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Tagesordnungspunkt 15  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schnabel, Wührer u.a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000)

zur 32. Landtagssitzung

Zusammenfassung

32. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 20.11.2025

Antrag des Umwelt-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-822/XX-2025 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung

Berichterstatterin

  1. Anja Scherzer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und SitzungsberichtMag. Anja Scherzer (FPÖ)

Redner

  1. Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 15 Video und SitzungsberichtDr. Helga Krismer-Huber (GRÜNE)
  2. Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und SitzungsberichtMag. Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ)
  3. Alexander Schnabel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und SitzungsberichtAlexander Schnabel (FPÖ)
  4. Mario Wührer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 15 Video und SitzungsberichtMario Wührer (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-822, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schnabel, Wührer u.a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000. Ich ersuche, Frau Abgeordnete Scherzer, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatterin Abg. Mag. Scherzer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-822, dem Antrag betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000. Vor dem Hintergrund der Vorgaben des Übereinkommens von Aarhus wurden mit den vom NÖ Landtag beschlossenen Novellen des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 bereits wesentliche Regelungen geschaffen, welche diese Anforderungen umsetzen. In ihrer begründeten Stellungnahme vom 16. November 2023 hebt die Europäische Kommission hervor, dass § 27b Absatz 6 NÖ Naturschutzgesetz 2000 im Hinblick auf den Zugang zu Gerichten für anerkannte Umweltorganisationen weiterentwickelt werden muss. Nach der derzeitigen Regelung ist nämlich eine Beschwerdemöglichkeit an die Beteiligung im naturschutzbehördlichen Verfahren etwa durch die Übermittlung einer Stellungnahme geknüpft. Derzeit enthält das NÖ Naturschutzgesetz 2000 keine Rechtsgrundlage für die Aufhebung bzw. Abänderung von bescheidmäßig vorgeschriebenen Vorkehrungen, sodass selbst wenn die Voraussetzungen für die Vorschreibung nicht mehr vorliegen und beispielsweise die Einhaltung einer Auflage naturschutzfachlich nicht mehr erforderlich oder gar kontraproduktiv ist, die Änderung des zugrunde liegenden Bescheids nicht möglich ist. Durch die Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage in § 31 Absatz 4b wird dieses Defizit in Anlehnung an bestehende Regelungen in anderen Materiengesetzen für ausgewählte Bewilligungen behoben. Es handelt sich dabei um Verfahren, welche keine Umsetzung für ein EU-Recht betreffen. Die Aufhebung bzw. Abänderung kann nur auf Antrag des jeweils berechtigten, sprich Bewilligungsinhabers erfolgen. Eine amtswegige Vorgehensweise ist nicht vorgesehen. Ich komme nun zum Antrag.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 wird genehmigt und

2. die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Sehr geehrte Frau Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließende Durchführung der Abstimmung.

Dritte Präsidentin Schmidt: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer, GRÜNE.

Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Hoher Landtag! Ist noch gar nicht so spät. Das hat jetzt sehr kompliziert geklungen. Die 56 Abgeordneten wissen natürlich ganz genau, worum es in der Materie geht. Aber vielleicht die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die gerade zuschauen oder zuhören, haben es nicht ganz verstanden. Daher bemühe ich mich, das jetzt einfach darzustellen. Wir haben ein naturschutzrechtliches Verfahren und es ist immer der Druck der Umweltorganisation – der sogenannten "NGOs" – dann auf die Schnelle noch aufs Spielfeld zu gehen, damit man eben mitspielen kann, wenn es eben um Gerichtsverfahren geht und dass man dabei ist. Und das war so. Und Gott sei Dank ist es wieder einmal die Europäische Union gewesen, die uns darauf hingewiesen hat, dass die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern von NGOs ebenso nicht gemeint ist. Da gibt es auch eine Aarhus-Konvention, die ich gebetsmühlenartig auch mit Anträgen seit Jahren hier vorbringe, weil wir noch immer nicht alles erfüllt haben. Und jetzt hat es eben Druck gegeben auf SCHWARZ-BLAU in Niederösterreich, dass das endlich anzupassen ist. Das heißt, es ist jetzt hinkünftig auch möglich für quasi Initiativen, für NGOs, für Umweltvereine ist es auch möglich, später erst aufs Spielfeld zu gehen, wenn die Dinge dann beim Verfahren beziehungsweise vor Gericht dann zu verhandeln sind. Ich bin sehr froh, dass wir hier europäischen Standard endlich in unseren Landesgesetzen haben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ.

Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Diese Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes bringt – wie gerade meine Vorrednerin ausgeführt hat – sehr begrüßenswerte Änderungen, gerade für die Arbeit der Umweltorganisationen, der Initiativen und NGOs. Wir haben ja in Österreich und auch in Niederösterreich sehr aktive und große Umweltschutzorganisationen wie BirdLife, Global 2000, aber auch unseren Alpenverein und unsere Naturfreunde, wo ja auch unsere Landtagskollegin, Karin Scheele, Vorsitzende ist. Und diese sind von dieser Änderung entsprechend betroffen in ihrer Arbeit im Sinne, sich für die Umwelt und die Natur einzusetzen. Und diese Organisationen setzen sich sehr intensiv für den Erhalt unserer Umwelt und der Natur ein. Und dafür darf ich an dieser Stelle auch ein herzliches Danke sagen, insbesondere bei allen Freiwilligen, die Naturräume erhalten und für die Menschen in sanfter und verträglicher Form auch zugänglich machen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist ein wichtiger Beitrag für eine lebenswerte Umwelt und lebenswerte Natur, die wir ja alle danach trachten sollen, entsprechend zu erhalten, lebenswert zu erhalten. Und in diesem Sinne unterstützen wir auch diese Gesetzesänderung für eine Vereinfachung und Verbesserung für die Einbringung von Anliegen der Umweltorganisationen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Alexander Schnabel, FPÖ.

Abg. Schnabel (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Weil Brüssel es so will, sollen wir wieder einmal ein Landesgesetz ändern und die realitätsfremden EU-Bürokraten in der Europäischen Kommission meinen, unsere Regelungen im NÖ Naturschutzgesetz genügen nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das ist absurd, wie ich meine. Umweltorganisationen sollen künftig auch dann klagen dürfen, wenn sie gar nicht am Verfahren beteiligt waren. Wir Freiheitliche sagen: Das ist überzogen. Wer mitreden will, der soll sich auch einbringen, sonst drohen endlose Beschwerden, die Projekte verzögern und Betriebe lähmen. Wir Freiheitliche stehen für Naturschutz mit Hausverstand. Naturschutz mit Hausverstand, nicht für Blockade durch linke Ideologie, Hoher Landtag. (Beifall bei der FPÖ.) Gleichzeitig bringt die Novelle aber auch einen wichtigen Fortschritt. Endlich können alte, sinnlose Auflagen geändert oder aufgehoben werden. Dies ist vernünftig und schafft Rechtssicherheit für unsere Landwirte, für unsere Unternehmer und für unsere Gemeinden. Genau so soll Verwaltung funktionieren: klar, fair und nachvollziehbar. Denn Organisation schafft Ordnung. Wir dürfen uns nicht länger alles von der EU diktieren lassen. Wir Niederösterreicher müssen selbstständig entscheiden können, was für unsere Landsleute und was für unser Land wichtig und auch richtig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir wissen: Eigenständigkeit ermöglicht Freiheit. Und diese Freiheit müssen wir verteidigen. (Beifall bei der FPÖ.) Hoher Landtag, diese Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) Jedoch brauchen wir weniger Bürokratie, mehr Hausverstand und weniger EU-Diktat. Es ist Zeit für echte Veränderung, Zeit für Politik. Zeit, Politik wieder für Niederösterreich zu machen und nicht für Brüssel. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Mario Wührer, ÖVP.

Abg. Wührer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Geschätzte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Novellierung des NÖ Naturschutzgesetzes. Als Landesgesetzgeber sind wir verpflichtet, die Aarhus-Konvention – es ist ein völkerrechtlicher Vertrag – umzusetzen. Aarhus – viele wissen das nicht – ist eine Stadt in Dänemark. Was besagt die Aarhus-Konvention? Und sie ist auf drei Säulen aufgebaut: Den möglichst freien Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und zum Dritten, über das wir heute reden, den Zugang an Gerichte in Umweltangelegenheiten. Selbstverständlich sehen wir das auch in manchen Dingen sehr kritisch, weil oft Einsprüche gemacht werden, nur ums Dagegensein. Aber diese Konvention wurde von 47 Staaten unterzeichnet und Österreich hat dies auch ratifiziert. Daher müssen wir dieses Naturschutzgesetz novellieren. Aber zusätzlich wollen wir eine Verwaltungsvereinfachung umsetzen. Das derzeitige Naturschutzgesetz enthält keine Rechtsgrundlage für die Aufhebung von bescheidmäßigen Vorgaben. Das heißt, wenn eine Voraussetzung für eine naturschutzfachliche Auflage nicht mehr erforderlich ist, ist eine Änderung des Bescheides derzeit nicht möglich gewesen. Und das ermöglichen wir jetzt – grundlegend. Klar ist aber auch, dass noch zahlreiche Projekte im Naturschutzgesetz vor uns liegen. Gerade hier geht Niederösterreich einen vorbildlichen Weg. Land der Naturparke, 20 Landschaften voller Leben, voller Möglichkeiten, viele ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre vor Ort draußen, denen ich von dieser Stelle ein herzliches Danke einmal sagen möchte. (Beifall bei der ÖVP.) Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin Obmann eines Naturparkes Ybbstal und wir müssen alle fünf Jahre ein Naturparkkonzept machen. Und wie geht das am besten? Nämlich die Stakeholder vor Ort einbinden und sie mit dieser ganzen Situation in unterschiedlichen Arbeitsgruppen an die Situation heranführen. Und das ist Vorbild im Naturschutz. Und hier gibt es kein ideologisches Denken, kein Dogma, weder von links, weder von rechts und schon gar nicht von oben herab. Und genau das ist auch der Zugang der Volkspartei NÖ zum Thema Naturschutz. Es liegen noch sehr viele Projekte vor uns: zum Beispiel die Umsetzung der RED-Richtlinie, Anteil von erneuerbaren Energien bis 2030 auf 42,5 Prozent zu erhöhen. Daher werden wir in der kommenden Zeit sicherlich eine größere Novelle des Naturschutzgesetzes anstreben. Wo wir auch die Expertinnen und Experten aller Interessensvertretungen der Gemeinden dazu einladen müssen. Gerade auch die Kammern leisten hier einen großen und wertvollen Dienst, auch wenn sie jetzt gescholten werden. Aber gerade dort liegen die großen Expertinnen und Experten. Wirtschaftlich und ökologisch, so gehört Naturschutz angesetzt. Dazu laden wir herzlich ein und der heutige Tagesordnungspunkt ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (600 KB)

zur 32. Landtagssitzung
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