Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2231/V-11/9-2022 – 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau und Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Landeshauptfrau-Stellvertreter! Hoher Landtag! Zur 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend des Hochwasserschutzes entlang der Donau: 13 Gemeinden werden hier die Hochwasserschutzprojekte budgetär geregelt und es ist, glaube ich, auch wichtig und richtig, dass diese Hochwasserschutzmaßnahmen relativ zeitnah umgesetzt werden. Es ist auch notwendig zum Schutz der Infrastruktur der Gemeinden, der Eigenheime der Bevölkerung, aber auch zum Schutz der Bevölkerung selbst, weil jeder weiß, was Hochwasser oder Murenabgänge usw. bewirken können und auch Menschenleben kosten können. Aber es dient auch zur Sicherheit der Einsatzkräfte vor Ort und man kann auch die Einsatzführung leichter machen, weil man hier punktgenau den Einsatz planen kann, weil ja Maßnahmen getroffen wurden, dass Ortsteile nicht überschwemmt werden. Aber es gibt auch nicht nur die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Donau, sondern es gibt auch andere kleine Projekte in Niederösterreich. Da möchte ich explizit auf eines eingehen im südlichen Niederösterreich. Das betrifft die Gemeinde Warth. Da waren dort in den Jahren 1999, 2002 und auch 2018 Hochwasserereignisse am Hassbach. Alleine 2018 waren da private Schäden von 800.000 Euro, etwas mehr. Aber auch land- und forstwirtschaftliche Schäden sind dort aufgetreten, Straßen sind abgerissen worden und auch Brücken niedergerissen worden. Das musste alles wieder instandgesetzt werden. Wir haben auch 2018 im NÖ Landtag einen Antrag beschlossen und den einstimmig – Schutz vor Naturgefahren in Niederösterreich – und da wurde auch explizit die Gemeinde Warth angesprochen. Es gab auch 2020 eine Presseaussendung, wo der Abgeordnete Hauer auch oben war und die ÖVP-Bürgermeisterin, alle anderen Fraktionen waren da nicht eingeladen bei dieser Aussendung oder bei dieser Pressekonferenz. Da ist erwähnt worden, dass 2021 die ersten Bagger anrollen und das umsetzen. Bis jetzt ist nichts passiert in die Richtung. Es wurden zwar die Planungen fertiggestellt, Regulierungszonen und Rückhaltebecken ... jetzt haben wir fast Ende 2022 und da stellt sich schon die Frage: Da macht man Aussendungen, setzen es aber nicht um? Man muss auch die Förderrichtlinien hinterfragen, Bund, Land und Gemeinden, wie viel dass die Gemeinde selbst trägt, weil die Gemeinde hat 1.700 Einwohner, ist relativ großflächig. Der Hassbach betrifft nur die Gemeinde Warth und die Kosten für die Gemeinde selbst würden sich hier auf mehrere Millionen Euro belaufen. Das ist fast nicht stemmbar für die Gemeinde selbst. Hier sollte man schon diese Richtlinien überdenken und auch die Förderhöhen betreffend der Gemeinden, dass halt da mehr Geld vom Land zugeschossen wird oder auch vonseiten des Bundes. Abschließend möchte ich noch erwähnen und allen Feuerwehren, Blaulichtorganisationen, Straßenmeistereien, Bundesheer und allen freiwilligen Helfern, die bei Hochwasserschutzmaßnahmen dort hervorragende Arbeit leisten, ein großes „Danke“ sagen. Wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs