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Bericht von Mag. Anja Scherzer  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schnabel, Wührer u.a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000)

zur 32. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 15 der 32. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 20.11.2025

Antrag des Umwelt-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-822/XX-2025 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatterin Abg. Mag. Scherzer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-822, dem Antrag betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000. Vor dem Hintergrund der Vorgaben des Übereinkommens von Aarhus wurden mit den vom NÖ Landtag beschlossenen Novellen des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 bereits wesentliche Regelungen geschaffen, welche diese Anforderungen umsetzen. In ihrer begründeten Stellungnahme vom 16. November 2023 hebt die Europäische Kommission hervor, dass § 27b Absatz 6 NÖ Naturschutzgesetz 2000 im Hinblick auf den Zugang zu Gerichten für anerkannte Umweltorganisationen weiterentwickelt werden muss. Nach der derzeitigen Regelung ist nämlich eine Beschwerdemöglichkeit an die Beteiligung im naturschutzbehördlichen Verfahren etwa durch die Übermittlung einer Stellungnahme geknüpft. Derzeit enthält das NÖ Naturschutzgesetz 2000 keine Rechtsgrundlage für die Aufhebung bzw. Abänderung von bescheidmäßig vorgeschriebenen Vorkehrungen, sodass selbst wenn die Voraussetzungen für die Vorschreibung nicht mehr vorliegen und beispielsweise die Einhaltung einer Auflage naturschutzfachlich nicht mehr erforderlich oder gar kontraproduktiv ist, die Änderung des zugrunde liegenden Bescheids nicht möglich ist. Durch die Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage in § 31 Absatz 4b wird dieses Defizit in Anlehnung an bestehende Regelungen in anderen Materiengesetzen für ausgewählte Bewilligungen behoben. Es handelt sich dabei um Verfahren, welche keine Umsetzung für ein EU-Recht betreffen. Die Aufhebung bzw. Abänderung kann nur auf Antrag des jeweils berechtigten, sprich Bewilligungsinhabers erfolgen. Eine amtswegige Vorgehensweise ist nicht vorgesehen. Ich komme nun zum Antrag.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 wird genehmigt und

2. die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Sehr geehrte Frau Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließende Durchführung der Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (600 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Gmünd
Klub/Fraktion:
FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
Wahlpartei:
Freiheitliche Partei Österreichs

Detailseite von Mag. Anja Scherzer öffnen


zur 32. Landtagssitzung
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