Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1892/A-1/137-2022 – NÖ Landwirtschaftskammergesetz, NÖ Landarbeiterkammergesetz – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Reinhard Teufel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Josef Wiesinger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Martin Huber (fraktionslos) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Richard Hogl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, NEOS, Ablehnung FPÖ, GRÜNE, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1892, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Ing. Schulz u.a. betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes und des NÖ Landarbeiterkammergesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Schulz die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz(ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses betreffend Änderung NÖ Landwirtschaftskammergesetz und Landarbeiterkammergesetz. Im Zuge der Corona-Krise wurde mit der Beschlussfassung im Umlaufwege oder in einer Video- und Telefonkonferenz eine zeitlich begrenzte Möglichkeit bis Jahresende 2021 geschaffen. Mit diesem Antrag bzw. mit diesem Beschluss soll ein dauerhafter Beschluss während der Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse gefasst werden und es sollen Vollversammlungen ohne Öffentlichkeit, jedoch mit schriftlichem Bericht über die wesentlichen Tagesordnungspunkte und jedenfalls Beschlüsse binnen drei Tagen kundgemacht werden auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ bzw. der Landarbeiterkammer. Ich komme daher zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes und des NÖ Landarbeiterkammergesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Bevor ich zur Debatte komme, darf ich noch kurz auf den Zusatzantrag Bezug nehmen. Hier hat auch der fraktionslose Abgeordnete zugestimmt – ändert nichts an dem Gesamtergebnis, aber ich werde es natürlich im Protokoll festhalten lassen, Herr Kollege. Ich komme daher zur Debatte. Zum Wort gelangt jetzt der Abgeordnete Reinhard Teufel, FPÖ.
Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wir Freiheitlichen stehen den Änderungen des Landwirtschaftskammergesetzes sehr skeptisch gegenüber. Sie scheinen auf den ersten Blick zwar harmlos, beinhalten aber doch demokratiepolitischen Sprengstoff. Die Möglichkeit Sitzungen von Kollegialorganen der Landwirtschaftskammer und Landarbeiterkammer im Wege einer Video oder Telefonkonferenz abzuhalten oder Beschlüsse im Umlaufwege herbeizuführen, war als Notfallsmaßnahme gerechtfertigt. Auch die Möglichkeit bei Sitzungen der Vollversammlungen aus epidemiologischen Gründen die Öffentlichkeit auszuschließen war zeitlich beschränkt – auch schon aus unserer Sicht ein Grenzfall. Nun sollen diese Regelungen für die Landwirtschafts- und Landarbeiterkammer für die Dauer von außergewöhnlichen Verhältnissen beibehalten werden. Das aber lehnen wir Freiheitliche strikt ab. Es gibt also Werte und Grundsätze, die nicht zur Disposition stehen, die um jeden Preis verteidigt werden müssen und die nicht der Bequemlichkeit geopfert werden dürfen. Dazu gehört die fundamentale Demokratie, politische Rechte der Mandatare, deren Einschränkung nur „Ultima Ratio“ sein kann und niemals Normalfall werden darf. Wir werden daher diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Josef Wiesinger, SPÖ.
Abg. Wiesinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Jahre Probedurchgang über die Notmaßnahmen, hervorgerufen durch Covid-19, soll jetzt für den Krisenfall in die Dauerregelung übergehen. Das ist gut, dass auch im Krisenfall diese Gremien beschlussfähig bleiben. Im Landwirtschafts-Ausschuss wurde uns seitens des Regierungsbüros mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für so eine elektronische Videokonferenz für alle Teilnehmer gewährleistet sein müssen. Das ist natürlich im Gesetzestext nicht nachzulesen und deswegen ist es notwendig auch die Geschäftsordnung dementsprechend abzuändern, dass dieses dort verankert ist, und vielleicht auch zeitlich die Zustellung der Umlaufbeschlüsse darin so verankert ist, dass es rechtzeitig bei den Stimmberechtigten ankommt. Ich bin optimistisch, dass die nächste Kammerwahl in Nichtpandemiezeiten durchgeführt wird. Es wäre aber auch wünschenswert als Vorsorge und aus Erkenntnis der letzten beiden Jahre auch für diese Formalitäten vorzusorgen und vielleicht in diesem Zuge auch über eine Wahlreform in der Landwirtschaftskammer nachzudenken. Aber dem vorliegenden Antrag als ersten Schritt werden wir gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Huber, fraktionslos.
Abg. Ing. Huber: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte … Landesregierungsmitglieder sind nicht anwesend. Geschätzte Mitglieder des Landtages! Der Titel „Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes“ würde uns, wenn die Überschrift stimmt, freuen, weil man denkt, dass man endlich die Wahlordnung ändert. Aber leider ist hier wieder nur eine kleine Kosmetik mit dieser Videokonferenz drinnen. Wenn man die Volkspartei Niederösterreich und den Bauernbund kennt, dann weiß man oder denkt man immer wieder daran, dass da sicher wieder irgendetwas im Busch ist, was nicht so direkt im Gesetz drinnen steht. Es stimmt schon, dass man während der sogenannten erfundenen „Pandemie“ andere Regeln bei Sitzungen gemacht hat, aber es darf nicht in einem Gesetz stattfinden oder auch festgeschrieben werden. Viel wichtiger wäre es, dass endlich eine vernünftige Standespolitik oder Standesvertretung in der Landwirtschaftskammer Einzug hält, nicht mit Giebelkreuz und der Wahlordnung, die wir jetzt haben, wo bei 37.000 Betrieben 170.000 Wahlberechtigte sind, nur weil so mancher mehrere Stimmen hat, weil er da Vorsitzender oder Obmann der Güllefassgemeinschaft oder was auch immer ist. Hier muss wirklich – und das diskutieren wir hier seit Jahren oder seit Jahrzehnten muss man schon sagen – dass diese Wahlordnung nichts mehr mit Demokratie zu tun hat, auch nicht mit Standesvertretung, sondern hier endlich eine Neuordnung kommen muss. Zum Abschluss, weil man ja unseren Bauernbund auch kennt und das, was er am besten kann – nämlich nichts zu machen – das beherrscht er auch jetzt wieder in der aktuellen Diskussion, wenn da die Landwirtschaftsministerin Köstinger sagt: „Die Landwirtschaft muss mehr leisten“ und gleichzeitig verkündet, dass die Ausgleichszulagen von 288 auf 208 Euro gekürzt werden. Erstens: Wenn der Bauernbund und die Landwirtschaftsministerin nicht bereit sind, für die österreichischen Landwirte einzutreten, dann sollen sie sich andere Jobs suchen und für die Aussage, dass die Landwirtschaft mehr tun muss oder mehr leisten muss, erwarte ich mir eine Entschuldigung der Landwirtschaftsministerin bei unseren Landwirten.
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Richard Hogl, ÖVP. Ich erteile es ihm.
Abg. Hogl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des niederösterreichischen Landtages! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dieser Punkt ist sicherlich nicht dazu da, dass man irgendjemandem etwas ausrichtet. Ich glaube, es braucht sich eine Ministerin oder auch sonst niemand entschuldigen, der tagein tagaus sich bemüht für die Landwirtschaft da zu sein und zu arbeiten (Unruhe bei Abg. Ing. Huber.), nur weil man vielleicht das eine oder andere anders sieht, aber vielleicht doch nicht besser machen kann. Worum geht es jetzt bei diesem Punkt? Einzig und allein darum, dass während einer Pandemiezeit, während Krisenzeiten wie wir sie jetzt haben und hatten, nicht neuerlich ein Gesetz verabschiedet werden muss, um diese Gremien in der Landwirtschaftskammer und in der Landarbeiterkammer handlungsfähig zu belassen, sondern dass sie in diesen Pandemiezeiten die rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür haben, dass diese Gremialtagungen in der Form, in einer Konferenz eben durchgeführt werden können, wenn die technischen Voraussetzungen auch hier dieses so zulassen. Es ist natürlich auch angeführt, dass das Prinzip der Öffentlichkeit gewahrt bleiben muss, dass ein schriftlicher Bericht über die wesentlichen Tagesordnungspunkte und die gefassten Beschlüsse nach drei Tagen auf der Homepage der Landwirtschaftskammer oder der Landarbeiterkammer veröffentlicht werden müssen. (Unruhe bei Abg. Ing. Huber.) Also auch hier ist gewahrt, dass die Öffentlichkeit die Information hat und wenn sich jemand die Sitzung anhört, kann er ja auch nicht aktiv mitwirken, sondern hört eben das, was dort besprochen wird und dann eben auch dementsprechend beschlossen wird. Ich möchte auch auf eines hinweisen: Dass die Funktionäre in einer Landwirtschaftskammer oder Landarbeiterkammer dies ehrenamtlich tun. Gerade in so Krisenzeiten werden sie oft auch auf den Höfen gebraucht. Es braucht nur in der Familie jemand ausfallen oder im Betrieb jemand ausfallen … (Abg. Weninger: Oder der Kindergarten zu haben.) es ist der, der Funktionär ist, unabdingbar momentan. Auch das kann passieren oder er kann selbst in Mitleidenschaft gezogen sein durch diese Krise, durch die Pandemie. Man soll halt schlagkräftig hier handlungsfähig sein – nicht mehr und nicht weniger. Es soll keine Demokratie ausgehebelt werden. Es soll nicht ein „Usus“ werden, sondern wirklich nur in Krisenzeiten dazu da sein, dass rasch die gesetzlichen Bestimmungen da sind und diese Sitzungen in der Form durchgeführt werden können, nach bestem Wissen und Gewissen. In diesem Sinne, glaube ich, können wir mit gutem Gewissen diesem Gesetzesantrag die Zustimmung erteilen. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.