Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2231/V-11/9-2022 – 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau und Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
Berichterstatter
Redner
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Josef Edlinger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand 2231, Vorlage der Landesregierung betreffend 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau und Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Art. 15 zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Lobner die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Lobner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-2231 betreffend den Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses. Ich erlaube mir aufgrund Ihrer Ausführungen gleich zum Antrag zu kommen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau sowie die Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau werden genehmigt.“
Ich bitte um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte und zum Wort gelangt zunächst einmal die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN. ... ist nicht im Saal. Daher darf ich dem Abgeordneten Jürgen Handler, FPÖ, das Wort erteilen. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Entschuldigung, der Herr Präsident hat mich aufgehalten.) Jetzt ist der Abgeordnete Jürgen Handler zu Wort und du bist als Nächste dran, Frau Kollegin.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Landeshauptfrau-Stellvertreter! Hoher Landtag! Zur 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend des Hochwasserschutzes entlang der Donau: 13 Gemeinden werden hier die Hochwasserschutzprojekte budgetär geregelt und es ist, glaube ich, auch wichtig und richtig, dass diese Hochwasserschutzmaßnahmen relativ zeitnah umgesetzt werden. Es ist auch notwendig zum Schutz der Infrastruktur der Gemeinden, der Eigenheime der Bevölkerung, aber auch zum Schutz der Bevölkerung selbst, weil jeder weiß, was Hochwasser oder Murenabgänge usw. bewirken können und auch Menschenleben kosten können. Aber es dient auch zur Sicherheit der Einsatzkräfte vor Ort und man kann auch die Einsatzführung leichter machen, weil man hier punktgenau den Einsatz planen kann, weil ja Maßnahmen getroffen wurden, dass Ortsteile nicht überschwemmt werden. Aber es gibt auch nicht nur die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Donau, sondern es gibt auch andere kleine Projekte in Niederösterreich. Da möchte ich explizit auf eines eingehen im südlichen Niederösterreich. Das betrifft die Gemeinde Warth. Da waren dort in den Jahren 1999, 2002 und auch 2018 Hochwasserereignisse am Hassbach. Alleine 2018 waren da private Schäden von 800.000 Euro, etwas mehr. Aber auch land- und forstwirtschaftliche Schäden sind dort aufgetreten, Straßen sind abgerissen worden und auch Brücken niedergerissen worden. Das musste alles wieder instandgesetzt werden. Wir haben auch 2018 im NÖ Landtag einen Antrag beschlossen und den einstimmig – Schutz vor Naturgefahren in Niederösterreich – und da wurde auch explizit die Gemeinde Warth angesprochen. Es gab auch 2020 eine Presseaussendung, wo der Abgeordnete Hauer auch oben war und die ÖVP-Bürgermeisterin, alle anderen Fraktionen waren da nicht eingeladen bei dieser Aussendung oder bei dieser Pressekonferenz. Da ist erwähnt worden, dass 2021 die ersten Bagger anrollen und das umsetzen. Bis jetzt ist nichts passiert in die Richtung. Es wurden zwar die Planungen fertiggestellt, Regulierungszonen und Rückhaltebecken ... jetzt haben wir fast Ende 2022 und da stellt sich schon die Frage: Da macht man Aussendungen, setzen es aber nicht um? Man muss auch die Förderrichtlinien hinterfragen, Bund, Land und Gemeinden, wie viel dass die Gemeinde selbst trägt, weil die Gemeinde hat 1.700 Einwohner, ist relativ großflächig. Der Hassbach betrifft nur die Gemeinde Warth und die Kosten für die Gemeinde selbst würden sich hier auf mehrere Millionen Euro belaufen. Das ist fast nicht stemmbar für die Gemeinde selbst. Hier sollte man schon diese Richtlinien überdenken und auch die Förderhöhen betreffend der Gemeinden, dass halt da mehr Geld vom Land zugeschossen wird oder auch vonseiten des Bundes. Abschließend möchte ich noch erwähnen und allen Feuerwehren, Blaulichtorganisationen, Straßenmeistereien, Bundesheer und allen freiwilligen Helfern, die bei Hochwasserschutzmaßnahmen dort hervorragende Arbeit leisten, ein großes „Danke“ sagen. Wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Ich denke, die Wortmeldung von der Frau Abgeordneten Helga Krismer-Huber ist noch aufrecht. Daher darf ich ihr das Wort erteilen.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Landeshauptfrau-Stellvertreter! Hohes Haus! Mein Debattenbeitrag ist kurz, aber ich glaube, nicht unbedeutend. Ich möchte zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass der beste Hochwasserschutz der Klimaschutz ist. Wir haben eine Situation an der Donau, wo wir leider derzeit so wenig Wasserkraft produzieren, wie es ansonsten zu der Zeit nicht üblich ist. Wir bauen auf die Wasserkraft im Bereich erneuerbare Energie und sowie wir mehr Niedrigwasserstände haben werden, haben wir auf der anderen Seite ein erhöhtes Risiko Opfer von Hochwasser zu werden. Die dem Gegenstand vorliegenden Projekte sind welche, die schon länger bekannt sind, schon länger projektiert sind. Ich bin sehr froh, dass es jetzt mit der üblichen Finanzierung zwischen Bund, Land und den Gemeinden zu eben diesen 13 Projekten gekommen ist, die bis zum Jahr 2030 realisiert werden mögen. Ich hoffe, dass wir auch bis dorthin vom Hochwasser verschont werden und dass wir noch mehr Wind und Kraft in die erneuerbaren Energien hineinlegen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben, glaube ich, alle noch die Bilder vor Augen des Jahrhunderthochwassers der Donau und diese Flut hat uns gezeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben war. Die Zeit des Wartens war vorbei und die Menschen haben sich hierbei in einer schwierigen Zeit auf die Politik verlassen, die Schutz bietet und handlungsfähig ist. Das ist in diesem Bereich auch gelungen im Falle der ersten beiden 15a-Vereinbarungen. Die letzten Hochwasserereignisse haben uns auch gezeigt, dieser Schutz, der wirkt auch, dass professionelle Maßnahmen getroffen wurden, das Frühwarnsystem konnte vieles verhindern und es war auch beeindruckend, wie die Schutzbauten das Treibgut und den Wassermassen, diesem Druck auch standgehalten haben und so auch die Rettungskräfte entlastet haben und geholfen haben, Leid zu mindern und Leben zu schützen. Diese weitere, diese dritte 15a-Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt, denn ich glaube, was den Hochwasserschutz betrifft, sind wir uns einig. Hier gibt es keine Parteifarben. Hier gibt es keine Mehrheitsverhältnisse in den Gemeinden. Es geht darum, Hilfe zu leisten, Hilfe zu bieten. Darum bin ich auch sehr froh, dass in den Jahren 2022 bis 2030 für Niederösterreich davon knapp 100 Millionen auf diesen weiteren Hochwasserschutz entfallen und Niederösterreich seinen 30 %-Anteil auch stemmen wird. Wichtig ist auch, dass hier das Tempo angezogen wird und weiter fleißig gebaut wird. Bund, Länder und Gemeinden ziehen in diesem Fall wirklich an einem sehr konstruktiven Strang und da möchte ich mich auch bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, bei der Fachabteilung bedanken, dass das hier so gut gelungen ist, denn das gibt den Bürgern Kraft, das gibt den Bürgern Mut und die Sicherheit vor entsprechenden Hochwasserereignissen geschützt zu werden. Wir werden diesem Antrag sehr gerne zustimmen. Dankesehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Josef Edlinger, ÖVP.
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landeshauptfrau-Stellvertreter! Hoher Landtag! Vor wenigen Wochen hat sich das Jahrtausendhochwasser von 2002 zum 20. Mal gejährt und hat uns auch diese Bilder wieder in Erinnerung gerufen, die damals die Verwüstung des Landes dokumentiert haben. Nach den Schätzungen waren die Schäden in Niederösterreich in Milliardenhöhe. Große Teile unseres Landes waren unter Wasser. Vor allem an den großen Flüssen, an der Donau und ihren Zubringern, hat es hier verheerende Schäden gegeben. Diese Schäden wurden behoben in einer großen Welle der Hilfsbereitschaft. Auch die ist damals durch das Land gegangen. Neben den Einsatzorganisationen, die hier sehr professionell geholfen haben, den Feuerwehren, dem Österreichischen Bundesheer und vielen anderen Hilfseinrichtungen sind viele Freiwillige dabei gewesen, um die Schäden zu beseitigen. Denen gilt heute noch unser Dank. Seit damals hat es Bestrebungen gegeben, Möglichkeiten zu finden, wie wir derartige Schäden künftig hintanhalten können und es ist seit 2002 viel geschehen in der Prävention. Viel Planungs- und Investitionsarbeit ist seither schon umgesetzt worden. In rund 300 Gemeinden sind 700 Projekte umgesetzt worden, die die Menschen schützen vor den Hochwasserereignissen. Rund 1,5 Milliarden wurden in Niederösterreich investiert in Dämme, in mobile Schutzwände, aber auch in Rückhaltebecken und Renaturierungen. Diese Renaturierungen sind ein Zeichen dafür, dass es nicht nur die Technik ist, die uns hilft, die Menschen und Häuser vor Hochwasser zu schützen, sondern in diesen Projekten wurde ein natürlicher Retentionsraum geschaffen, ein wertvoller Lebensraum für seltene Arten und gleichzeitig attraktiver Naherholungsraum für die Menschen. Als bestes Beispiel dafür gilt für mich die Wiederanbindung des Rührsdorfer Donau-Altarmes, der vor wenigen Wochen hier wieder entsprechend präsentiert wurde und die dortigen Arbeiten sind abgeschlossen worden. Hier haben seltene Arten wieder einen Lebensraum gefunden und die Natur hat wieder ein Stück zurückbekommen. Nach diesen bisher schon umgesetzten Maßnahmen bildet die heute zur Beschlussfassung vorliegende § 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien die Basis für einen weiteren Ausbau derartiger Schutzmaßnahmen vor allem entlang der Donau, wo insgesamt 222 Millionen Euro investiert werden sollen, knapp die Hälfte davon in Niederösterreich. Mit diesen Maßnahmen sind noch mehr Menschen geschützt vor den Ereignissen, von derartigen Hochwässern. Mein Heimatbezirk Krems war besonders betroffen von diesem Hochwasserereignis im Jahr 2002. An der Donau, am Unterlauf des Kampes und auch am Kremsfluss hat es hier verheerende Schäden gegeben und die bisher umgesetzten Maßnahmen haben schon ihre Wirkung gezeigt und haben sich bewährt bei Donauhochwässern. In den Jahren 2013, 2018 oder auch 2021 wurden die mobilen Hochwasserschutzwände aufgestellt und haben so die Menschen und die Häuser vor Schäden bewahrt. Das zeigt, dass sich diese Investitionen rentieren, denn am Beispiel von Ybbs an der Donau zeigt sich, dass der Hochwasserschutzbau dort die Hälfte des Schadens gekostet hat, den das Hochwasser 2002 angerichtet hat. Seitdem ist auch die Stadt mehrmals von derartigen Ereignissen und Schäden bewahrt worden. Geschätzte Damen und Herren, unsere Flüsse sind die Lebensadern unseres Landes. Sie prägen die Landschaft. Sie liefern Energie, aber sie bieten auch Gefahren, die bei Hochwasserereignissen, bei Starkregenereignissen diese Flüsse auch mit sich bringen. Es wird nie einen hundertprozentigen Schutz geben vor derartigen Ereignissen, aber so gut wir können, wollen wir in zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Hochwässern investieren. Dieser Vertrag bietet die Grundlage dafür, dass diese Gefahren so gut wie möglich eingedämmt werden können. Daher werden wir diesem Vertrag gerne unsere Zustimmung geben. Dankesehr. (Beifall bei der ÖVP.)
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