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Tagesordnungspunkt 9  Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetzes 2006 (NÖGUS-G 2006)

zur 27. Landtagssitzung

Zusammenfassung

27. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 22.05.2025

Antrag des Gesundheits-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-709/XX-2025 – NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006 (NÖGUS-G 2006), Änderung

Berichterstatter

  1. René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und SitzungsberichtRené Pfister (SPÖ)

Redner

  1. Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und SitzungsberichtMag. Karin Scheele (SPÖ)
  2. Martin Antauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und SitzungsberichtMartin Antauer (FPÖ)
  3. Franz Dinhobl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 9 Video und SitzungsberichtDipl.-Ing. Franz Dinhobl (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-709, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetzes 2006. Ich ersuche, Herrn Abgeordneten Pfister, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Pfister (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur ganz kurz... die Nationalbank hat auf ihrer Homepage 2024 den Bericht der österreichischen Banken 11,5 Milliarden Gewinn für die Banken ausgewiesen. Nur so viel zum vorherigen Tagesordnungspunkt, danke schön. 11,5 Milliarden Gewinn der österreichischen Banken im Jahr 2024, nur so viel zum Thema Bankomat. Ich bringe den Antrag des Gesundheits-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetzes 2006. Das derzeit geltende NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz berücksichtigt noch nicht die aktuellen Vereinbarungen gemäß der 15a-Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit und die Vereinbarung gemäß 15a über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Ich komme daher zum Antrag:

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetzes 2006 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung, Frau Präsidentin.

Dritte Präsidentin Schmidt: Vielen herzlichen Dank für die Berichterstattung. Liebe Herr Kollege Pfister, ich wollte Ihnen nur sagen, man darf nicht zu dem vorigen Punkt Stellung nehmen, sollte sofort mit der Berichterstattung beginnen. Ich eröffne die Debatte und zum Wort gelangt Abgeordnete Karin Scheele.

Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Nach einem sehr kontrovers und emotional geführten Thema denke ich mir, sind wir wieder bei einem Geschäftsstück, wo es viel Übereinstimmung gibt. Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzesentwurf sehr gerne zu. Der Herr Berichterstatter hat es schon gesagt: Es geht um die Anpassung unseres Landesgesetzes an zwei 15 a-Vereinbarungen und einem Gesetz über die partnerschaftliche Zielsteuerung Gesundheit. Es geht bei diesen Anpassungen um die Ausrichtung der Gesundheitsversorgung an zukünftige Erfordernisse, um eine transparente, patientenorientierte Qualität im Gesundheitswesen und an die Anpassung der Regelungen über den "Regionalen Strukturplan Gesundheit". Genau über diesen "Regionalen Strukturplan Gesundheit" haben wir schon oft geredet, auch, dass hier Niederösterreich im Verzug ist/war, hier standortgetreu zu planen. Ich denke mir, dass dieser Gesetzesentwurf ein wichtiger Schritt und die notwendige Anpassung zur gleichen Zeit ist und deswegen stimmen wir sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Martin Antauer.

Abg. Antauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrat! Hoher Landtag! Ja, ich denke die gewaltigen Herausforderungen für unser Gesundheitssystem sind bekannt. Die Anforderungen an die medizinische Versorgung in Österreich sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Die geänderten und höheren Ansprüche an die medizinische Versorgung lassen sich an mehreren Faktoren festmachen. Erstens durch den demographischen Wandel, den medizinischen Fortschritt, die zunehmende Zahl chronischer Erkrankungen, aber auch den Engpass der Fachkräfte in Niederösterreich. Und die Antwort auf diese Herausforderungen kann und darf auch auf keinen Fall Stillstand sein, denn die Antwort muss lauten: Wir brauchen Mut zur Veränderung. Und diese Courage und Verantwortung haben wir Anfang 2024 mit dem Gesundheitspakt schon bewiesen. Die daraufhin eingesetzte Expertengruppe hat sich mehr als ein Jahr damit auseinandergesetzt, wie unser Gesundheitssystem und unsere Versorgungsstrukturen an die Bedürfnisse unserer Landsleute anzupassen sind. Im Rahmen des Gesundheitspakts wurden alle Bereiche im Gesundheitssystem ausführlich und neutral beleuchtet und das perfekte Zusammenspiel von Rettungswesen, vom niedergelassenen Bereich, aber auch von Kliniken berücksichtigt. Denn wir müssen auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in allen Bereichen sicherstellen. (Beifall bei der FPÖ.) Dazu gehören auch Prävention und Gesundheitsfördermaßnahmen, um die Zahl auch der gesunden Lebensjahre zu erhöhen. Wir wissen alle, wir werden älter und wir wollen gesund, fit und vital älter werden. Auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums hat der NÖ Landtag den Gesundheitsplan Niederösterreich in der Sitzung am 27. März 2025 beschlossen. Der NÖGUS und die Abteilung GS3 waren maßgeblich an der Ausarbeitung dieses Gesundheitsplans auch beteiligt. Mit der heutigen Änderung des Gesetzes setzen wir Vorgaben der Artikel 15a-Vereinbarungen um. Diese Vorgaben betreffen die Zielsteuerung Gesundheit und die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die wir bereits auch beschlossen haben. Der NÖGUS soll sich künftig vor allem um den "Regionalen Strukturplan Gesundheit"– RSG – auch kümmern. In diesem Plan soll festgelegt werden, wie die Gesundheitsversorgung in Niederösterreich genau aussieht und dieser soll möglichst konkret sein, um Bewilligungsverfahren auch zu beschleunigen. Die Landes-Zielsteuerungskommission muss diesen Plan beschließen. Ja, gegen den Fachkräftemangel ist es besonders wichtig, dass der NÖGUS sich künftig noch stärker um die Ausbildung kümmern soll. Hier hat der NÖGUS bereits bisher wichtige Aufgaben wahrgenommen, wie zum Beispiel die bedarfsgerechte Schaffung und Finanzierung von Fachhochschulstudienplätzen zur Ausbildung des diplomierten Pflegepersonals und der gehobenen medizinischen therapeutisch diagnostischen Gesundheitsberufe, ebenso hinsichtlich der Ausbildungsplätze in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen für die Ausbildungen in den Pflegeassistenzberufen und den medizinischen Assistenzberufen. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass diese Aufgaben beim NÖGUS genauso gut wahrgenommen werden, wie die vielen anderen Aufgaben, die dieser zu besorgen und stets mit Bravour erledigt hat. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Dinhobl.

Abg. DI Dinhobl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Hohes Haus! Mit dieser Novelle zum NÖGUS-Gesetz 2006 wollen wir diese 15 a-Vereinbarungen hier in dieses Gesetz einfließen lassen, und zwar mit dem Ziel einer stärkeren Verankerung der partnerschaftlichen Zielsteuerung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Ich glaube, das ist ein Hauptmerkmal, dass wir zukünftig genau diese partnerschaftlichen Zielvereinbarungen zwischen dem Bund, zwischen den Ländern und der Sozialversicherung auch hier in Niederösterreich über den NÖGUS hier abbilden. Die Herausforderungen – das wurde bereits bei meinen Vorrednern angesprochen – die Herausforderungen der geänderten Gesundheitsversorgung, die Herausforderung der geänderten demographischen Entwicklung unseres Landes macht es notwendig, dass wir zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen hier besser zusammenarbeiten. Die drei Punkte "Struktur und Steuerung", "Organe und Gremien", "Datenschutz und Datenverarbeitung" sollen hier in dieses Gesetz einfließen. Ich glaube, ein gutes Gesetz, das von allen mitgetragen werden kann. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (843 KB)

zur 27. Landtagssitzung
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