Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-988/XX-2026 – NÖ Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG), NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025), NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Pfister (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche hier zur Anpassung und vor allem zur Weiterentwicklung der bestehenden Landesgesetze im Bereich des öffentlichen Dienstes und vor allem der Gleichbehandlung. Der zentrale Hintergrund – glaube ich, hat der Berichterstatter auch schon eingeleitet – ist die Umsetzung vor allem aktueller EU-Richtlinien hinsichtlich Entgelttransparenz, Gleichbezahlung, Standards für die Gleichbehandlungsstellen, Arbeitsrechte für Drittstaatsangehörige. Insgesamt soll das Gesetz Diskriminierung verhindern, Transparenz erhöhen und EU-Recht harmonisieren, mehr Transparenz bei den Gehältern – hier geht es auch um die Stellenausschreibung. Es geht vor allem auch um einen verbesserten Schutz gegen Diskriminierung hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen, die drei Jahre ab Kenntnisse der Diskriminierung in dem Fall ermöglicht werden, Verfahren bei Streitfällen, wenn keine Einigung erzielt wird, vor allem auch für begründete Stellungnahmen, die hier kommen. Es geht aber auch in weiterer Folge um die Stärkung der Gleichbehandlungsinstitutionen. Die Gleichbehandlungsstellen werden hier deutlich ausgebaut: Anspruch auf mehr Personalräume und vor allem auch auf Ressourcen, um Überprüfungen durchzuführen, kostenlose Inanspruchnahme der Personen, die hier sich auch ungleichberechtigt behandelt fühlen, natürlich hier auch die erweiterten Rechte. Gleichzeitig einhergeht aber auch mit dieser Gesetzesänderung, dass zusätzlich jährliche Berichte an die Landesregierung hier erstellt werden müssen und alle vier Jahre ein umfassender Gleichstellungsbericht erfasst werden muss. Die strategische Steuerung, die hier auch beinhaltet wird, verpflichtende Arbeitsprogramme der Gleichbehandlungsstellen, Fortbildung und Koordination hinsichtlich des Gleichstellungsberichts und ein großer Teil dieses Gesetzes, den wir heute beschließen, betrifft die Anpassung mehrerer Dienstrechtsgesetze. Das hört sich alles verdammt sperrig und verdammt schwierig an. In Wirklichkeit geht es hier darum, wirklich die gesetzlichen EU-Vorgaben umzusetzen, einzuarbeiten in die Dienstpragmatiken des öffentlichen Dienstes, der Landesbediensten, die gleiche Bezahlung, vor allem auch die Beschäftigungsrechte für Drittstaatsangehörige. Die Schwerpunkte habe ich schon gesagt: die Gleichstellung und die Bedeutung und die Auswirkungen vor allem für die Beschäftigten, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mehr Transparenz bei den Gehältern, stärkere Rechte bei Diskriminierung, ein besserer Zugang zur Unterstützung und Beratung, aber natürlich auch die Vorteile oder vor allem auch die Verbesserungen, die hier auch auf Arbeitgeberseite im öffentlichen Dienst dabei sind, eine klarere Regelung für die neuen Pflichten, nämlich hinsichtlich Gehaltsangaben in den Ausschreibungen, Anpassungen an europäische Vorgaben und mehr Kontrolle durch die Gleichstellungsorgane. Wir werden diesen Gesetzesvorschlag daher sehr gerne unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs