Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-528/XX-2024 – NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG), Änderung
Berichterstatter
Redner
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Edith Mühlberghuber (FPÖ) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Anton Erber (ÖVP) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Ltg.-528, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes und ich ersuche Herrn Abgeordneten Gerstenmayer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Gerstenmayer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Es geht um die Ltg.-528, ein Antrag aus dem Sozial-Ausschuss über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten, deswegen möchte ich gleich direkt zum Antrag kommen, zum Antragstext (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Präsidenten um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident, dann darf ich heute am Abend noch einmal. Das freut mich aber. So, der Herr Kollege Keyl sucht noch immer seine Unterlagen, die er mir übergeben will, aber das werden wir auch noch anfinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme hier zur Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes und möchte das auch ganz kurz nur ausführen. Wir werden selbstverständlich hier auch zustimmen. Das Ziel und die Inhalte mit der Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz enthält wichtige Änderungen oder Erneuerungen. Natürlich auch wird hier der Teuerung und vor allem auch der hohen Inflation in den letzten Jahren hier Rechnung getragen, indem der Bildungsbonus mit 1. Jänner 2024 neu ausgestaltet durch einen dreistufigen Schulungszuschlag gesetzt wird. Dieser Schulungszuschlag, der auf seiner niedrigsten Stufe 2,27 Euro täglich beträgt, für die Zwecke der Sozialhilfe mit 30 Kalendertagen multipliziert wurde und in Form eines eigenen Bonus hier im Sozialhilfegrundgesetz nachgebildet wird. Ein weiterer wichtiger Teil ist dabei hier auch, dass das Grundgesetz keine näheren Vorgaben zu den Modalitäten der Auszahlung enthält. Es wurde allerdings hier ganz klar festgelegt, dass eine Auszahlung nur in den Monaten dann erfolgt, wenn auch eine entsprechende Schulungsmaßnahme absolviert wurde. Zudem ist die gewährte Leistung bei schuldhaftem Abbruch der Schulungsmaßnahmen entsprechend aliquot zu kürzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Kürze eine Kurzzusammenfassung hier zur Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes, dem wir sehr gerne zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommt die Abgeordnete Edith Mühlberghuber, FPÖ, zu Wort.
Abg. Mühlberghuber (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Landtag! Ja, wir beschäftigen uns heute mit der Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes. Diese Novelle setzt eine bundesweite Vorgabe um, die in dem Nationalrat im Februar 2024 schon beschlossen worden ist und im März 2024 in Kraft trat. Die Länder haben nun die Aufgabe, ihre Ausführungsgesetze binnen sieben Monate anzupassen und heute steht daher diese Anpassung zur Diskussion und zur Beschlussfassung. Worum geht es bei dieser Vorlage? Kern der Änderung ist die Einführung eines Bildungsbonus für Menschen, die Sozialhilfe beziehen und dieser Bonus soll jenen zugutekommen, die durch Nachschulung und Umschulung auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Bisher galt dieser Bonus nur für Arbeitslosengeldbezieher und Notstandshilfenbezieher und künftig sollen auch Sozialhilfebezieher davon profitieren. Die Änderung sieht wie folgt aus: Erstens: Für Schulungen, die mindestens vier Monate dauern, wird ein monatlicher Betrag in der Höhe von 149,40 Euro gewährt und für Schulungen, die zwölf Monate oder länger dauern, wird der doppelte Betrag – also knappe 300 Euro – ausbezahlt. Und da das Grundsatzgesetz keine detaillierten Vorgaben zur Auszahlung enthält – haben wir von meinem Vorredner schon gehört – wurde festgelegt, dass die Auszahlungen nur in jenen Monaten erfolgen, in denen auch dementsprechend die Schulungsmaßnahmen absolviert worden sind. Ganz konkret soll diese Novelle eben den Menschen, die Sozialhilfe beziehen, einen Anreiz geben, sich zu qualifizieren und so ihre Chance auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Und das Ziel ist ganz klar: Mehr Beschäftigung durch bessere Qualifikation. Aber wir werden ganz genau beobachten, ob dieser Bonus auch tatsächlich zu dem gewünschten Effekt führt, weil was nicht passieren darf, ist, dass es sich am Ende nur um eine Erhöhung der Sozialleistung ohne spürbaren Beschäftigungseffekt handelt. Heute werden wir dieser Vorlage selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster kommt der Abgeordnete Anton Erber, ÖVP, zu Wort.
Abg. Erber, MBA(ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Präsidenten! Jetzt ist das inhaltlich schon sehr, sehr gut vorgestellt worden. Ich möchte es aber auch kurz politisch noch einmal beleuchten, weil gerade das Sozialhilfegesetz, das ja sozusagen der Vorgänger oder der Nachfolger ist vom Mindestsicherungsgesetz, hat gerade in dieser Thematik, die heute vorliegt, in Niederösterreich einen großen Anfang genommen. Manche werden sich noch erinnern können: Im Jahr 2016 haben wir gesagt, wir wollen auch, dass für die Mindestsicherung etwas getan wird. Und wir haben dortmals folgende Aussage getätigt, und zwar wir haben gesagt: "Es ist auch wichtig, dass die Menschen, die Mindestsicherung beziehen, zu einer sozialen Gruppe gehören. Es ist auch wichtig, dass sie eine Zeitstruktur haben." Und daher haben wir dortmals schon Anreize gesetzt. Und wenn Sie sich erinnern können, es war zum Beispiel dieser Wiedereinsteigerbonus. Der Hintergrund war damals, dass wir sagten: "Wir wollen all jene, die wirklich wollen und Mindestsicherung – heute Sozialhilfe – beziehen, auch einen Bonus geben." Das heißt, wir helfen mit, dass sie wieder einsteigen. Und genau auf diesem Sinne ist es auch aufgebaut, dass wir jene unterstützen, die auch tatsächlich – und da gebe ich meiner Vorrednerin recht – die auch Bildungsmaßnahmen machen, dass wir sagen: "Okay, wir werden das mit einer Anerkennung auch aufstocken." Und ich finde das sehr richtig, auch diese Aussage finde ich sehr richtig, dass wir es uns in Zukunft schon auch durchaus sehr genau anschauen, ob das auch so verwendet wird. Weil was wollen wir tatsächlich? Einen Grundsatz verfolgen, den wir von Anfang an mit der Mindestsicherung – jetzt Sozialhilfe – verfolgt haben. Und zwar, es soll jenen Menschen helfen, die in eine Notsituation geraten, und zwar kurzfristig, damit sie wieder in den Arbeitsprozess einsteigen. Viele werden sich daran erinnern können, es war dortmals sozusagen auch dieser Ausspruch der "sozialen Hängematte" und wir wollen hier eben erreichen, dass es genau das nicht ist. Also, wir werden selbstverständlich zustimmen. Wir finden den Ansatz gut, weil er in die richtige Richtung geht. Das heißt, jemanden zu unterstützen, der sich auf den Weg macht. Ich sage es aber auch sehr klar: Die Richtung wird sein, dass wir trotzdem sehr genau hinschauen, was mit jenen ist, die vielleicht nicht wollen. Und ich rede bewusst von jenen, die nicht wollen und nicht von jenen, die nicht können, weil für die ist die Sozialhilfe da. All jene, die nicht wollen, da werden wir in Zukunft auch ganz genau hinschauen, dass wir dementsprechend auch Instanzen machen, wo wir sagen: Gemeinnützige Arbeit. Die werden aufgefordert für die Allgemeinheit etwas zu tun. Keine Hängematte, sondern ein Anreiz – das ist die jetzige Sozialhilfe. Und geschätzte Damen und Herren, ich möchte mit Folgendem schließen: Wenn heute heiße Diskussionen in Österreich laufen und damit auch in Niederösterreich, "Was ist Fairness? Was ist Gerechtigkeit?", dann möchte ich es hier sehr klar sagen: Ein jeder, der nicht kann, verdient Unterstützung. Jeder, der kann und nicht will, dem werden wir helfen, dass er bald wieder will, weil ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass ein Grundsatz in Österreich gilt und zwar: Kein Geld ohne Leistung. Das ist der niederösterreichische Weg. (Beifall bei der ÖVP, FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
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