Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1711/B-2/41-2021 – COVID-19-Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen (Reihe Niederösterreich 2021/7)
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kaufmann (ÖVP) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit kommen wir zum letzten Block der Rechnungshofberichte und ich werde folgende Verhandlungsgegenstände gemeinsam verhandeln: Ltg.-1711, Bericht des Rechnungshofes betreffend Covid-19-Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen und Ltg.-1776, Bericht des Rechnungshofes betreffend NÖ.Regional.GmbH. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Gibt es einen Einwand gegen diese Vorgangsweise? Das ist nicht der Fall. Dann ersuche ich Herrn Abgeordneten Heinreichsberger die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Heinreichsberger, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zur Ltg.-1711, Bericht des Rechnungshofes betreffend Covid-19-Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen, Bericht des Bundesrechnungshofes. Das Gesamtvolumen der von März 20 bis 30. September 20, das ist der Berichtszeitraum von Bund und Bundesländern budgetierten Hilfsmaßnahmen, betrug rund 52,1 Milliarden Euro. Davon entfielen 4 Milliarden Euro auf das Soforthilfepaket, 9 Milliarden Euro auf Haftungen und Garantien, 15 Milliarden Euro auf den Corona-Hilfsfonds, rund 10 Milliarden Euro in die Corona-Kurzarbeit und zwischen 10 und 12 Milliarden Euro auf Steuerstundungen und Herabsetzungen der Vorauszahlungen. Sehr geehrter Herr Präsident, ich stelle den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Covid-19-Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Covid-19-Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen (Reihe Niederösterreich 2021/7) wird zur Kenntnis genommen.“
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um Abstimmung, berichte aber noch zu einem zweiten Geschäftsstück und zwar Ltg.-1776, Bericht des Rechnungshofes betreffend NÖ.Regional.GmbH. Das Land NÖ hielt 51 % an der Gesellschaft, die restlichen 49 % hielten der Verein NÖ Dorf- und Stadterneuerung – Gemeinschaft der Dörfer und Städte sowie die fünf Hauptregionsverbände. Geplant waren jährliche Einsparungen von rund einer Million Euro nach einer rund einjährigen Übergangsphase. Die Finanzierung der NÖ.Regional.GmbH erfolgte überwiegend durch die öffentliche Hand. Die Erträge im Jahr 2019 in Höhe von 5,4 Millionen Euro kamen zu 53,3 % aus Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen und zu 46,7 % aus Bedarfszuweisungen. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend NÖ.Regional.GmbH (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend NÖ.Regional.GmbH (Reihe Niederösterreich 2021/8) wird zur Kenntnis genommen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in die Debatte und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe mit dem Präsidenten verabredet, dass ich gleich zu beiden Geschäftsstücken spreche, aus Gründen der Zeitökonomie, weil ich so einen weiten Weg habe. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit im Hohen Hause.) Ich fange mit dem Bericht über die Covid-19-Maßnahmen an. Dieser Bericht endet quasi im September 2020. Wir sehen heute, dass damals die Pandemie noch lange nicht überwunden war, sie ist es ja heute noch nicht und es kann sich daher quasi nur um einen Zwischenbericht handeln, aber es wurden da schon ein paar grundsätzliche Dinge aufgezeigt. Viele Gesetze und Verordnungen wurden ohne vorhergehendes Begutachtungsverfahren, ohne Einbindung des Verfassungsdienstes und ohne wirkungsorientierte Folgenabschätzungen erlassen. Über das haben wir alle schon diskutiert. Fairerweise muss man natürlich dabei hinzufügen, dass die mangelnde Erfahrung mit Pandemien im Allgemeinen, und der Zeitdruck im Besonderen da auch eine gewisse Rolle gespielt haben. Wenn man sich die Zahlen anschaut, wird eines ganz deutlich: Der Bund trägt hier den absoluten Löwenanteil der Maßnahmen und innerhalb dieses Löwenanteils ist die Kurzarbeit wieder besonders prominent zu erwähnen. Darüber hinaus – also neben der Kurzarbeit – gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen. Der Rechnungshof listet alleine auf Bundesebene 115 einzelne Hilfsmaßnahmen auf. Dazu kommen pro Bundesland noch zwischen 14 im Burgenland und 54 in Tirol dazu. Da zeigt sich auch, dass die Pandemie offenbar je nach Bundesland unterschiedliche Probleme brachte. Sie hat sich offenbar föderal ausgebreitet. Jedenfalls finden sich dort die verschiedensten Maßnahmen zur Dämpfung dieser Probleme, das sind bei weitem nicht in jedem Bundesland die selben offenbar. Allerdings bei aller Wertschätzung für die Maßnahmen der Bundesländer: Bei einem Gesamtvolumen der geplanten Maßnahmen von rund 52 Milliarden, die in dem Bericht aufgeführt sind, durch den Bund stehen Maßnahmen der Bundesländer in der Höhe von knapp einer Milliarde gegenüber – also ein Bruchteil. Niederösterreich, meine Damen und Herren, liegt hier keineswegs vorne. Da sind Hilfsleistungen von 90 Millionen angedacht. Die sind natürlich im September letzten Jahres bei weitem nicht zur Gänze geflossen. Davon nur rund 67 Millionen als Zuschüsse und Sachleistungen. Das andere sind vor allem Haftungsübernahmen und Garantien. Wien, Tirol, Oberösterreich und die Steiermark haben da mehr geplant als Niederösterreich: 67 Millionen Euro, das ist weit entfernt von den hohen Beträgen, die von der Landesregierung da immer wieder ins Treffen geführt wurden und angeführt wurden und die eigentlich rückblickend betrachtet nur aus dem Verkaufen ohnehin geplanter und budgetierter Investitionen bestanden haben. Was noch auffällt, ist die große Zahl der sogenannten „Intermediere“, also die Abwicklungsstellen. Allein auf Bundesebene werden hier 20 genannt, darunter die eigens gegründete Covid-19-Finanzierungsagentur. In Niederösterreich werden hier vor allem die Wirtschaftskammer NÖ, die NÖBEG und der NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds genannt. Ob hier viele Köche den Brei verderben oder nicht, wird man sehen. Ich denke, nachdem das quasi nur ein Zwischenbericht ist, wird es wohl früher oder später auch einen Endbericht geben, der auch die Wirksamkeit der Hilfsmaßnahmen, aber auch Themen wie „Treffsicherheit“ und „Überförderung“ beleuchtet. Wir werden diesem Rechnungshofbericht selbstverständlich unsere Zustimmung erteilen und ich komme jetzt noch zu Ltg.-1776, die Regional.GmbH. Was der Stadt Krems recht ist, ist dem Land billig. Bei diesem Bericht über die Regional.GmbH reicht – ehrlich gesagt – die Kurzfassung des Rechnungshofberichts auf Seite 5 und 6. Das Ziel einer Kostenreduktion in der Höhe von einer Million Euro, das mit der Gründung dieser GmbH einherging, wurde bisher nicht überprüft. Es ist auch aus den Ergebnissen nicht ablesbar. Der Rechnungshof bemängelt eine unklare Positionierung. Das hat dann dazu geführt, dass eine Betriebsberatung engagiert wurde, um einmal zu sagen, was macht man mit der Regional.GmbH überhaupt? Kein Wunder, dass es Doppelgleisigkeiten gibt. Es wurden graue Planstellen in der Landesverwaltung geschaffen und dann gibt es noch ein besonderes Schmankerl, nämlich: Die Geschäftsführung wurde von ein auf zwei Personen aufgestockt. Das Ziel war eigentlich eine Einsparung oder eine Verminderung von Führungskräften. Hier hat man die Geschäftsführung verdoppelt. Für eine GmbH mit einer Bilanzsumme von ganzen 2,2 Millionen Euro und Einnahmen von nicht einmal 4 Millionen Euro, die größtenteils von der öffentlichen Hand kommen, ist das bemerkenswert. Es ist eine Mini-GmbH. Die hat aber, glaube ich, einen Aufsichtsrat von 17 Mitgliedern. Im Gesellschaftsvertrag sind 13 vorgesehen. Dann gibt es noch einen Beirat mit 12 Mitgliedern. Und jetzt kommts: Da wird eine zweite Geschäftsführerin bestellt. „Warum?“ fragt man sich angesichts der Größe der Gesellschaft ohnehin. Die aufgenommene Dame erfüllt die Anforderungen nicht und über die Aufgabenverteilung hat man sich erst nach ihrer Bestellung Gedanken gemacht. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Wir nehmen einmal wen auf und schauen, ob der oder die etwas kann und dann verteilen wir die Ressorts. Wir sehen in diesem Bericht das volle Programm halt, das wir immer wieder bei diesen ausgelagerten Gesellschaften sehen. Wir NEOS nennen das Freunderlwirtschaft und Steuergeldverschwendung, die gibt es auf allen Ebenen: auf Gemeinden, im Land, beim Bund. Und die trägt mit dazu bei, meine Damen und Herren, dass sich die Bürgerinnen und Bürger angewidert von der Politik abwenden, den Wahlurnen fernbleiben bzw. sich obskuren Parteien zuwenden, die immer knapp vor der Wahl auftauchen, so wie wir es jetzt in Oberösterreich gesehen haben und dann bald wieder verschwinden. Aber Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, Sie haben es ja in der Hand. Nehmen Sie einmal den eisernen Besen und fahren Sie einmal durch. Nehmen Sie endlich die Verantwortung, die auch mit einer absoluten Mehrheit verbunden ist, wahr und denken wenigstens Sie an das Land und seine Bürgerinnen und Bürger und nicht nur an sich selbst und den Machterhalt – anders als Ihnen das von Ihrer Bundespartei gerade gezeigt wurde. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf auch gleich zu beiden noch ausständigen Rechnungshofberichten sprechen. Zum Einen betreffend der Maßnahmen in der Covid-19-Pandemie: Wir haben schon in der letzten Sitzung, glaube ich, sehr intensiv den Bericht der Volksanwaltschaft diskutiert, den Verlauf der letzten eineinhalb Jahre, was man besser, was man schlechter hätte machen können – wie Kollege Hofer-Gruber schon gesagt hat – dies hier ist eine Momentaufnahme aus dem September 2020, ein Überblick, wie die Mittel auch vergeben wurden. Eine Zahl kann ich schon herauslesen insofern, dass hier zu diesem Zeitpunkt rund 52 Milliarden Euro an Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden und davon die Gemeinden lediglich 73,48 Millionen Euro zur Verfügung bekommen haben. Das ist ein Punkt, den wir als Sozialdemokratie schon oftmals bekritelt haben, der sich auch weiterzieht nach diesem Berichtszeitraum, dass entsprechend den Gemeinden hier mehr Geld zur Verfügung hätte gestellt werden müssen und noch immer zur Verfügung gestellt werden muss, denn sie sind die Motoren und hier unsere Hoffnung auch aus dieser Krise auch entsprechend auch wieder rauszukommen. Zwei Punkte will ich vielleicht ganz kurz ansprechen, die dieser Rechnungshofbericht schon beinhaltet und die sich wie ein roter Faden durch diese Pandemie ziehen, was die Verordnungen und die Gesetzmäßigkeit hier wiedergeben. Folgendermaßen darf ich zitieren (liest:)„Im Sinne der Qualitätssicherung bei der Normerzeugung wäre es vorteilhaft gewesen, den Verfassungsdienst zeitgerecht und regelmäßig einzubeziehen.“ Die Konsequenzen sind bekannt. Der Verfassungsgerichtshof hat entsprechend die Gesetze aufgehoben. Der zweite Punkt: „Erfordernis und der Abstimmung und Koordination innerhalb und zwischen den Bundesministerien der Gebietskörperschaften werden deutlich, dass sie früher sinnvoller gewesen wären.“ Ich glaube, das weiß jeder betroffene Bürgermeister wie das so war oder noch immer so ist mit diesen Verordnungen von Pressekonferenzen wie diverse Verordnungen angekündigt wurden, nur keiner wusste, wie sie umzusetzen waren, aber dennoch entsprechend einmal präsentiert wurden. Wie gesagt, ich will jetzt nicht mehr alles wiederholen, was wir in der letzten Sitzung entsprechend thematisiert haben, aber das ist einfach Fakt. (Zweiter Präsident Mag. Karner übernimmt den Vorsitz.) Dennoch möchte ich auch ein Lob dem Land NÖ und den Verantwortlichen aussprechen, Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf und unserer Gesundheitslandesrätin Ulli Königsberger-Ludwig, denn sie waren es, die diese schwammigen und oftmals zu spät kommenden Gesetze und Verordnungen entsprechend umsetzen mussten und hier wirklich ein höchstes Maß an Flexibilität hier preisgeben mussten, um diese Maßnahmen auch umzusetzen. Um nur einige Beispiele zu nennen: Wie der Sanitätsstab eingerichtet wurde im Februar 2020, wie noch keiner wusste, wie geht es weiter? Es wurden Ärzte-Visitedienste aus der Taufe gehoben, wie noch nicht entsprechend Schutzausrüstung und Masken vorhanden waren. Es war eine sehr schwierige Situation. Es galt zum Jahreswechsel 20/21 weitere Herausforderungen zu meistern. Ich spreche hier noch von den Flächentests bzw. jetzt adaptiert, was die Impfungen betrifft. Eines muss man schon sagen: Es ist unserem Bundesland gelungen, bei den Terminvergaben als Erste für alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ein Angebot zu bieten für all diejenigen, die eine Impfung in Anspruch nehmen wollen und wollten, diese auch entsprechend zu bekommen. Auch jetzt stehen wieder über 300 Ordinationen bis zu 80.000 Impfungen zur Verfügung. Ich will hier nicht näher in die Diskussion eingehen, ob es gescheit ist oder nicht gescheit ist, sich zu impfen. Eines möchte ich schon noch zum Schluss anmerken: Man merkt bei der FPÖ, Sie sind jetzt wirklich allen daran diese Fässer abzudichten, um hier nicht Richtung diverser MFGs oder Gruppierungen, die sich gerade etablieren – wie wir in Oberösterreich gesehen haben – entsprechend Wähler zu verlieren. Darum glaube ich auch, dass diese Diktion entsprechend auch absichtlich gewählt wurde. Ob das unserem Land guttut, wage ich sehr zu bezweifeln. Wir werden den Bericht zur Kenntnis nehmen. Dankesehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Georg Ecker, GRÜNE.
Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zum Bericht über die NÖ.Regional.GmbH Stellung nehmen. Das ist ein Sinnbild für mehrere ausgegliederte Einrichtungen in Niederösterreich. In vielen Bereichen in Niederösterreich wird gespart. Es wird an Personal gespart. In jeder BH wird das Personal knapp gehalten und in einer ausgegliederten Gesellschaft wie dieser ist offenbar genug da, um plötzlich zwei Geschäftsführerinnen zu haben. Das ist eine für mich äußerst fragwürdige Doppelgleisigkeit. Das ist ineffizient. Das ist teuer. Und ich sehe eigentlich den Sinn der Sache dahinter nicht. Die zweite Geschäftsführerin hat noch dazu – wie der Rechnungshof feststellt – nicht einmal die notwendigen Kriterien erfüllt für diese Aufgabe. Hier geht es einmal mehr leider nicht um die Kompetenz, sondern allein um den Machterhalt. Darunter leidet das ganze Land. Für die Zukunft ist festzuhalten – also wenn man wieder einmal über Kürzungen diskutiert in unserem Land, wenn es um Sparmaßnahmen geht, wenn wieder irgendwo im Gesundheitsbereich oder bei der Bildung eingespart werden soll, dann lassen wir das und fangen wir bei solchen Posten an, denn da ist es wirklich nicht notwendig, so viel Geld auszugeben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich darf mich zu den Landtagszahlen 1711 und 1776 seitens meiner Fraktion äußern und will mit dem Bericht des Rechnungshofes über die Covid-19-Hilfsmaßnahmen beginnen. Der Rechnungshof hat auf ca. 200 Seiten die Struktur der 52 Milliarden Euro Hilfszahlung von Bund und Ländern dargestellt. Der Rechnungshof teilt uns in seiner Einleitung mit (liest:)„Der vorliegende Bericht bietet einen systematischen Gesamtüberblick über die Struktur und den Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen, die der Bund und die Bundesländer zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie vom März 20 bis zum Stichtag 30.9.20 implementieren.Dieser Bericht wurde basierend auf Sachverhalte erstellt, die im Wege schriftlicher Befragungen der Bundesministerien und der Länder erhoben wurden.“ Es gab also – im Gegensatz zu den anderen Rechnungshofberichten, die wir hier debattieren – keine Vor-Ort-Prüfung, der von den befragten Abteilungen, Ministerien und Ländern mitgeteilten Finanzströme. Ich fasse noch einmal zusammen: Der vorliegende Bericht bietet einen Überblick über die Hilfsleistungen im Zusammenhang mit Corona, aber keine detaillierte Prüfung von Geldflüssen. Das ist ja klar, wäre Erstens zeitlich nicht möglich und Zweitens auf rund 200 Seiten kann ich nicht die Vergabe von rund 52 Milliarden Euro Hilfszahlungen detailliert prüfen. Was auch zu bemerken ist: Das ist der erste Rechnungshofbericht, den ich lese, der keine Empfehlungen beinhaltet, aber der Rechnungshof sagt da durchaus (liest:)„Der Rechnungshof nimmt im vorliegenden Bericht von allfälligen Bewertungen der Auswirkungen der finanziellen Hilfsmaßnahmen Abstand.“ Also der Rechnungshof schildert auf den 200 Seiten im Großen und Ganzen die Struktur der Hilfsmaßnahmen, wohin welche Gelder geplant oder geflossen sind, beurteilt aber nicht über die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Ausgaben. Wir werden diesem Bericht auf jeden Fall zustimmen und ich freue mich schon auf die in dem Rechnungshofbericht angekündigten detaillierten Berichte über einzelne Zahlungen. Dann kommen wir zum nächsten Thema, zur Ltg.-1776, der NÖ.Regional.Gmbh. Der Kollege von den NEOS hat das schon sehr gut dargestellt. Die GmbH ist 2014 gegründet worden. Ziel war es, eine Million Euro jährlich einzusparen. 51 % gehören dem Land, 49 % den NÖ Dorf- und Staderneuerungs-Gemeinschaften. Das ist wieder einmal eine klassische Konstruktion einer Gesellschaft, die Gelder vergibt, die am Landtag vorbeifließen. Was ist dabei herausgekommen? Laut Rechnungshof definitiv keine Einsparungen. Eine unklare Positionierung, Doppelgleisigkeit mit anderen Organisationen und Organisationseinheiten des Landes, doppelte Geschäftsführung, keine Aufgabenteilung nach Verantwortungsbereichen und interessant habe ich gefunden die Passage: „Es gibt 57 Vollzeitäquivalente, die dort beschäftigt sind und 6 Mitarbeiter davon, also 6 dieser 57 arbeiten in Überlassungsverträgen am Amt der NÖ Landesregierung und auch das hat der Rechnungshof dezidiert festgestellt: Das sind sogenannte „graue Planstellen“. Meine Damen und Herren, das ist eine typische Konstrukion, um Versorgungsposten zu schaffen und einfach ein Teil der hier oft gelebten schwarzen Freunderlwirtschaft. Wir werden den Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Christoph Kaufmann, ÖVP.
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Ltg.-1711 wurde von meinem Vorrednern schon genügend gesprochen. Ich komme daher gleich zur Ltg.-1776, den Bericht der NÖ.Regional.GmbH. Vorweg erlaube ich mir vielleicht noch ein paar einleitende Worte zu dieser NÖ.Regional.GmbH, vor allem für jene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die via Livestream zuschauen und vielleicht ein falsches Bild von dieser wichtigen Organisation bekommen haben. Niederösterreich ist ja bekanntlich ein Flächenbundesland, das unterschiedlichste Regionen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen hat. Im Laufe der Jahre hat sich daher eine Vielzahl an Angeboten mit ähnlichen Kompetenzen von unterschiedlichen Organisationen angesammelt und diese führten dann schlussendlich zur Überlegung, das Thema „Regionalentwicklung“ wesentlich moderner und erfolgreicher für die Zukunft aufzustellen. Im Jahr 2014 wurde mit der Gründung der NÖ.Regional.GmbH genau diese Überlegung in die Tat umgesetzt und die wichtige und notwendige Regionalentwicklung in Niederösterreich neu organisiert und dabei die Strukturen auf völlig neue Beine gestellt. Es wurden mehrere Organisationen aufgelöst und Leistungen in der neuen Struktur gebündelt. Über die NÖ.Regional.GmbH können seit der Neuorganisation die niederösterreichischen Gemeinden, Städte und Regionen flächendeckend in den fünf Hauptregionen umfassend Unterstützung in Anspruch nehmen und seit mittlerweile über sechs Jahren ist die NÖ.Regional.GmbH damit die zentrale Anlaufstelle des Landes NÖ für Regionen und Gemeinden bei der Regionalentwicklung – nur einmal, damit die geschätzten Zuhörerinnen auch wissen, was die NÖ.Regional.GmbH ist. Wie der Rechnungshof in seinem Bericht nun festhält, wurden mit der Gründung auch Einsparungsziele formuliert, wobei das Einsparungsziel von einer Million Euro über die Medien kolportiert wurde und so nie fixiert war. Das möchte ich auch festhalten. Und inzwischen gibt es auch eine ausführliche Evaluierungsstudie, die ja der Rechnungshof eingefordert hat und diese stellt klar fest, dass die Neuorganisation einerseits zu ganz konkreten finanziellen Einsparungen, andererseits aber auch zu spürbaren Synergieeffekten geführt hat. Als konkrete Kosteneinsparungen bzw. Synergieeffekte ab dem Jahr 2015 konnten folgende drei Faktoren festgehalten werden: Erstens einmal – das war der größte Faktor: die Personalkosten. Die Studie hält eindeutig fest, dass durch die Gründung der NÖ.Regional.GmbH durch ein Bündel an Maßnahmen die Personalkosten für das Land NÖ deutlich reduziert wurden, während die Personalkosten der Vorgängerorganisationen im Jahr 2013 noch 4,21 Millionen Euro und im Jahr 2014 noch 4,45 Millionen Euro betrugen, erfolgte bereits im Jahr 2015 eine deutliche Reduktion der Personalkosten auf 3,76 Millionen Euro. Zweiter Posten waren die Sachkosten, die ja im Zuge der neuen Organisation der NÖ.Regional.GmbH die Büros der Dorf- und Stadterneuerung und des Regionalmanagements zusammengelegt wurden, führte dies ebenfalls zu konkreten Einsparungen von Bürostandorten, da diese aufgelöst wurden. Drittens wurden diverse Synergieeffekte gehoben. Durch die Neuorganisation und Zusammenführung in der NÖ.Regional.GmbH wurden zahlreiche Kompetenzen, die zuvor von vielen verschiedenen Organisationen bewerkstelligt wurden in einer einzigen Hand gebündelt. Was früher in vielen unterschiedlichen Sitzungen zwischen Landesstellen und Gemeinden abgehandelt wurde, konnte nun mit der Gründung der NÖ.Regional.GmbH konzentriert aus einer Hand angeboten werden. Die Gründung der NÖ.Regional.GmbH und die gleichzeitige Auflösung der Vororganisationen hat also die prognostizierten Einsparungen gebracht. Nun, was die weiteren Empfehlungen des Rechnungshofes betrifft, darf ich nach Rücksprache mit dem Büro des zuständigen Landesrates Dr. Martin Eichtinger berichten, dass von den vier Empfehlungen das Land NÖ bereits zwei – nämlich die bereits angesprochen und zitierten Evaluierungen – bereits umgesetzt wurden. Zwei Empfehlungen wurden aufgegriffen und kommen zukünftig zur Anwendung. Bei den Empfehlungen an die NÖ.Regional.GmbH wurden von 15 Empfehlungen bereits neun veranlasst bzw. beschlossen, drei schon konkret umgesetzt, zwei Empfehlungen sind aktuell in Umsetzung und bei zwei Empfehlungen – nämlich Empfehlung 13 und 14 – gibt es schlichtweg eine divergierende Ansicht zwischen dem Land NÖ und dem Rechnungshof, da es sich dabei um Kannbestimmungen handelt. Eine unterschiedliche Meinung habe ich auch ganz persönlich zu einer Kritik im Rechnungshofbericht, die auch meine Vorredner bereits angebracht haben und die teile ich nicht – nämlich unter 15.2 wird kritisch festgestellt, dass die Geschäftsführerin der NÖ.Regional.GmbH zurzeit ihrer Bestellung das wesentliche Kriterium der akademischen Ausbildung nicht erfüllte. (Abg. Präs. Mag. Renner: Stimmt ja.) Und eine Seite davor bestätigt der Rechnungshof, dass dieselbe Person in dem Jahr 2013 bis 2015 einen Masterlehrgang mit allen Prüfungen an der Donau-Uni Krems absolvierte. Und wenn der Rechnungshof meint, und auch die Frau Präsidentin, die es in der Ausschusssitzung auch schon unterstrichen hat, dass eine solche intensive Ausbildung an einer renommierten Universität im Land NÖ mit zahlreichen Prüfungen, die alle absolviert worden sind, nichts wert ist (Abg. Präs. Mag. Renner: Der Abschluss hat gefehlt.) wenn am Ende die Masterarbeit glänzt, dann teile ich diese Meinung nicht. Ich halte das für lebensfremd und abgehoben. (Abg. Weninger: Da wäre der Kurz auch schon Magister. – Abg. Präs. Mag. Renner: Doktor!) Aber die Volkspartei Niederösterreich nimmt diesen Bericht in seiner Gesamtheit aber genauso zur Kenntnis wie die gute Arbeit der NÖ.Regional.GmbH. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
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