Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2238/A-1/156-2022 – NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 (NÖ LK-WO), Änderung
Berichterstatterin
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Reinhard Teufel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Josef Wiesinger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Franz Linsbauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Wiesinger abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, GRÜNE, Ablehnung SPÖ, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-2238, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Ing. Schulz u.a. betreffend Änderung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018. Ich ersuche die Frau Abgeordnete Ungersböck die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Ungersböck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2238, Antrag betreffend Änderung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Landwirtschaftskammerwahlen hat sich ein Änderungsbedarf in einigen Punkten ergeben. Künftig soll die Abgabe des Gelöbnisses auch ohne Handschlag erfolgen können. Analog zur Landtagswahlordnung soll der Wahlleiter durch die Bezirks- und Landeswahlbehörde zur Durchführung einzelner Amtshandlungen ermächtigt werden. Die Fristen für das Einbringen für den Abschluss der Wahlvorschläge sollen angepasst werden, um mehr Zeit für die Herstellung der Stimmzettel, der Verteilung an die Gemeindewahlbehörden und die Ausgabe der Wahlkarten zu erlangen. Ich stelle daher folgenden Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich bitte die Frau Präsidentin die Debatte einzuleiten und eine Abstimmung vorzunehmen.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich, Frau Abgeordnete, für die Berichterstattung und eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Gesetz über Landwirtschaftskammer-Wahlordnung, meine Damen und Herren, dieses Gesetz gehört nicht ständig novelliert, es gehört weg. (Beifall bei Abg. Ing. Huber.) Weg mit dem Bürokratiewahnsinn aus dem vorigen Jahrhundert! Die Kammer soll die Selbstverwaltung endlich ernst nehmen und sich selbst verwalten und zwar möglichst einfach und billig, sonst muss ihr das Land am Ende noch mehr Geld hineinschieben. Das Gebot der Stunde lautet Verwaltungsvereinfachung nicht als Fremdwort, sondern die digitalen Möglichkeiten ausschöpfen und auch dementsprechend handeln. Es ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, dass für 50.000 Wähler der Aufwand getrieben wird, der einer Gemeinderatswahl ähnlich ist. Seien Sie doch einmal mutig, verlassen Sie die Komfortzone, die durch die Worte „das haben wir immer schon so gemacht“ so schön beschrieben wird! Wagen Sie neue Lösungen und kommen Sie endlich im 21. Jahrhundert an! Das gilt übrigens auch für die Kollegen von der SPÖ, die da mit einem Abänderungsantrag noch nachdoppelt, der eher zementierend wirkt, aber ihr habt in der Landwirtschaftskammer eh nichts zu sagen. Haut einmal auf den Tisch und wir wären dabei. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Reinhard Teufel von der FPÖ das Wort.
Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Hohen Landtags! Ja, die Landwirtschaftskammer-Wahlordnung wird ja, glaube ich, jedes Jahr in irgendeiner Art und Weise adaptiert, umgeschrieben oder sonst irgendetwas. Es ist, glaube ich, mit Abstand die komplizierteste Wahlordnung, die in Österreich aufzufinden ist. Wir haben da derartige Probleme ... wir Freiheitliche sehen ja auch ganz klar, dass der Kreis der Wahlberechtigten auch alles andere als übersichtlich ist und wir haben da schon lange auch die Forderung aufgestellt, dass nur wahlberechtigt sein soll nämlich die Betriebsführer, die mit der Landwirtschaft entsprechend auch zu tun haben und mit der Agrarpolitik. Wir können uns teilweise auch dem Vorredner von den NEOS anschließen. Da gehört eine grundsätzliche Überarbeitung, eine Abschlankung, eine Transparenz und ein Verständlichmachen dieses Gesetzes, das ja seinesgleichen sucht. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Josef Wiesinger von der SPÖ das Wort.
Abg. Wiesinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon erwähnt wurde aufgrund der Erfahrungen bei der letzten Wahl ein Reformbedarf, ein Änderungsbedarf festgestellt und es ist festzuhalten, nachdem das keine strukturellen Veränderungen bringt, wird auch nach der nächsten Wahl sicher wieder Reformbedarf bestehen. Denn eines ist sicher wesentlich und das sind immer noch die Wähler. Die Erfassung der Wähler ist bekanntlich in einem Wählerverzeichnis nachzuweisen. Die Erhebung des Wählerverzeichnisses ist bei der Landwirtschaftskammerwahl ausschließlich bei den Gemeinden. Die müssen dieses Wählerverzeichnis erstellen. Das Komische oder das Antiquierte ist dabei, dass immer die letzte Wahl – also für die kommende Wahl die Wahl 2020 – dient als Grundlage. Die Gemeinde soll drüberschauen und soll Änderungen feststellen ohne Daten und Fakten. Wenn man weiß, 2020 wurde auf Basis von 2015 erstellt und 2015 wurde auf Basis von 2010 erstellt, welch großer Graubereich und welche Vergangenheit hier mitspielt. Bei einer Wahl der Interessensvertretung – meine Vorredner haben es bereits erwähnt – sollte die zuständige Kammer selbstständig eine Wahl durchführen. Es ist ausschließlich hier in Niederösterreich wirklich ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht mehr im 21. Jahrhundert Platz finden soll. Darüber hinaus ist tatsächlich derzeit nicht möglich – so wird immer argumentiert – die Verständigung der Wahlberechtigten. Es ist ein Kostenfaktor. Die Gemeinden können sich das nicht leisten – so wurde mir im Ausschuss mitgeteilt. Ich habe nachgeschaut. Rund 157.000 Wahlberechtigte waren es bei der letzten Wahl. Bei 573 Gemeinden würde das pro Gemeinde 250 Euro an Portokosten betragen. Mein nachfolgender Redner, der Abgeordnete Linsbauer ... Franz, du bist ja selbst Bürgermeister und du wirst mir nicht ernsthaft erklären wollen, dass du 250 Euro in deiner Gemeinde zur Verständigung der Wahlberechtigten nicht aufbringen kannst. Deshalb ist die Frage: Wann wird endlich das getan, was ein Land tun kann? Noch dazu ist bei allen anderen acht Bundesländern das überhaupt kein Thema. Bei allen acht anderen Bundesländern funktioniert das problemlos und wird nach Daten und Fakten eine Grundlagenerhebung durchgeführt. Deshalb stellen wir den Antrag, die Abgeordneten Wiesinger, Hundsmüller, Rosenmaier und Schindele gemäß § 60 LGO 2001 zum Antrag der Abgeordneten Ing. Schulz u.a. zur Ltg.-2238, der dem Antrag beiliegende Gesetzesentwurfes wird wie folgt abgeändert (liest:)
1. Nach der Änderungsanordnung Z. 5 wird folgende Z. 6 (neu) eingefügt:
„6. § 16 Abs. 1 u. 2 lauten:
(1) Die Wahlberechtigten sind von den Gemeinden, in denen der Haupt(wohn)sitz der/des Kammerzugehörigen liegt oder in denen die die Kammerzugehörigkeit begründenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke überwiegend liegen oder die die Kammerzugehörigkeit begründende Tätigkeit ausgeübt wird, in Wählerverzeichnisse einzutragen. Soweit mehrere Gemeinden in Betracht kommen, kann die kammerzugehörige Person jene Gemeinde bezeichnen, in der sie ihr Wahlrecht ausüben möchte. Unterlässt die kammerzugehörige Person diese Bezeichnung, so besteht das Wahlrecht in der Gemeinde des Haupt(wohn)sitzes.
(2) Die Landwirtschaftskammer hat die Gemeinden bei der Anlage der Wählerverzeichnisse zu unterstützen. Insbesondere hat sie unter Mithilfe der Finanzverwaltung, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung, der Agrarmarkt Austria und sonstiger Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts für jede Gemeinde eine Liste der dort befindlichen Betriebe und eine vorläufige Liste der Wahlberechtigten (Name und Anschrift) zu erstellen und diese Listen jeweils an die betreffende Gemeinde spätestens am Stichtag zu übermitteln.“
2. Die Änderungsanordnungen Z. 6 bis Z. 8 erhalten die Bezeichnung Z. 7 bis Z. 9 aufgrund der eingeordneten Z. 6.
3. Nach der Änderungsanordnung Z. 9 (neu) wird folgende Z. 10 eingefügt:
Punkt 10 (neu) § 27 Abs. 4 lautet:
(4) Den Wahlberechtigten ist von der Gemeinde spätestens am fünften Tag vor dem Wahltag eine amtliche Wahlinformation zuzustellen. Diese hat den Namen des Wahlberechtigten, sein Geburtsjahr und seine Anschrift, den Wahlort (Wahlsprengel), die fortlaufende Zahl auf Grund seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis, den Wahltag sowie die Wahlzeit und das Wahllokal zu enthalten.
4. Die Änderungsanordnungen Z. 9 bis Z. 33 erhalten die Bezeichnung Z. 11 bis Z. 35.
Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile dem Herrn Abgeordneten Franz Linsbauer von der ÖVP das Wort.
Abg. Ing. Linsbauer(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren Abgeordneten! Hoher Landtag! „Demokratie heißt, die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt zu sein.“ Dieses Zitat von Luczak bezeichnet, dass die Wahlen in unserer Demokratie eben sehr wichtig sind und wir darauf besonders achten sollten. Wir sollten nicht nur die Wahlen und die damit verbundene Demokratie hochhalten, sondern immer wieder als Legislative eben die Wahlordnungen so anpassen und so evaluieren, dass sie dazu beiträgt, entsprechende Wahlberechtigte auch tatsächlich zu den Wahlen hinzuschicken. Nichts ist in einer Demokratie furchtbarer, als wenn die Gruppe der Nichtwähler zur größten Gruppe mutiert. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es unsere Aufgabe aktuelle Wahlordnungen zu evaluieren, anzupassen und dies ist auch der Grund für den heutigen Tagesordnungspunkt – die Änderung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung. Einige Verbesserungen: Aus den letzten Wahlvorgängen hat sich immer wieder gezeigt, dass es Sinn macht einige bürokratische Vorgaben zu entschärfen. So sind nur mehr einige wenige Drucksorten durch Beschluss der Landesregierung festzulegen, wie Wählerverzeichnis, Abstimmungsverzeichnis, Stimmzettel und dergleichen. Alle anderen bedürfen keiner gesonderten Abstimmung und Beschluss der Landesregierung. Eine weitere Verbesserung ist jedenfalls die Wanderung von Kompetenzen zu den Wahlleitern, damit eben nicht für alle Sachen, alle bestimmte Gegebenheiten, die Wahlbehörde zusammentreten muss. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt, vor allem auch unsere Freiwilligen in den Wahlbehörden zu entlasten, die sich ja ehrenamtlich und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Das funktioniert bei uns in Niederösterreich ja noch sehr gut. Es soll auch eine Fristenanpassung erfolgen, damit eben genug Zeit zum Druck der erforderlichen Drucksorten und in weiterer Folge auch zur Beantragung von Briefwahlkarten verbleibt – ganz einfach, dass eben die Briefwahl auch praktikabler wird und somit auch angenommen wird und natürlich auch die Wahlbeteiligung positiv mitbeeinflusst. Ein ganz wesentlicher Beitrag für eine gute Wahlbeteiligung ist aber auch die Kombination von Briefwahl und unserem bekannten Wahltag. Das ist eine eindeutig spürbare Mobilisierung der Wahlberechtigten und stellt auch in der Folge eine höhere Wahlbeteiligung dar. Neben dem Angebot des Wahltages und der Briefwahl ist ein Garant für eine gute Wahlbeteiligung jedenfalls, dass die Wahl in den Gemeindeämtern bzw. dafür vorgesehenen Wahllokalen stattfindet. In den Gemeindeämtern, wo es einfach die Bürgerinnen und Bürger gewöhnt sind, die zumeist leicht und zumeist auch barrierefrei erreichbar sind und vor allem, weil wir in den Gemeinden es einfach können. Ja, das ist natürlich ein Berg von Arbeit. Jede Wahl ist ein Berg von Arbeit. Aber wir in den Gemeinden haben eben bei allen Wahlen die meiste Erfahrung bei der Abwicklung. Wir haben durch bestes geschultes Personal in den Gemeinden die höchste Kompetenz. Und ganz wichtig: Die Gemeinden garantieren Unabhängigkeit und höchstmögliche Objektivität. Wenn ich immer höre, dass gerade die Landwirtschaftskammerwahl von den Gemeinden wegzubringen ist, so darf ich doch darauf hinweisen, dass gerade wir – und das darf ich eben als Bürgermeister, glaube ich, schon sagen – in den Gemeinden über unsere Grundsteuervorschreibungen und unsere weiter zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geradezu prädestiniert sind, das Wählerverzeichnis für die Landwirtschaftskammerwahl zu erstellen und in weiterer Folge – wie bereits erwähnt – als unabhängige Gebietskörperschaft diesen demokratischen Wahlprozess unabhängig und unbeeinflusst abzuwickeln. Die Gemeinden erhalten dafür auch das notwendige Vertrauen der Wahlberechtigten und dies ist wiederum wichtig für die oft zitierte Wahlbeteiligung. Jede Körperschaft und jeder Rechtskörper lebt von der Beteiligung der Mitglieder und Wahlen, als Form der Beteiligung, sind somit ein zentrales Element in der Demokratie. Zusammengefasst bewirkt und gewährleistet die Änderung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung eine Vereinfachung in der Bürokratie, eine Entlastung der Freiwilligen in den Wahlbehörden durch Wanderung zu den Wahlleitern, Fristenanpassungen, um eben die Möglichkeit der Briefwahl zu erleichtern und die bereits im Antrag vorgelesenen Änderungen. Alle Änderungen, die eine Stärkung der Wahlbeteiligung und eine unabhängige Wahlabwicklung gewährleisten, sollen und müssen wir daher unterstützen. Nachdem es mein erster Rednerbeitrag ist hier in diesem Haus, Frau Präsidentin, darf ich mir noch ein paar persönliche Worte erlauben. Ich darf seit 28. April dieses Jahres hier im Landtag gemeinsam mit Josef, aus meinem Horner Bezirk, vertreten und ich mache das auch mit großer Demut und großer Begeisterung. In vielen Diskussionen ist mir aufgefallen, dass immer wieder betont wird, dass die Jugend stärker eingebunden gehört und dies auch gesetzlich verankert werden soll. Ja, ich unterstütze diese Intentionen, aber – und möchte jetzt mit Sicherheit nicht belehrend wirken – bevor wir Gesetze in diese Richtung beschließen, sollten wir unsere Vorbildwirkung unter die Lupe nehmen. Ich selbst bin Vater von drei Kindern und kann mit Bestimmtheit sagen, wenn ich haben will, dass meine Kinder in Vereinen tätig sind und mehr lesen sollen, dann muss ich selbst mich bei der Nase nehmen und bei Vereinen tätig sein und entsprechend Bücher zur Hand nehmen. Somit besteht möglicherweise eine Chance, dass meine Kinder auch diese Tätigkeiten vollziehen. Wenn wir also haben wollen, dass junge, innovative Menschen sich für die Politik interessieren, dann sollten wir ihnen unsere Tätigkeit, unsere Arbeit, zumindest schmackhaft machen, indem wir uns auf verbaler Ebene mit unterschiedlichen Meinungen auseinandersetzen – durchaus hart auseinandersetzen wie man sieht – aber doch immer mit Respekt und Wertschätzung. Ich denke, dass gerade das Thema „Politverdrossenheit“ für mich nicht aus der Vergangenheit ruht, sondern vom aktuellen Umgang miteinander. Wenn wir unsere Jugend für die Tätigkeit begeistern wollen, so denke ich, wäre dies von unserer Landeshauptfrau immer und immer wieder gepredigte „Miteinander“ ein wunderbarer Schlüssel. Als Bürgermeister von meiner Gemeinde habe ich feststellen können, dass dieses „Miteinander“ wertvoll ist und genug positive Energie für positive Entwicklungen von der Gemeinde bzw. vom Land somit übrig bleibt. „Miteinander“ heißt aber auf keinen Fall, dass man immer einer Meinung sein muss. Das ist nicht in der Gemeinde so und das ist auch nicht in der Familie so. Aber ich denke, dass „Miteinander“ heißt, den Gesprächspartner, die Kollegin, den Kollegen, das Visavis mit Respekt und Wertschätzung zu behandeln. Dieses „Miteinander“ mit dem nötigen Respekt und der nötigen Wertschätzung wünsche ich uns hier in diesem Haus und wünsche ich unserem Bundesland Niederösterreich. Danke. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Pfister.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.