Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-988/XX-2026 – NÖ Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG), NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025), NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-988, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schmidl, Keyl u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gleichbehandlungsgesetz, das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das NÖ Spitalsärztegesetz 1992, das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Dinhobl, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Dinhobl (ÖVP): Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-988 des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses. Die Frau Präsidentin hat ihn in aller Genauigkeit vorgelesen.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gleichbehandlungsgesetz, das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das NÖ Spitalsärztegesetz, das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden und genehmigt wird.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich ersuche, die Verhandlung einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
Dritte Präsidentin Schmidt: Herzlichen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche hier zur Anpassung und vor allem zur Weiterentwicklung der bestehenden Landesgesetze im Bereich des öffentlichen Dienstes und vor allem der Gleichbehandlung. Der zentrale Hintergrund – glaube ich, hat der Berichterstatter auch schon eingeleitet – ist die Umsetzung vor allem aktueller EU-Richtlinien hinsichtlich Entgelttransparenz, Gleichbezahlung, Standards für die Gleichbehandlungsstellen, Arbeitsrechte für Drittstaatsangehörige. Insgesamt soll das Gesetz Diskriminierung verhindern, Transparenz erhöhen und EU-Recht harmonisieren, mehr Transparenz bei den Gehältern – hier geht es auch um die Stellenausschreibung. Es geht vor allem auch um einen verbesserten Schutz gegen Diskriminierung hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen, die drei Jahre ab Kenntnisse der Diskriminierung in dem Fall ermöglicht werden, Verfahren bei Streitfällen, wenn keine Einigung erzielt wird, vor allem auch für begründete Stellungnahmen, die hier kommen. Es geht aber auch in weiterer Folge um die Stärkung der Gleichbehandlungsinstitutionen. Die Gleichbehandlungsstellen werden hier deutlich ausgebaut: Anspruch auf mehr Personalräume und vor allem auch auf Ressourcen, um Überprüfungen durchzuführen, kostenlose Inanspruchnahme der Personen, die hier sich auch ungleichberechtigt behandelt fühlen, natürlich hier auch die erweiterten Rechte. Gleichzeitig einhergeht aber auch mit dieser Gesetzesänderung, dass zusätzlich jährliche Berichte an die Landesregierung hier erstellt werden müssen und alle vier Jahre ein umfassender Gleichstellungsbericht erfasst werden muss. Die strategische Steuerung, die hier auch beinhaltet wird, verpflichtende Arbeitsprogramme der Gleichbehandlungsstellen, Fortbildung und Koordination hinsichtlich des Gleichstellungsberichts und ein großer Teil dieses Gesetzes, den wir heute beschließen, betrifft die Anpassung mehrerer Dienstrechtsgesetze. Das hört sich alles verdammt sperrig und verdammt schwierig an. In Wirklichkeit geht es hier darum, wirklich die gesetzlichen EU-Vorgaben umzusetzen, einzuarbeiten in die Dienstpragmatiken des öffentlichen Dienstes, der Landesbediensten, die gleiche Bezahlung, vor allem auch die Beschäftigungsrechte für Drittstaatsangehörige. Die Schwerpunkte habe ich schon gesagt: die Gleichstellung und die Bedeutung und die Auswirkungen vor allem für die Beschäftigten, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mehr Transparenz bei den Gehältern, stärkere Rechte bei Diskriminierung, ein besserer Zugang zur Unterstützung und Beratung, aber natürlich auch die Vorteile oder vor allem auch die Verbesserungen, die hier auch auf Arbeitgeberseite im öffentlichen Dienst dabei sind, eine klarere Regelung für die neuen Pflichten, nämlich hinsichtlich Gehaltsangaben in den Ausschreibungen, Anpassungen an europäische Vorgaben und mehr Kontrolle durch die Gleichstellungsorgane. Wir werden diesen Gesetzesvorschlag daher sehr gerne unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, in Niederösterreich im Landtag ist heute Frauentag. Wir begrüßen auch die nächste Frauengruppe recht herzlich. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hohen Hause.) Zum Wort gelangt Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Mit diesen Gesetzesänderungen werden mehrere EU-Richtlinien in niederösterreichisches Landesrecht übernommen, und insbesondere im Bereich der Gleichbehandlung, Transparenz und Dienstrecht. Und hervorzuheben ist, dass bestehende bewährte Praktiken nun auch gesetzlich abgesichert werden, etwa die verpflichtete Angabe des Mindestentgeltes bei Stellenausschreibungen, und ebenso wird der Rechtsschutz bei Diskriminierung verbessert und klar geregelt. Aber wichtig ist auch festzuhalten: Im NÖ Landes- und Gemeindedienst gibt es bereits ein objektives und transparentes Entlohnungssystem, und die Einstufungen erfolgen nach klaren gesetzlichen Kriterien, unabhängig davon, ob jemand Mann oder Frau ist, und gleiche Arbeit bedeutet jetzt bereits gleiche Entlohnung im Landes- oder Gemeindedienst. Und genau an dieser Stelle möchte ich auch unseren Landes- und Gemeindebediensteten danken. Sie leisten tagtäglich hervorragende Arbeit für unsere Landsleute, verlässlich, professionell und auch oft unter großem Druck. Und Niederösterreich kann stolz auf seine Bediensteten im öffentlichen Dienst sein und deswegen werden wir diesem Antrag natürlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hermann Hauer, ÖVP.
Abg. Hauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich in gebotener Kürze zu Wort melden. Meine beiden Vorredner haben das schon angesprochen, ich glaube aber, dass bei dieser Gesetzesänderung durchaus mehr dahintersteckt als nur, dass es bloße europäische Normenerfüllung ist, sondern ich glaube, dass es auch ein klares Bekenntnis ist zu unserem bewährten transparenten und fairen Dienstrecht in Niederösterreich. Und ich glaube auch, dass wir hier die Vorgaben der Europäischen Union zur Entgelttransparenz und zur Stärkung der Gleichbehandlungsstellen umsetzen. Und das tun wir, ohne dass wir das gesamte Gehaltssystem auf den Kopf stellen müssen, weil wir in Niederösterreich – so meine ich – ein gutes System haben, ein exzellentes System und daher sei mir auch gestattet, ein Dank an die Personalvertretung und damit verbunden an unsere Landeshauptfrau, die für das Personal zuständig ist, und auch an die Personalabteilung. Und ich glaube, es ist eine Wertschätzung, dass zwei Vertreter der Fachabteilung – nämlich der Herr Dr. Peter Tazreiter und sein Kollege Rosenmeier, heute da sind. Vielen Dank dafür, das zeigt eine Wertschätzung zum Landtag. Und ich glaube, es ist auch heute die Gelegenheit, ein Danke zu sagen nicht nur an die Landesbediensteten, sondern in Wahrheit auch an all jene, die uns immer bei den Sitzungen unterstützen. Von A bis Z, von der Agrarbezirksbehörde über die IT-Beauftragten bis hin zu jenen, die das Rückgrat unserer Verwaltung sind. Ein Danke auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeindeämtern – sie sind die erste Anlaufstelle – und natürlich auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Pflegezentren. Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Paket einfach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen besseren rechtlichen Raum geben. Wir stärken die Gleichbehandlungsorgane, wir sorgen für viel mehr Klarheit und wir unterstützen Diskriminierungsopfer durch die neue Rolle der Vertrauensperson, so wie es der Kollege Pfister sehr intensiv angesprochen hat. Ich glaube, dass wir hier einen Ausdruck auch verleihen unserer Verantwortung, unserer Verantwortung gegenüber dem Recht der Europäischen Union, aber vor allem auch der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, und wir werden auch unsere Zustimmung geben. Danke. (Beifall bei der ÖVP und FPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.