Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1702/A-2/59-2021 – NÖ Mutterschutz-Landesgesetz, NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 (NÖ VKUG 2000) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Vesna Schuster (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Doris Schmidl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Schuster einstimmig angenommen
a) Gesetzesentwurf Art 1 Z 5 bis 12 angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung FPÖ, Abg. Ing. Huber
b) Gesetzesentwurf Art 2 Z 1 und 2 sowie 5 bis 13 angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung FPÖ, Abg. Ing. Huber
c) Gesetzesentwurf Rest einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1702, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Pfister, Erber u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz und das NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 geändert werden. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Pfister die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Pfister (SPÖ): Frau Präsidentin! Lieber Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Antrag des Sozial-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Pfister, Erber und Kolleginnen und Kollegen betreffend des Landesgesetz, mit dem das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz und das NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 geändert werden. Im Wesentlichen geht es bei diesem Antrag um die Anpassung an die Bundesrechtslage und ich komme daher zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz und das NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 (NÖ VKUG 2000) geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche um Einleitung der Debatte.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung, darf die Debatte eröffnen und als erster Rednerin der Frau Abgeordneten Vesna Schuster von der FPÖ das Wort erteilen.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Im Großen und Ganzen ist der Antrag mit Gesetzesentwurf betreffend Änderung des Mutterschutz-Landesgesetzes und des Vater-Karenzurlaubsgesetzes ein sehr guter. Viele Änderungen, viele Anpassungen, die schon längst überfällig und sehr sinnvoll und wichtig sind, wie z. B. das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit, die Anpassung beim Karenzurlaub der Adoptiv- oder Pflegemutter und des Adoptiv- und Pflegevaters und viele andere Anpassungen, die wirklich schon längst überfällig waren. Aber eine sogenannte „Anpassung“ geht für mich gar nicht: Sie fordern, dass die Novelle Wörter wie „Vater“, „Mutter“, „Adoptiv- oder Pflegevater“, „Adoptiv- oder Pflegemutter“ durch geschlechtsneutrale Ausdrücke ersetzt werden. Diese sollen dann unter anderem „anderer Elternteil“ heißen. Erstens passt dann der Titel des Antrages nicht, denn da heißt es „Mutterschutz“ und „Vaterkarenz“. Zweitens: Warum ist es Ihnen so ein Anliegen, Menschen aus allen Texten verschwinden zu lassen? Worin sehen Sie das Problem, dass es diese sehr wichtigen Begriffe wie „Mutter“ und „Vater“ gibt? Warum soll man aus Mutter und Vater einen „anderen Elternteil“ machen? Was genau ist der Sinn dahinter? Ich habe ihn nicht erkannt. Weder Mütter noch Väter sind geschlechtsneutral. Es geht Ihnen um die ungerechte Bezeichnung. Deswegen diese Anpassung in der Novelle. Gerechtigkeit ist aber keine Kategorie, mit der sich Strukturen einer Sprache beschreiben lassen. Sprache muss in erster Linie als Werkzeug der Kommunikation funktionieren. Ein Werkzeug kann weder gerecht noch ungerecht sein. Gerecht oder ungerecht ist der Mensch, der es benutzt. Bei einem Werkzeug steht die Frage nach seiner Funktionalität im Vordergrund. Eine Mutter ist eine Mutter und ein Vater ist ein Vater und nicht ein anderer Elternteil. Fangen Sie bitte endlich damit an, sich mit den wirklichen Problemen der Bürger zu beschäftigen. Da gibt es viel zu tun. Fangen Sie schon an darüber nachzudenken, bevor Sie da … ich sage es lieber nicht. Schade um einen guten Antrag. Leider haben Sie mit dem Löschen der Mutter und des Vaters die Kernpunkte des Textes der Novelle in den Hintergrund gestellt. Aus diesem Grund stelle ich folgenden Antrag (liest:)
„Antrag der Abgeordneten Schuster, Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Teufel gemäß § 61 Abs. 1 LGO 2001 auf getrennte Abstimmung zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Pfister u.a. betreffend Änderung des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes und des Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000, Ltg.-1702. Die Gefertigten stellen den Antrag über folgende Punkte getrennt abzustimmen: Artikel 1 - Änderung des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes: In dem Antrag angeschlossenen Gesetzesentwurf sollen folgende Punkte getrennt abgestimmt werden: Ziffern 5 bis 12.
Artikel 2 - Änderung des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes 2000: In dem Antrag angeschlossenen Gesetzesentwurf sollen folgende Punkte getrennt abgestimmt werden: Ziffern 1 und 2 sowie 5 bis 13.“
(Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Kerstin Suchan-Mayr von der SPÖ das Wort.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Die Änderungen des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes und des Vater-Karenzurlaubsgesetzes sind Anpassungen an die bundesgesetzliche Lage. Es geht zum Einen um die Vereinfachungen sowie dass beispielsweise schwangere Frauen nicht mehr mehrere Ärzte bzw. den Amtsarzt aufsuchen müssen, sondern auch ein Facharzt für Frauenheilkunde, der grundsätzlich in dieser Zeit mit der schwangeren Frau in regelmäßigem Kontakt ist, ein Freistellungszeugnis ausstellen kann. Zum Anderen wird es aber auch gerechter, wenn beispielsweise der Karenzanspruch auch bei gleichgeschlechtlichen Partnern bei Adoption im Landesrecht angepasst und gerechterweise zugesprochen wird. Sehr geehrte Frau Kollegin, ich sehe hier kein Problem, wenn ein Kind von gleichgeschlechtlichen Eltern aufgezogen wird, ob dieses Kind hier „Vater“ und „Papa“ oder „Mutter“ und „Mama“ oder den Vornamen dieses Elternteils sagt – es werden liebende Elternteile sein, egal ob im Gesetz hier der Begriff „anderer Elternteil“ steht. Und diese Regelungen dienen dazu, den Familien – egal in welcher Zusammensetzung – den Start ins Familienleben mit einem werdenden bzw. neugeborenen Kind zu erleichtern, damit sie sich gut auf die Zeit mit dem Kind auf die Zeit als junge Familie konzentrieren können. Für den Landtag von Niederösterreich ist es nur eine Korrektur der Gesetze. Für die Familien bedeutet es doch einiges und in diesem Sinne wünsche ich allen, die von diesen Änderungen profitieren, alles Gute und viel Glück auf ihrem Weg als Familie. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Doris Schmidl von der ÖVP das Wort.
Abg. Schmidl(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Niederösterreich ist ein Familienland. Der hohe Stellenwert der Familien für den einzelnen Menschen und für die Gesellschaft insgesamt gehört zu den Konstanten unseres Seins. Deshalb gibt es auch eine Veränderung, eine Anpassung. Mit der aktuellen Anpassung an die Bundesrechtslage wird das nun auch in Niederösterreich umgesetzt. Der Mutterschutz beginnt acht Wochen vor der Geburt, um das Ungeborene zu schützen. Aber es gibt natürlich Ausnahmen bei Indikationen, wo ein Zeugnis eines Facharztes vorgelegt werden muss. Anpassungen an Sonn- und Feiertagsarbeiten, Anpassungen bei Karenzurlaub bei Adoptiv- oder Pflegemutter, beim NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 soll der Anwendungsbereich auch auf die Frau ausgeweitet werden. Die Bezeichnung der einzelnen Elternteile soll an die Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Adoption angepasst werden. Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist nicht einfach, aber in Niederösterreich gut umsetzbar. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.