Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2076/Sch-1/1-2022 – NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018, Änderung
Berichterstatterin
Redner
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Vesna Schuster (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Margit Göll (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand 2076, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018. Ich ersuche die Frau Abgeordnete Schmidl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Schmidl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zum NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018. Das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 sah bisher lediglich eine Förderung von Musikschulen vor, die baulich mit einer öffentlichen allgemeinen Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten zusammenhängen. Im niederösterreichischen Musikschulbereich gibt es 126 Hauptstandorte und 376 Nebenstandorte. Von den Hauptstandorten erfüllen 65 % die geforderten baulichen Anbindungen. Von den Nebenstandorten sind es ca. 80 % in den baulichen Verbindungen zu einer öffentlichen allgemeinen Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten. Um in diesem Förderwesen eine Gleichbehandlung aller Musikschulen herzustellen, soll es nunmehr allen Gemeinden und allen Gemeindeverbänden die Musikschulstandorte zu erhalten gleichermaßen möglich sein, Förderungen des NÖ Schul- und Kindergartenfonds zu erhalten. Ich stelle daher den Antrag des Bildungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung und Abstimmung der Debatte.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bei derartigen Geschäftsordnungsstücken wie diesem kann man vermuten, dass es irgendwo einen Fall gibt, der es jetzt notwendig macht, das Gesetz zu ändern. Ich weiß nicht, in welcher Gemeinde Niederösterreichs es jetzt diesen Fall gibt. Eine Musikschule soll entstehen, die abseits der Schulen ist und damit eben nicht auf diesen Topf zugreifen kann. In meiner Gemeinde gibt es auch eine derartige Musikschule und ich kenne auch viele Musikschulen, die quasi disloziert, also an einem anderen Ort sind, als es eine Volksschule oder bei einer Hauptschule ist. Hier muss die Not ganz groß sein. Aber wenn wir uns den Kindergarten- und Schulfonds Niederösterreichs anschauen, dann wissen Sie, die sich mit den Finanzen beschäftigen, dass es ein Fonds ist, der schon chronisch ermöglicht, ganz nach unten zu schauen. Er ist meisten eher leer und schlecht gefüllt. Wir haben vieles zu tun in dem Bereich der Schulen und der Musikschulen in Niederösterreich. Die Begehrlichkeiten werden damit nicht kleiner, aber es ist es uns, glaube ich, wert und daher wird auch dieser Antrag – davon gehe ich aus – die Einstimmigkeit haben. Es ist wichtig, in einem Kulturland dort zu beginnen, wo es um jene geht, die ganz begeistert mit dem ersten Instrument starten und das haben wir auch zu ermöglichen. Ich möchte anknüpfen an einem Geschäftsstück der letzten Sitzung. Darin ging es, einen sogenannten „Zentrumscheck“ zu machen. Bis heute ist mir noch völlig unklar, was das sein soll, aber es würde sich vielleicht hier geradezu anbieten, wenn man eine Musikschule errichtet, dass man dann bei einer Förderung noch einmal die Gegenfrage stellt: Ist man sich sicher in der Gemeinde, dass es bei einem Neubau, einer derartig großen Infrastruktur wie einer Musikschule, vielleicht nicht noch weitere Einrichtungen gibt, die ohnehin in den nächsten Jahren anstehen würden mit einer Totalsanierung oder dergleichen mehr, um hier zu schauen, dass man ein Gebäude schafft, wenn man es neu errichten muss, das noch mehr Menschen in einer Gemeinde die Möglichkeit gibt, Fähigkeiten auszuüben – sei es Musikschule oder sei es ein paar weitere Einrichtungen bei einer Volkshochschule, Erwachsenenbildung oder dergleichen mehr. In dem Sinne werden wir dem Antrag zustimmen und es würde mich freuen, wenn vielleicht das Geheimnis gelüftet wird, warum das jetzt im Besonderen heute auf der Tagesordnung ist. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Moser: Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Vesna Schuster, FPÖ.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Eine Gleichbehandlung aller Musikschulen im Förderwesen wird nun endlich sichergestellt. Es werden alle Musikschulen ins Förderwesen einbezogen, nicht nur die, die baulich mit einer öffentlichen Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten zusammenhängen, so wie das bisher der Fall war. Auch werden die Förderhöhen und alle unterschiedlichen Förderungen des Schul- und Kindergartenfonds gleichermaßen berechnet und somit auch transparenter. Wir begrüßen diese längst überfällige Änderung und stimmen natürlich zu. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zur Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 Stellung nehmen und auch gleich vorausschicken, dass wir dieser Gesetzesvorlage ebenso zustimmen werden. Der Zusammenhang der Förderung von Musikschulen mit der baulichen Verbundenheit von Schulen oder Kindergärten hat durchaus da und dort Sinn gemacht und wird wahrscheinlich auch aus der Argumentation und Bündelung von Ressourcen und Raumauslastung in den öffentlichen Bildungseinrichtungen Grund für das bestehende Gesetz sein. Jedoch – und das weiß ich auch aus meiner eigenen Gemeinde, aus eigener Erfahrung – geht es oftmals aus platztechnischen oder organisatorischen Gründen nicht, dass eine Musikschule direkt mit der Schule oder dem Kindergarten verbunden werden kann. Dass diese Gemeinden dann keine Förderung erhalten, obwohl sie neue moderne Musikschulen für unsere Kinder errichten, war nicht ganz fair. Aus unserer Sicht ist diese Änderung daher sehr zu begrüßen. Ich habe mir aber auch dieselbe Frage gestellt wie die Kollegin Krismer, warum gerade jetzt diese Änderung kommt und was der konkrete Anlass ist? Dass diese Änderung auch nur eine finanzielle Auswirkung in Mehrförderung in der Höhe von 100.000 Euro haben soll für alle Gemeinden in Niederösterreich, erscheint mir etwas wenig. Es wird sich aber im Laufe des Jahres zeigen, wie viele Gemeinden sich dann entscheiden, ihre Musikschulen nun doch neu zu bauen. Auch wenn es rund 65 % bei den Hauptstandorten und fast 80 % bei Nebenstandorten in baulicher Verbindung zu Schulen oder Kindergärten sind, muss das nicht so bleiben und könnten gänzlich neue Standorte entstehen. Dass die Förderung nunmehr nicht von der Finanzkraft der Gemeinden bzw. der Verbandsgemeinden abhängig gemacht wird, ist aufgrund der geringen Schwankungsbreite der Förderung zwischen diesen 26,5 und 27,7 % nachvollziehbar. Hierzu gibt es auch von den Gemeindevertreterverbänden und dem Gemeindebund keine Einwände. Eine Vereinfachung der Bürokratie im Fördersystem ist sicherlich hier auch positiv zu vermerken. Es bleibt zu hoffen, dass trotz der Aktuellen Situation die Modernisierung unserer Musikschulen nicht stehenbleibt und die Gemeinden mit der Gesetzesänderung angeregt werden mit entsprechender Förderung des Landes zu investieren. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Als Nächster erteile ich der Frau Abgeordneten Margit Göll von der ÖVP das Wort!
Abg. Göll(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Unsere Gemeinden sind die kleinsten in sich selbst verwaltenden politischen Einheiten in Österreich. Sie sorgen für eine lebendige und umsetzungsorientierte Verwaltung und unsere Gemeinden übernehmen eine Vielzahl an Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Ohne unsere Gemeinden wären viele soziale aber auch gesundheitliche Grundleistungen in Österreich nicht möglich. Die Bildungsvielfalt in Niederösterreichs Gemeinden sorgt sehr viel für Lebensqualität. An über 500 Standorten sorgen Musikschulen für einen Teil dieser Bildungsvielfalt. Das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 sah bisher lediglich eine Förderung von Musikschulen vor, die baulich mit einer öffentlich allgemeinen Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten zusammenhingen. Von den Hauptstandorten erfüllten diese Forderung 65 % und von den Nebenstandorten sind ca. 80 % in baulicher Verbindung zu einer öffentlich allgemeinbildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten. Nun soll das geändert werden und diese Änderung finde ich zweckmäßig und auch sehr sinnvoll. Um im Förderwesen eine Gleichbehandlung aller Musikschulen herzustellen, soll es nunmehr allen Gemeinden und Gemeindeverbänden, die Musikschulstandorte erhalten, gleichermaßen möglich sein, Förderungen des NÖ Schul-und Kindergartenfonds zu erhalten. Weiters hat das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 bisher die Höhe der Förderung von der Finanzkraft – und das wurde von meiner Vorrednerin auch schon erläutert – einer Gemeinde bzw. einer Verbandsgemeinde im Falle eines Gemeindeverbandes abhängig gemacht. Auch die Abrechnung erforderte dadurch natürlich einen sehr hohen bürokratischen Aufwand. Die Förderhöhe schwankte – das ist auch schon erwähnt worden – zum dem noch zwischen 26,5 und 27,1 %. Nun entfällt auch diese Berücksichtigung der Finanzkraft durch die Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes und zudem wird die Förderhöhe allgemein mit 27,1 % festgelegt. Durch diese Änderung können Gemeinden und Gemeindeverbände nunmehr für sämtliche Musikschulstandorte, die nach dem NÖ Musikschulgesetz 2000 errichtet sind, alle in Betracht kommenden Förderungen des NÖ Schul- und Kindergartenfonds beantragen. Damit, können wir uns natürlich auch vorstellen, wird der Verwaltungsaufwand in unseren Gemeinden maßgeblich eingedämmt, vereinfacht und alle haben die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen. Ich bedanke mich auch für die breite Zustimmung und wir stimmen natürlich diesem Antrag sehr gerne zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.