Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-956/XX-2026 – NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Andreas Bors (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Lukas Michlmayr (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-956, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dinhobl, Punz u.a. betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetz 1992. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Kainz, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich erstatte Bericht zur Ltg.-956, Antrag des Gesundheits-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dinhobl, Punz, Michlmayr und Bors betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992. (Dritte Präsidentin Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Bei diesem Gesetz, bei dieser Novelle... die dient zur Umsetzung des neuen Sonderfaches "Allgemeinmedizin und Familienmedizin" im Spitalsärztegesetz und entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben. Da der Antrag in den Händen der Abgeordneten ist, darf ich bereits zum Antrag kommen.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 wird genehmigt und
2. die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich darf Sie ersuchen, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung darüber durchzuführen.
Dritte Präsidentin Schmidt: Danke für die Berichterstattung. (Abg. Kainz: Frau Präsidentin. Entschuldigung.) Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist ja schon längst beschlossen, war auch ein sehr, sehr langer Weg von den ersten Bestrebungen hin bis zum Beschluss dann 2024. Was wir heute tun, ist ja das notwendige gesetzliche Nachziehen im NÖ Spitalsärztegesetz. Aber lassen Sie mich auch ein paar Gedanken teilen, wie wichtig und notwendig die Einführung dieses Facharztes in der Gesundheitsversorgung insgesamt ist. Denn eines ist unbestritten: Die Allgemeinmedizin ist das Rückgrat unserer Versorgung. Sie begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben, sie denkt Medizin ganzheitlich, sie koordiniert, sie orientiert und sie hält das System zusammen. Und genau diese Rolle wird mit dem Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin auch nun auch strukturell gestärkt. Dieser Facharzt steht für eine kontinuierliche, koordinierte und patientenzentrierte Behandlung über alle Lebensphasen hinweg. Und mit dieser Anpassung schaffen wir Klarheit über die Qualifikation, über Einsatzgebiete und über Verantwortung bis hin zur Einstufung als Oberarzt oder Oberärztin. Und das ist mehr als Symbolik. Das ist eine echte Aufwertung. Denn wir sagen damit auch ganz bewusst: Allgemeinmedizin ist nicht Medizin niederen Ranges, sie ist hochqualifiziert, sie ist anspruchsvoll und unverzichtbar. Gerade im Spitalsbereich zeigt sich auch, wie wichtig diese Kompetenz ist. Nämlich gerade in der zentralen Erstversorgung in interdisziplinären Aufnahmebereichen, in der Akutgeriatrie, in der Palliativ- und Hospizversorgung und auch in der psychosomatischen Beratung. Genau dort treffen Ärztinnen und Ärzte Abwägungen. Täglich entscheiden sie darüber: Braucht es eine stationäre Aufnahme oder nicht? Gibt es auch eine Versorgung außerhalb des Spitals, die man sicherstellen kann? Und die Antworten auf diese Frage sind entscheidend – für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Effizienz unseres gesamten Systems. Sie entlasten Abteilungen, sie verbessern Abläufe, sie sichern Qualität. Die Aufwertung als Facharztberuf bringt noch einen weiteren Vorzug: Sie stärkt die Attraktivität eines Berufsbilds, das viel zu lange unterbewertet war. Sie ist damit ein klares Signal auch an junge Menschen. Die Allgemein- und Familienmedizin hat Zukunft. Sie bietet Entwicklungsmöglichkeiten. Sie bekommt den Stellenwert, den sie verdient. Und gerade in Zeiten des Ärztemangels, den wir in bestimmten Bereichen sehen, ist das entscheidend. Wenn wir mehr Ärztinnen und Ärzte für dieses Fach gewinnen wollen, dann brauchen wir klare Strukturen, nachvollziehbare Karrierewege und eine faire Einstufung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Gesetzesänderung ist mehr als nur eine Formalität. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem moderneren, klareren und leistungsfähigeren Gesundheitssystem. Sie stärkt einen zentralen Berufsstand, und sie stärkt vor allem die Versorgung der Menschen in Niederösterreich. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Spitalsärztinnen und -ärzten unserer Landesgesundheitsagentur, an den Kliniken herzlich bedanken für ihre Leistungen, die sie täglich – auch oft unter schwierigen Bedingungen – erbringen. Sie sind ein ganz, ganz wesentlicher Faktor. (Beifall bei den NEOS.) Und das wollte ich zusätzlich zum Satz "dem Antrag werden wir zustimmen" noch gesagt haben. Vielen Dank. (Beifall und Heiterkeit bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um Ausbildung und um Gesetzestexte geht und vor allem auch um Besserstellungen in dem Bereich der Arbeitsbedingungen, dann darf ich sehr, sehr gerne dazu sprechen. Meine Vorrednerin, die Kollegin Kollermann, hat da schon sehr, sehr viele Details ausgeführt, nicht nur das Nachziehen des Gesetzes, das eigentlich schon im letzten Jahr auf die Reise geschickt wurde hier für uns auch in Niederösterreich, sondern ich möchte auf drei wichtige Dinge ganz kurz eingehen. Es geht nicht nur um den erweiterten Geltungsbereich für die Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, sondern es geht vor allem auch um eine noch genauere und präzisere Begriffsdefinition für die Allgemeinmediziner, für die Fachärzte für Allgemeinmedizin ebenfalls auch die Anerkennung des Oberarztstatus für Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin... wenn sie hier zumindest die 80 Prozent in bestimmten Einsatzgebieten, nämlich wir sprechen hier von Fachärztinnen und Fachärzten – und wir haben heute den Bereich Gesundheit, Gesundheitsversorgung schon gehabt als eine wichtige Errungenschaft. Wichtig ist aber natürlich auch, dass die Rahmenbedingungen stimmen, nämlich wenn das Monatsentgelt hier auch festgeschrieben wird, wenn es um das Einkommen geht, wenn die automatischen Vorrückungen hier auch abgebildet sind, wenn es den Kinderzuschuss in dem Fall auch gibt, wenn Nachtdienstzulagen hier auch geregelt werden, Sonn- und Feiertagszulagen, Anrechnungen von Vordienstzeiten, die hier auch integriert sind. Kurz zusammengefasst: eine formelle Anerkennung des neuen Facharzttitels, eine bessere Integration in die bestehenden Hierarchien, transparente Entgelt- und Vorrückungssysteme, faire Übergangs- und Absicherungsregelungen. Wir werden diesem Gesetz sehr, sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Andreas Bors, FPÖ.
Abg. Bors (FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsident! Geschätzte Kollegen! Hohes Haus! Bei der heutigen Sitzung geht es ja vermehrt um den Gesundheitsbereich und da bin ich froh, dass wir jetzt auch noch einen Tagesordnungspunkt gefunden haben, wo wir, glaube ich – einstimmig wahrscheinlich – einer Meinung sind, nämlich bei der Änderung eben dieses NÖ Spitalsärztegesetzes, wo es ja inhaltlich eben darum geht, dieses neue Sonderfach "Allgemeinmedizin und Familienmedizin" eben auch im Landesrecht hier bei uns in Niederösterreich sauber nachzuziehen, die Einsatzgebiete eben klar zu regeln und auch die oberärztliche Einstufung sowie die Überleitung und die Entlohnungsgruppe eben nachvollziehbar festzulegen. Mit der Änderung dieses Ärztegesetzes wurde eben die Grundlage für den Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin eben geschaffen und dieses neue Sonderfach trägt eben der Realität im Gesundheitswesen nun endlich Rechnung. Denn es braucht Ärzte, die nicht nur spezialisiert sind, sondern den Menschen eben ganzheitlich sehen, die koordinieren und die eben durch dieses System führen können. Und gerade die Familienmedizin ist für viele Bürger der erste und wichtigste Anker in unserem Gesundheitssystem. Und aus unserer Sicht ist aber noch ein weiterer Punkt hier ganz entscheidend, nämlich dass die Allgemeinmedizin nicht weiter als Lückenbüßer betrachtet werden darf, sondern muss eben endlich auch jene Wertschätzung bekommen, die ihr auch zusteht. Und wer unser Gesundheitssystem entlasten will, wer überfüllte Ambulanzen, vermeiden will und der dafür sorgen will, dass Patienten eben rasch und wohnortnah die richtige Versorgung erhalten, der muss eben die Allgemeinmedizin stärken und genau in diese Richtung zielt ja dieser Antrag. Und ich glaube, gerade in den Aufnahmebereichen zeigt sich, wie wichtig eben diese Funktion ist, denn dort muss man dann eben oft sehr rasch entscheiden, ob ein Patient stationär aufgenommen werden muss oder ob auch eine andere Form der Versorgung ausreicht. Und wenn das gut organisiert ist, dann werden die Abteilungen entlastet, die Wartezeiten werden reduziert und die Versorgung wird eben insgesamt verbessert. Und ich glaube, das ist nicht nur im Interesse der Spitäler, sondern vor allem im Interesse der Patienten. Und weiters sehen wir eben ganz positiv, dass die rechtliche Einstufung als Oberarzt nun hier klarer gefasst wird und dass auch für jene Allgemeinmediziner, die künftig eben die Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ führen und als Oberarzt verwendet werden, eben eine ordentliche Überleitung samt Schutz vor Schlechterstellung vorgesehen ist. Denn wer mehr Verantwortung trägt, der muss dann eben auch eine rechtliche saubere und faire Einstufung haben. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber jenen, die tagtäglich in unseren Kliniken eben Verantwortung übernehmen. Das heißt, für uns ist klar: Leistung muss anerkannt werden, Verantwortung muss ordentlich abgegolten werden und die medizinische Versorgung sich an den Bedürfnissen eben der eigenen Bevölkerung orientieren. Und wenn wir die Allgemeinmedizin stärken, dann stärken wir damit eben ein wesentliches Fundament unseres Gesundheitswesens, und in diese Richtung zielt dieser Antrag, und daher werden wir diesem natürlich auch gerne zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Bevor ich zum letzten Redner der Tagesordnung zu diesem Punkt komme, möchte ich noch kurz die Direktorin des Rechnungshofes begrüßen. Frau Dr. Edith Goldeband, herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hohen Hause.) Und nun kommen wir zum letzten Redner, es tut mir leid, Abgeordneter Lukas Michlmayr, ÖVP.
Abg. Michlmayr (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Wenn wir heute über die Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes sprechen, dann sprechen wir nicht über Paragrafen und wir sprechen auch nicht nur über Strukturen – wir sprechen über Menschen und wir sprechen über Familien. Und genau deshalb möchte ich den Begriff heute ganz bewusst in den Mittelpunkt stellen: Familienmedizin. Die Familienmedizin bedeutet nämlich mehr als nur die medizinische Versorgung. Sie bedeutet Kontinuität, sie bedeutet Vertrauen bis in das hohe Alter und vom ersten Atemzug an. Familienmediziner sehen nämlich nicht nur einzelne Symptome, sondern den Menschen im Zusammenhang mit seinem Umfeld und mit seiner Geschichte und Zukunft. Und genau diese Perspektive brauchen wir in Niederösterreichs Spitälern. Stellen Sie sich unser Gesundheitssystem wie ein großes Netz, Wegesystem vor. Viele kleine spezialisierte Wege und ein großer Pfad, der alle zusammenhält: die Familienmedizin. Sie sorgt dafür, dass niemand verloren geht, dass Übergänge funktionieren und dass der Blick für das Ganze erhalten bleibt. Mit 1. Juni 26 gehen wir hier einen eigenen niederösterreichischen Weg: die neue Facharztausbildung Allgemein- und Familienmedizin. Sie ersetzt die bisherige Ausbildung und wird deutlich vertieft und verbessert. Zukünftig gehören verpflichtende Stationen wie HNO, Neurologie, Dermatologie ebenso dazu wie eine ausgebaute Lehrpraxis. Das ist mehr als eine Reform, das ist ein Qualitätsversprechen. Denn Familienmedizin heißt, die Breite zu können und Zusammenhänge zu verstehen. Und gleichzeitig öffnen wir neue Perspektiven und setzen unseren gemeinsamen Gesundheitsplan 2040 wieder einen Schritt weiter um. Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemein- und Familienmedizin werden zukünftig auch Oberärztinnen und Oberärzte in zentralen Bereichen unserer Klinik sein können. Insbesondere dort, wo Orientierung am wichtigsten ist – in der Erstversorgung, in den Aufnahmebereichen – um unsere Notfallambulanzen zu entlasten. Sie werden in Geriatrie eingesetzt, in der Palliativversorgung oder in psychosomatischen Behandlungen. Gerade in diesen sensiblen Bereichen zeigt sich die Stärke der Familienmedizin. Dort braucht es Ärztinnen und Ärzte, die nicht nur behandeln, sondern die einordnen, die nicht nur Krankheiten sehen, sondern Menschen und ihre Familien. Sie ist der Schlüssel zur Entlastung unseres Systems. Sie hilft, unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Sie stärkt die Qualität unserer Entscheidungen, und sie bringt Struktur in ein immer komplexer werdendes Gesundheitssystem. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist ein klares Bekenntnis zu einer Medizin, die verbindet statt trennt, zu einer Medizin, die nicht nur spezialisiert, sondern den ganzen Menschen im Blick behält. Sie ist der rote Faden im System, der Orientierung gibt für unsere älteren Generationen bis zu unseren Kleinsten in der Familie. Und genau deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung, weil es um die beste Zukunft unserer Kinder geht. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.