schluss und kann zusammenfassend sagen, dass wir Sozialdemokraten die Anträge der Freiheitlichen ablehnen werden bzw. den Ausschussanträgen, die auf Ablehnung lauten, die Zustimmung erteilen. Den § 34-Antrag werden wir – wie auch im Ausschuss schon – unsere Zustimmung erteilen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
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