Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-519/XX-2024 – NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Edith Mühlberghuber (FPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Doris Schmidl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl:Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-519, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Pfister die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur zum vorigen Tagesordnungspunkt noch ganz kurz. Der Bundeskanzler ist nicht für die Sozialberufe zuständig, sondern das ist der Sozialminister.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herr Berichterstatter, bitte.
Berichterstatter Abg. Pfister (SPÖ): Ja, ich wollte es nur feststellen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich wollte nur feststellen, dass der Sozialminister nicht der Bundeskanzler ist. Danke, Herr Präsident. Ich komme zum Antrag des Sozial-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Inhalte, die Novelle des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes zielt darauf ab, einen solchen Rechtsrahmen zu schaffen, in dem die Kinder- und Jugendhilfe ihren Aufgaben bestmöglich nachkommen kann. Dabei orientiert sich die Novelle an den Rechtsproblemen, die in der Vollzugspraxis aufgetreten sind und aufgezeigt haben, dass in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen eine größere Flexibilität erforderlich ist. Die zentralen Elemente: Ergänzung der gesetzlichen Grundlage für Erlassung von Verordnungen, notwendige Klarstellungen der Bestimmungen, rechtliche Einordnung der Leistung Familienhilfe sowie der "Frühen Hilfe", Ergänzung der Regelung über die Kostentragung durch das Land und die Gemeinden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung, Herr Präsident.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Silvia Moser, GRÜNE.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Vorab: Wir stimmen dieser vorliegenden Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu. Die Änderungen sind gut nachvollziehbar, bringen Klarstellungen und Verbesserungen und sind vor allem praxisorientiert. Besonders wichtig finde ich die Möglichkeit der Unterstützung der Erziehung parallel zur vollen Erziehung – das ist ein ganz wichtiger Schritt – und die Fortsetzung der Hilfen für junge Erwachsene, auch wenn es Unterbrechungen gegeben hat. Auch das ist ganz eine wichtige Sache. Wobei, natürlich kann ich hier die wiederholte Kritik von Expertinnen verstehen, die sagen, in Einzelfällen sollte das auch möglich sein bis zum 24. oder 25. Lebensjahr. Aber was noch nicht ist, das kann ja noch werden. Was ich hier ansprechen will, das ist auch der Personalmangel, der hier bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen herrscht. Genauso wie beim vorigen Tagesordnungspunkt ist es wirklich in manchen Einrichtungen dramatisch. Wir können es auch gut nachlesen im Bericht der Volksanwaltschaft zur präventiven Menschenrechtskontrolle. Es gibt viele Überstunden, vor allem es gibt wahnsinnig viel Wechsel, was für die Kinder nicht einfach ist. Für die Kinder und Jugendlichen bedeutet das jedes Mal einen Beziehungsabbruch. Es steigt natürlich auch dadurch die Unzufriedenheit der Betreuerinnen und außer der Unzufriedenheit der Kinder... es potenziert sich dann irgendwie und ich weiß, dass Dienstpläne geschrieben werden, wo man von vornherein weiß, die kann man eigentlich nicht einhalten. Manchmal arbeitsrechtlich ist es wirklich grenzwertig, wann welche Dienste gemacht werden von den Mitarbeiterinnen. Der Frust und die Belastung der Mitarbeiterinnen ist daher auch entsprechend. Ich halte den Mangel am Personal in den Kinder- und Jugendeinrichtungen besonders dramatisch, weil es ja oft um kleinere Einrichtungen geht, wo aufgrund der Menge des Personals, der Anzahl der Mitarbeiterinnen die Flexibilität einfach nicht so groß ist, wenn jemand ausfällt, in einen längeren Krankenstand gehen muss, etc. Und jeder Ausfall von einer Mitarbeiterin ist da echt schwierig zu verkraften. Es braucht daher hier eine Strategie, um diesen Personalmangel möglichst zu beheben, wahrscheinlich auch bessere Arbeitsbedingungen und auch noch eine bessere Entlohnung. Heute schrauben wir hier an eher kleineren Rädchen, was das betrifft, aber die Herausforderungen im Personalbereich, die müssen wir angehen. Ich sehe jetzt da keine relevanten Aktivitäten der Landesregierung und momentan auch keine positiven Perspektiven. Ich hoffe, das können wir irgendwie noch in den Griff kriegen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Zu den Änderungen des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes möchte ich vorausschicken, dass es äußerst positiv ist, dass die zuständige Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig hier so praxisnah agiert (Beifall bei der SPÖ.) und auf Anforderungen in der Praxis durch diese Änderungen auch reagiert. In enger Abstimmung mit den Trägern der Kinder- und Jugendwohlfahrt wurden diese Änderungen vorbereitet und auch goutiert. Ich kann das insofern gut nachvollziehen, da ich selbst, wie ja einige wissen, jahrelang auch in der Jugendwohlfahrt tätig war und meine Kollegen und Kolleginnen uns oft gefragt haben, warum geht da nicht mehr oder warum ist die eine oder andere Hilfe nicht zu bekommen. Rechtliche Schranken, die den Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung im Wege standen. Eine größere Flexibilität, aber auch Spontaneität, oft muss man unmittelbar reagieren, ist hier wichtig und es ist richtig darauf zu reagieren. Und hier haben wir in Niederösterreich und die betroffenen Personen, die in der Jugendwohlfahrt arbeiten und die Familien, eine verantwortliche Politikerin, der das Wohl der Kinder wirklich am Herzen liegt. Danke nochmals für diesen Einsatz. (Beifall bei der SPÖ.) Danke aber auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – meine Vorrednerin hat es gesagt - die unter großen Herausforderungen ihre Frau und ihrem Mann stehen und tagtäglich mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten und versuchen, sie bestmöglichst auf ihr Leben vorzubereiten und ihnen lernen, mit ihren jeweils speziellen Herausforderungen umzugehen. Und die Frau Landesrätin hat mir gerade noch gesagt – was mich jetzt auch verwundert hat – dass sie in den Konferenzen der zuständigen Landesräte, Landesrätinnen hier auch nicht die Unterstützung von den Ministern bekommen bzw. die auch gar nicht anwesend sind. Also auch bei der Forderung nach Aufstockung der Plätze in den Fachhochschulen gibt es hier leider immer wieder negative Antworten. Und ich komme gleich zu einer Änderung, die wir jetzt heute hier beschließen, die die Beschäftigten auch betreffen und auch den Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Das sind auch die Voraussetzungen für Leitungsfunktionen, dass hier auch diese Berufserfahrungen aus anderen Bereichen gelten. So kann wertvolles Wissen und vor allem auch Praxiserfahrung aus anderen Berufsfeldern eingebracht werden und mit der fachlichen Eignung auch einen zusätzlichen Horizont in die Arbeit gebracht werden. Ein weiterer Punkt ist, dass Leistungen der Unterstützung der Erziehung – die sogenannten "UdEs" – wie Beratungen, Coachings, spezielle Trainings, Lernhilfen und so weiter nun auch in der stationären Versorgung zusätzlich genutzt werden können. So kann auf ein breiteres Angebot zugegriffen werden, was eine weitere sinnvolle Verbesserung ist. Und wichtig – wurde auch schon angeführt – wenn auch nur für wenige Jugendliche oder dann schon Erwachsene ist auch noch der Punkt, dass eben dann, wenn die Betreuung zum Zeitpunkt des 18. Geburtstages nicht mehr besteht, die Hilfe wieder aufgenommen werden kann. Und ich denke, es ist ein wichtiger Schritt, dass es jetzt einmal bis zum 21. Geburtstag weitergeht und "Danke" auch hier für diese Besserung. (Beifall bei der SPÖ.) Ja, so werden diese Menschen nicht alleine gelassen und können menschlich qualitativ weiter begleitet und die zuvor erzielten Fortschritte auch gefestigt werden. Ja, gute Änderungen, darum stimmen wir natürlich auch zu und vielen Dank für diese Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Mühlberghuber, FPÖ.
Abg. Mühlberghuber (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Landtag! (Dritte Präsidentin Prischl übernimmt den Vorsitz.) Mit der vorliegenden Novelle schaffen wir einen Rechtsrahmen, der es der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht, ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Es ist unsere Pflicht, den Kindern und Jugendlichen in unserem Land die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Daher begrüßen wir die Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Wir wissen, dass eine starke Familie der Grundstein für eine gesunde Entwicklung ist. Daher ist es von großer Bedeutung, dass wir die Ressourcen und Hilfen bereitstellen, die Familien benötigen, um ihre Erziehungskraft zu stärken. (Beifall bei der FPÖ.) Es sollen mit dieser Novelle einige rechtliche Klarstellungen durchgeführt werden, damit eine bessere Verständlichkeit erreicht wird. Ein zentraler Punkt ist die Neuformulierung des § 42. Hierbei wird die bereits bestehende Möglichkeit zur Gewährung von Hilfen für junge Erwachsene rechtlich klarer gefasst. Dies bedeutet, dass Hilfen auch nach einer Unterbrechung fortgesetzt und geändert werden können. Vielen junge Menschen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, eröffnet sich dadurch eine große Chance. Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung, um ihre Herausforderungen zu meistern und ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu finden. Der Antrag stellt eine positiv zu bewertende Änderung dar. Dies geht auch von zahlreichen Stellungnahmen hervor und selbstverständlich werden wir diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet die Frau Abgeordnete Doris Schmidl, ÖVP. Bitteschön.
Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Landesrätin! Liebe Ulli! Hohes Haus! Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes im Vorrang berücksichtigt werden. Wir – die ÖVP – unterstützen diesen Antrag auch sehr, weil es eine Erleichterung ist für die Leitungsübernahme. Und zwar können Erfahrungen aus Gesundheit und Erziehung mit anerkannt werden. Ziel ist es, Kompetente, Interessierte mit Wissen in den Einrichtungen der NÖ Kinder- und Jugendhilfe einsetzen zu können. Die Leistung der Familienhilfe wird als soziale Dienst eingeordnet, basierend auf der Empfehlung von 2021. Für die "Frühen Hilfen" werden ebenfalls soziale Dienste eingeordnet mit einer 15a-Vereinbarung, die wir im Dezember 2023 getroffen haben. Einrichtungen im Bereich der sozialen Dienste benötigen gleichwertige Zulassungsvoraussetzungen. Es gibt die Möglichkeit, Erziehungshilfen der vollendeten Erziehung unterstützt, der Erziehung gleichzeitig zu gewähren. Erziehungshilfen können auch bis zum 21. Geburtstag eines jungen Erwachsenen gewährt werden, wenn zuvor bereits Hilfe in Anspruch genommen wurde. Ich bedanke mich wirklich bei jedem, der sich diesem Beruf gewidmet hat. Es kostet viel Kraft und Ausdauer und vor allem oft Konsequenz. Ich habe größten Respekt vor diesem Beruf, vor allen Menschen, die sich für andere Menschen einsetzen. Wir sagen "Danke", dass Sie diesen Beruf gewählt haben und dass wir uns auf Sie verlassen können. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die Rednerliste ist erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes...
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