Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-519/XX-2024 – NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Zu den Änderungen des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes möchte ich vorausschicken, dass es äußerst positiv ist, dass die zuständige Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig hier so praxisnah agiert (Beifall bei der SPÖ.) und auf Anforderungen in der Praxis durch diese Änderungen auch reagiert. In enger Abstimmung mit den Trägern der Kinder- und Jugendwohlfahrt wurden diese Änderungen vorbereitet und auch goutiert. Ich kann das insofern gut nachvollziehen, da ich selbst, wie ja einige wissen, jahrelang auch in der Jugendwohlfahrt tätig war und meine Kollegen und Kolleginnen uns oft gefragt haben, warum geht da nicht mehr oder warum ist die eine oder andere Hilfe nicht zu bekommen. Rechtliche Schranken, die den Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung im Wege standen. Eine größere Flexibilität, aber auch Spontaneität, oft muss man unmittelbar reagieren, ist hier wichtig und es ist richtig darauf zu reagieren. Und hier haben wir in Niederösterreich und die betroffenen Personen, die in der Jugendwohlfahrt arbeiten und die Familien, eine verantwortliche Politikerin, der das Wohl der Kinder wirklich am Herzen liegt. Danke nochmals für diesen Einsatz. (Beifall bei der SPÖ.) Danke aber auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – meine Vorrednerin hat es gesagt - die unter großen Herausforderungen ihre Frau und ihrem Mann stehen und tagtäglich mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten und versuchen, sie bestmöglichst auf ihr Leben vorzubereiten und ihnen lernen, mit ihren jeweils speziellen Herausforderungen umzugehen. Und die Frau Landesrätin hat mir gerade noch gesagt – was mich jetzt auch verwundert hat – dass sie in den Konferenzen der zuständigen Landesräte, Landesrätinnen hier auch nicht die Unterstützung von den Ministern bekommen bzw. die auch gar nicht anwesend sind. Also auch bei der Forderung nach Aufstockung der Plätze in den Fachhochschulen gibt es hier leider immer wieder negative Antworten. Und ich komme gleich zu einer Änderung, die wir jetzt heute hier beschließen, die die Beschäftigten auch betreffen und auch den Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Das sind auch die Voraussetzungen für Leitungsfunktionen, dass hier auch diese Berufserfahrungen aus anderen Bereichen gelten. So kann wertvolles Wissen und vor allem auch Praxiserfahrung aus anderen Berufsfeldern eingebracht werden und mit der fachlichen Eignung auch einen zusätzlichen Horizont in die Arbeit gebracht werden. Ein weiterer Punkt ist, dass Leistungen der Unterstützung der Erziehung – die sogenannten "UdEs" – wie Beratungen, Coachings, spezielle Trainings, Lernhilfen und so weiter nun auch in der stationären Versorgung zusätzlich genutzt werden können. So kann auf ein breiteres Angebot zugegriffen werden, was eine weitere sinnvolle Verbesserung ist. Und wichtig – wurde auch schon angeführt – wenn auch nur für wenige Jugendliche oder dann schon Erwachsene ist auch noch der Punkt, dass eben dann, wenn die Betreuung zum Zeitpunkt des 18. Geburtstages nicht mehr besteht, die Hilfe wieder aufgenommen werden kann. Und ich denke, es ist ein wichtiger Schritt, dass es jetzt einmal bis zum 21. Geburtstag weitergeht und "Danke" auch hier für diese Besserung. (Beifall bei der SPÖ.) Ja, so werden diese Menschen nicht alleine gelassen und können menschlich qualitativ weiter begleitet und die zuvor erzielten Fortschritte auch gefestigt werden. Ja, gute Änderungen, darum stimmen wir natürlich auch zu und vielen Dank für diese Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs