Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-483/XX-2024 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieser 15a-Vereinbarung natürlich zustimmen. Die Altersgrenze für Sozialbetreuungsberufe bundesweit auf 18 Jahre zu vereinheitlichen, das ist das einzig Sinnvolle und ich hoffe nur, dass dem auch andere Vereinheitlichungen im Pflegebereich folgen werden. Zum Beispiel Personalschlüssel, Qualifikationsschlüssel, Ausbildungsmöglichkeiten etc., etc. Es ist ja nicht einzusehen, warum die Qualität der Betreuung und Pflege eines Menschen davon abhängig ist, in welchem Bundesland er oder sie lebt. Die Kompetenzerweiterung für Heimhelferinnen sehe ich als eine Anpassung an die Notwendigkeiten. Sie sollen künftig diplomiertes Pflegepersonal bei der Verabreichung von Augen-, Nasen- und Ohrentropfen beim Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder bei Blutdruck, Temperatur, Blutzucker oder ähnlichen Messungen unterstützen dürfen und erhalten dafür auch hoffentlich die entsprechende Ausbildung. Das alles sind natürlich Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den Mangel an Pflege- und Betreuungsberufen zu bewältigen. Der Knackpunkt ist für mich dabei immer die Ausbildung. Die Ausweitung von Kompetenzen, die ist okay. Aber es darf für mich nicht zu einem Nivellement nach unten kommen. Und für mich muss daher auch sichergestellt sein, dass der Zugang und die Motivation der Menschen, die diese Ausbildungen machen, auch da sind. Und es darf da keinesfalls nur um eine Sicherstellung einer Ausbildungsförderung gehen. Dann wird die Qualität gesichert sein, egal in welchem Bereich. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.