Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1711/B-2/41-2021 – COVID-19-Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen (Reihe Niederösterreich 2021/7)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Ltg.-1711 wurde von meinem Vorrednern schon genügend gesprochen. Ich komme daher gleich zur Ltg.-1776, den Bericht der NÖ.Regional.GmbH. Vorweg erlaube ich mir vielleicht noch ein paar einleitende Worte zu dieser NÖ.Regional.GmbH, vor allem für jene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die via Livestream zuschauen und vielleicht ein falsches Bild von dieser wichtigen Organisation bekommen haben. Niederösterreich ist ja bekanntlich ein Flächenbundesland, das unterschiedlichste Regionen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen hat. Im Laufe der Jahre hat sich daher eine Vielzahl an Angeboten mit ähnlichen Kompetenzen von unterschiedlichen Organisationen angesammelt und diese führten dann schlussendlich zur Überlegung, das Thema „Regionalentwicklung“ wesentlich moderner und erfolgreicher für die Zukunft aufzustellen. Im Jahr 2014 wurde mit der Gründung der NÖ.Regional.GmbH genau diese Überlegung in die Tat umgesetzt und die wichtige und notwendige Regionalentwicklung in Niederösterreich neu organisiert und dabei die Strukturen auf völlig neue Beine gestellt. Es wurden mehrere Organisationen aufgelöst und Leistungen in der neuen Struktur gebündelt. Über die NÖ.Regional.GmbH können seit der Neuorganisation die niederösterreichischen Gemeinden, Städte und Regionen flächendeckend in den fünf Hauptregionen umfassend Unterstützung in Anspruch nehmen und seit mittlerweile über sechs Jahren ist die NÖ.Regional.GmbH damit die zentrale Anlaufstelle des Landes NÖ für Regionen und Gemeinden bei der Regionalentwicklung – nur einmal, damit die geschätzten Zuhörerinnen auch wissen, was die NÖ.Regional.GmbH ist. Wie der Rechnungshof in seinem Bericht nun festhält, wurden mit der Gründung auch Einsparungsziele formuliert, wobei das Einsparungsziel von einer Million Euro über die Medien kolportiert wurde und so nie fixiert war. Das möchte ich auch festhalten. Und inzwischen gibt es auch eine ausführliche Evaluierungsstudie, die ja der Rechnungshof eingefordert hat und diese stellt klar fest, dass die Neuorganisation einerseits zu ganz konkreten finanziellen Einsparungen, andererseits aber auch zu spürbaren Synergieeffekten geführt hat. Als konkrete Kosteneinsparungen bzw. Synergieeffekte ab dem Jahr 2015 konnten folgende drei Faktoren festgehalten werden: Erstens einmal – das war der größte Faktor: die Personalkosten. Die Studie hält eindeutig fest, dass durch die Gründung der NÖ.Regional.GmbH durch ein Bündel an Maßnahmen die Personalkosten für das Land NÖ deutlich reduziert wurden, während die Personalkosten der Vorgängerorganisationen im Jahr 2013 noch 4,21 Millionen Euro und im Jahr 2014 noch 4,45 Millionen Euro betrugen, erfolgte bereits im Jahr 2015 eine deutliche Reduktion der Personalkosten auf 3,76 Millionen Euro. Zweiter Posten waren die Sachkosten, die ja im Zuge der neuen Organisation der NÖ.Regional.GmbH die Büros der Dorf- und Stadterneuerung und des Regionalmanagements zusammengelegt wurden, führte dies ebenfalls zu konkreten Einsparungen von Bürostandorten, da diese aufgelöst wurden. Drittens wurden diverse Synergieeffekte gehoben. Durch die Neuorganisation und Zusammenführung in der NÖ.Regional.GmbH wurden zahlreiche Kompetenzen, die zuvor von vielen verschiedenen Organisationen bewerkstelligt wurden in einer einzigen Hand gebündelt. Was früher in vielen unterschiedlichen Sitzungen zwischen Landesstellen und Gemeinden abgehandelt wurde, konnte nun mit der Gründung der NÖ.Regional.GmbH konzentriert aus einer Hand angeboten werden. Die Gründung der NÖ.Regional.GmbH und die gleichzeitige Auflösung der Vororganisationen hat also die prognostizierten Einsparungen gebracht. Nun, was die weiteren Empfehlungen des Rechnungshofes betrifft, darf ich nach Rücksprache mit dem Büro des zuständigen Landesrates Dr. Martin Eichtinger berichten, dass von den vier Empfehlungen das Land NÖ bereits zwei – nämlich die bereits angesprochen und zitierten Evaluierungen – bereits umgesetzt wurden. Zwei Empfehlungen wurden aufgegriffen und kommen zukünftig zur Anwendung. Bei den Empfehlungen an die NÖ.Regional.GmbH wurden von 15 Empfehlungen bereits neun veranlasst bzw. beschlossen, drei schon konkret umgesetzt, zwei Empfehlungen sind aktuell in Umsetzung und bei zwei Empfehlungen – nämlich Empfehlung 13 und 14 – gibt es schlichtweg eine divergierende Ansicht zwischen dem Land NÖ und dem Rechnungshof, da es sich dabei um Kannbestimmungen handelt. Eine unterschiedliche Meinung habe ich auch ganz persönlich zu einer Kritik im Rechnungshofbericht, die auch meine Vorredner bereits angebracht haben und die teile ich nicht – nämlich unter 15.2 wird kritisch festgestellt, dass die Geschäftsführerin der NÖ.Regional.GmbH zurzeit ihrer Bestellung das wesentliche Kriterium der akademischen Ausbildung nicht erfüllte. (Abg. Präs. Mag. Renner: Stimmt ja.) Und eine Seite davor bestätigt der Rechnungshof, dass dieselbe Person in dem Jahr 2013 bis 2015 einen Masterlehrgang mit allen Prüfungen an der Donau-Uni Krems absolvierte. Und wenn der Rechnungshof meint, und auch die Frau Präsidentin, die es in der Ausschusssitzung auch schon unterstrichen hat, dass eine solche intensive Ausbildung an einer renommierten Universität im Land NÖ mit zahlreichen Prüfungen, die alle absolviert worden sind, nichts wert ist (Abg. Präs. Mag. Renner: Der Abschluss hat gefehlt.) wenn am Ende die Masterarbeit glänzt, dann teile ich diese Meinung nicht. Ich halte das für lebensfremd und abgehoben. (Abg. Weninger: Da wäre der Kurz auch schon Magister. – Abg. Präs. Mag. Renner: Doktor!) Aber die Volkspartei Niederösterreich nimmt diesen Bericht in seiner Gesamtheit aber genauso zur Kenntnis wie die gute Arbeit der NÖ.Regional.GmbH. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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