Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-483/XX-2024 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Peter Gerstner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Silke Dammerer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl:Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-483, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Krumböck die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Krumböck, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte über den Antrag des Sozial-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird. Es geht dabei um die gemeinsamen Zielsetzungen, Rahmenbindungen für die Sozialbetreuungsberufe über Bundesländergrenzen hinweg, etwa beim Übergang von Pflichtschule zu Berufsausbildung, Altersgrenzen, Kompetenzen von Heimhelferinnen und Heimhelfern oder Berufsbezeichnungen (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, wird genehmigt."
Ich bitte dich, Herr Präsident, um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Fachkräfte in den Sozialbetreuungsberufen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Ob Heimhilfen, Fach- oder Diplom-Sozialbetreuerinnen... sie sind aus der Alten-, aus der Familienarbeit, aus der Behindertenarbeit nicht wegzudenken. Die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dient dazu einheitliche Standards zu definieren, was die Aufgaben und die Ausbildung für die Sozialberufe betrifft. Wir unterstützen die Bemühungen um diese einheitlichen Standards, weil wir sehen sonst leider oft die Fleckerlteppiche von falsch verstandenem Föderalismus. Umso wichtiger sind eben diese einheitlichen Standards. Die Senkung der Altersgrenze auf 18 Jahre hat das Ziel, dem Pflege- und Betreuungskräftemangel entgegenzuwirken, wird hier ausgeführt. Ich bin da nicht so optimistisch, dass dieses Ziel mit dieser Maßnahme erreicht wird. Ich habe jetzt kein Problem damit, dieser Altersgrenzensenkung auch zuzustimmen, aber das, glaube ich, ist ein zu optimistisches Ziel. Ich denke, dass die Einbindung von veränderungswilligen Arbeitskräften mittleren Alters durchaus da mehr Erfolg versprechen wäre. Die Kompetenzerweiterung und Anpassung der Ausbildungszeit, die finden wir gut, weil man muss schon bedenken: Es ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit und umso wichtiger ist auch eine adäquate Ausbildung. Lassen Sie mich noch anführen: Hochachtung, Respekt, die Kollegen von der FPÖ und ÖVP, Sie haben sich sicher ganz bemühen müssen, die vielen Gender-Doppelpunkterl da zu ertragen, wenn Sie den Antrag gelesen haben. Also tapfer durchgehalten. Es geht ja, wenn man muss sozusagen, also es hat funktioniert. Dem Antrag selbst stimmen wir zu. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Silvia Moser, GRÜNE.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieser 15a-Vereinbarung natürlich zustimmen. Die Altersgrenze für Sozialbetreuungsberufe bundesweit auf 18 Jahre zu vereinheitlichen, das ist das einzig Sinnvolle und ich hoffe nur, dass dem auch andere Vereinheitlichungen im Pflegebereich folgen werden. Zum Beispiel Personalschlüssel, Qualifikationsschlüssel, Ausbildungsmöglichkeiten etc., etc. Es ist ja nicht einzusehen, warum die Qualität der Betreuung und Pflege eines Menschen davon abhängig ist, in welchem Bundesland er oder sie lebt. Die Kompetenzerweiterung für Heimhelferinnen sehe ich als eine Anpassung an die Notwendigkeiten. Sie sollen künftig diplomiertes Pflegepersonal bei der Verabreichung von Augen-, Nasen- und Ohrentropfen beim Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder bei Blutdruck, Temperatur, Blutzucker oder ähnlichen Messungen unterstützen dürfen und erhalten dafür auch hoffentlich die entsprechende Ausbildung. Das alles sind natürlich Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den Mangel an Pflege- und Betreuungsberufen zu bewältigen. Der Knackpunkt ist für mich dabei immer die Ausbildung. Die Ausweitung von Kompetenzen, die ist okay. Aber es darf für mich nicht zu einem Nivellement nach unten kommen. Und für mich muss daher auch sichergestellt sein, dass der Zugang und die Motivation der Menschen, die diese Ausbildungen machen, auch da sind. Und es darf da keinesfalls nur um eine Sicherstellung einer Ausbildungsförderung gehen. Dann wird die Qualität gesichert sein, egal in welchem Bereich. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf zur 15a-Vereinbarung hinsichtlich Sozialbetreuungsberufe hier sprechen. Auch hier kann ich schon vorwegnehmen: Wir stimmen dieser Vereinbarung natürlich sehr, sehr gerne zu. Meine Vorrednerinnen haben schon einiges angeführt, dass wir es hier auch Gott sei Dank schaffen, eine Vereinheitlichung der Standards quer durch Österreich und nicht einen Fleckerlteppich, in dem Fall, zu produzieren. Aber auch die Frage der Kompetenzerweiterung und auch die vielen Punkte, die hier auch sehr positiv gewährleistet und auch beinhaltet sind, bedeuten aber auch, wenn es schon um einen nahtlosen Übergang zwischen Pflichtschulabschluss und einer Ausbildung bzw. Tätigkeiten in einem Sozialbetreuungsberuf hier zu ermöglichen, um den Mangel an Pflege- und Betreuungskräften entgegenzuwirken, werden nicht nur die Altersgrenzen hier vereinheitlicht auf 18 Jahre gesenkt, sondern hier auch Kompetenzgrundlagen geschaffen und vor allem auch die Qualität in der Ausbildung verbessert. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, es gehört auch dazu, wenn man Qualität verbessert, wenn man Ausbildungsinhalte in dem Fall auch anreichert, dass dementsprechend das auch mit einer dementsprechenden Bezahlung vergütet wird. Das bedeutet aber auch, dass wir da sehr wohl noch sehr, sehr viel zu tun haben in diesem Bereich, nämlich wenn es auch darum geht, diese Kompetenzen und vor allem auch diese zusätzlichen Tätigkeiten für die Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich dann dementsprechend auch finanziell zu entlohnen. Ich möchte nur auf zwei Punkte noch hinweisen, was mir ganz wichtig ist, vor allem wenn es um Ausbildung geht. Wenn es ums Ausbilden und vor allem, wenn es um Betreuung am Menschen geht, freut es mich ganz besonders, dass nicht nur bei den Heimhelferinnen, sondern wirklich bei allen Stufen hier auch im Abstand von zwei Jahren, hier auch bei der Qualifizierung und vor allem auch bei dem Nachweis, dass hier Fort- und Weiterbildung in gemacht wird. Wir wissen das, das ist einer der wichtigsten Schlüssel, weil sich natürlich nicht nur die Gesellschaft weiterentwickelt, sondern vor allem auch die Techniken, die hier passieren und daher werden wir diesem Entwurf natürlich sehr, sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Peter Gerstner, FPÖ.
Abg. Gerstner (FPÖ): Dankeschön! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Frau Landtagspräsidentin! Werte Kollegen! Hoher Landtag oder Hoher Landtag, werte Kollegen! Ich glaube, es ist schon sehr viel gesagt worden. Entschuldigung, um Gottes Willen! (Abg. Mag. Scheele: Regierungsmitglied.) Regierungsmitglied... zuerst war nämlich keiner da, wie ich geschaut habe, Entschuldigung. (Abg. Weninger: Da muss man immer schauen. – Unruhe bei der SPÖ.) Ja, genau, da muss man immer schauen, danke. Schau genau. Das nächste Mal werde ich genauer schauen, wer, wo hereinkommt. Ja, ich glaube, jeder weiß, um was es hier geht, bei diesem einen Punkt. Es sind die ganzen Punkte, die ich mir da notiert habe, von meinen Vorrednern schon erläutert worden. Ich glaube, ich brauche das jetzt nicht wiederholen. Es ist ein guter, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, dass wir hier in Niederösterreich bzw. in ganz Österreich für die Zukunft in den Sozialberufen, vor allem in den Gesundheitsberufen, den jungen Leuten gute Ausbildungsmöglichkeiten geben, dass der Standort Österreich auch gesicherte Altersversorgung hat. Die Altenbetreuung ist ja ein Problem, was immer mehr wird, weil wir einfach immer älter werden. Gott sei Dank. Ich glaube, dass dieser Gesetzesentwurf oder diese Sache, die wir da heute beschließen, ein notwendiger, ein richtiger Schritt ist für die Jugend, für uns alle. Und es freut mich ganz besonders, dass wir uns alle im Landtag einmal einig sind mit etwas, dass wir am richtigen Wege sind in den Sozialberufen. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Silke Dammerer, ÖVP.
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Hohes Haus! Ja, die Lebenserwartung in Österreich steigt und liegt über dem EU-Durchschnitt. Das ist grundsätzlich sehr erfreulich, bringt aber natürlich auch Herausforderungen mit sich. Denn mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch der Pflegebedarf in einer alternden Gesellschaft. Bis 2030 wird die Anzahl der über 85-jährigen Menschen um knapp 45 Prozent ansteigen. Bis 2030 bedeutet das einen zusätzlichen Bedarf österreichweit an 50.000 Pflegekräften, 9.500 alleine für Niederösterreich. Wir als ÖVP stehen dazu, dass jeder Mensch in Österreich in Würde altern kann, darf und soll und sich im Fall des Falls auf eine optimale Pflegebetreuung verlassen kann. Wir wollen auch vielfältige und flexible Pflegearrangements möglich machen, um pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu braucht es gut ausgebildete Pflegekräfte, bestmögliche Rahmenbedingungen und die Attraktivierung des Pflegeberufs. Und es braucht vor allem auch Wertschätzung, die sich alle Menschen verdienen, die Pflegeleistungen erbringen. Ich bin daher Bundeskanzler Karl Nehammer sehr dankbar für die eingeleitete Pflegereform, um Pflegebedürftigen ein hochwertiges und leistbares Angebot zur Verfügung zu stellen, sowie Pflegende zu entlasten. Die in Umsetzung befindlichen Pflegepakete mit insgesamt 38 Maßnahmen, darunter die Einführung eines Gehalts- und Angehörigenbonus, einer sechsten Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr, mehr Ausbildungsplätze, die Einführung der Pflegelehre und des Pflegestipendiums – dieses haben übrigens letztes Jahr rund 7.000 Personen in Anspruch genommen – sowie Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, einer höheren Förderung für 24-Stunden-Betreuung, der Teilbarkeit von 24-Stunden-Betreuern und -Betreuerinnen in sogenannten "Senioren-WGs", der Ausweitung des Angehörigenbonus, Pflegegrenze und vieles mehr. Ziel ist es aber auch, die Pflege daheim auszubauen mit gemeinschaftlichem Wohnen, damit Menschen so lange wie möglich daheim leben können und von mobilen Pflege-Teams versorgt werden. Um Angehörige zu entlasten, soll die Palliativ- und Hospizversorgung im ländlichen Raum weiter konsequent ausgebaut werden. Ich bin der Meinung, Bund und Länder müssen hier gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir investieren in Niederösterreich bis 2030 rund 300 Millionen Euro in den Neu-, Zu- und Umbau der Landespflegezentren und in private Heime. Wir stärken mit dem blau-gelben Pflegepaket, aber auch den Weg in die Pflege für mehr und bessere Ausbildungsplätze und Pflegekräfte in Niederösterreich. Mit dem vorliegenden Verhandlungsgegenstand setzen wir heute den weiteren Schritt in dieser Zusammenarbeit. 2005 wurde eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen, um einheitliche Standards in den Sozialbetreuungsberufen zu gewährleisten. Mit Hilfe der Vereinbarung werden Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung der Sozialbetreuungsberufe nach gleichen Zielsetzungen geregelt. Nun soll auf einstimmiges Bestreben der Länder diese Vereinbarung geändert werden und mit 01.01.2025 in Kraft treten. Die Änderung umfasst die Senkung der Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe einheitlich auf 18 Jahre. Dies soll einen nahtlosen Übergang zwischen Pflichtschulabschluss und einer Ausbildung bzw. Tätigkeit in einem Sozialbetreuungsberuf ermöglichen. Ein mit Sicherheit weiterer Schritt, um den Mangel an Pflege- und Betreuungskräften entgegenzuwirken. Weiters werden die Befugnisse der Heimhelfer und Heimhelferinnen nach Absolvierung des Moduls "Unterstützung bei der Basisversorgung" erweitert. Ebenfalls ein guter Schritt, um den Mangel an Fachkräften wiederum entgegenwirken zu können. Änderungen in den Bezeichnungen runden diese 15a-Vereinbarung ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege geht uns alle an und wir müssen alle kontinuierlich an der Verbesserung unseres Systems arbeiten, damit alle davon profitieren: die Gepflegten, die Angehörigen und die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, die großartige Arbeit leisten und denen wir zu Dank und Wertschätzung verpflichtet sind. Herzlichen Dank dafür und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes...
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.