Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2076/Sch-1/1-2022 – NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Göll(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Unsere Gemeinden sind die kleinsten in sich selbst verwaltenden politischen Einheiten in Österreich. Sie sorgen für eine lebendige und umsetzungsorientierte Verwaltung und unsere Gemeinden übernehmen eine Vielzahl an Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Ohne unsere Gemeinden wären viele soziale aber auch gesundheitliche Grundleistungen in Österreich nicht möglich. Die Bildungsvielfalt in Niederösterreichs Gemeinden sorgt sehr viel für Lebensqualität. An über 500 Standorten sorgen Musikschulen für einen Teil dieser Bildungsvielfalt. Das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 sah bisher lediglich eine Förderung von Musikschulen vor, die baulich mit einer öffentlich allgemeinen Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten zusammenhingen. Von den Hauptstandorten erfüllten diese Forderung 65 % und von den Nebenstandorten sind ca. 80 % in baulicher Verbindung zu einer öffentlich allgemeinbildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten. Nun soll das geändert werden und diese Änderung finde ich zweckmäßig und auch sehr sinnvoll. Um im Förderwesen eine Gleichbehandlung aller Musikschulen herzustellen, soll es nunmehr allen Gemeinden und Gemeindeverbänden, die Musikschulstandorte erhalten, gleichermaßen möglich sein, Förderungen des NÖ Schul-und Kindergartenfonds zu erhalten. Weiters hat das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 bisher die Höhe der Förderung von der Finanzkraft – und das wurde von meiner Vorrednerin auch schon erläutert – einer Gemeinde bzw. einer Verbandsgemeinde im Falle eines Gemeindeverbandes abhängig gemacht. Auch die Abrechnung erforderte dadurch natürlich einen sehr hohen bürokratischen Aufwand. Die Förderhöhe schwankte – das ist auch schon erwähnt worden – zum dem noch zwischen 26,5 und 27,1 %. Nun entfällt auch diese Berücksichtigung der Finanzkraft durch die Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes und zudem wird die Förderhöhe allgemein mit 27,1 % festgelegt. Durch diese Änderung können Gemeinden und Gemeindeverbände nunmehr für sämtliche Musikschulstandorte, die nach dem NÖ Musikschulgesetz 2000 errichtet sind, alle in Betracht kommenden Förderungen des NÖ Schul- und Kindergartenfonds beantragen. Damit, können wir uns natürlich auch vorstellen, wird der Verwaltungsaufwand in unseren Gemeinden maßgeblich eingedämmt, vereinfacht und alle haben die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen. Ich bedanke mich auch für die breite Zustimmung und wir stimmen natürlich diesem Antrag sehr gerne zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.