Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-822/XX-2025 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Hoher Landtag! Ist noch gar nicht so spät. Das hat jetzt sehr kompliziert geklungen. Die 56 Abgeordneten wissen natürlich ganz genau, worum es in der Materie geht. Aber vielleicht die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die gerade zuschauen oder zuhören, haben es nicht ganz verstanden. Daher bemühe ich mich, das jetzt einfach darzustellen. Wir haben ein naturschutzrechtliches Verfahren und es ist immer der Druck der Umweltorganisation – der sogenannten "NGOs" – dann auf die Schnelle noch aufs Spielfeld zu gehen, damit man eben mitspielen kann, wenn es eben um Gerichtsverfahren geht und dass man dabei ist. Und das war so. Und Gott sei Dank ist es wieder einmal die Europäische Union gewesen, die uns darauf hingewiesen hat, dass die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern von NGOs ebenso nicht gemeint ist. Da gibt es auch eine Aarhus-Konvention, die ich gebetsmühlenartig auch mit Anträgen seit Jahren hier vorbringe, weil wir noch immer nicht alles erfüllt haben. Und jetzt hat es eben Druck gegeben auf SCHWARZ-BLAU in Niederösterreich, dass das endlich anzupassen ist. Das heißt, es ist jetzt hinkünftig auch möglich für quasi Initiativen, für NGOs, für Umweltvereine ist es auch möglich, später erst aufs Spielfeld zu gehen, wenn die Dinge dann beim Verfahren beziehungsweise vor Gericht dann zu verhandeln sind. Ich bin sehr froh, dass wir hier europäischen Standard endlich in unseren Landesgesetzen haben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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