Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-252/A-3/19-2023 – NÖ Veranstaltungsgesetz, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Kathrin Schindele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Martin Antauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Christian Gepp (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-252, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Prischl, Gepp, Mag. Teufel u.a. betreffend Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Samwald die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf heute zur Ltg.-252 betreffend Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes berichten. Mit dieser Novelle des Veranstaltungsgesetzes soll hier eine zeitgemäße Novelle eingeführt werden. Vorbild ist das steiermärkische Veranstaltungsgesetz. Es geht hier um Veranstaltungen, die von einem Großteil der Ortsbevölkerung getragen werden und im Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung überwiegt. Hier sollen die Bewilligungen einfacher gemacht werden und zusätzlich werden auch einige redaktionelle Anpassungen vorkommen. Ich darf daher auch schon zum Antrag kommen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich darf dich bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Kathrin Schindele von der SPÖ.
Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wenn man über Erfolge spricht, dann sind das immer positive Reden und deswegen wird meine Rede heute auch äußerst positiv, weil diese Gesetzesänderung ist wirklich eine gute und ist positiv für die Städte in Niederösterreich. Sie ist positiv für Niederösterreich als Ganzes. Sie ist positiv für das Sport- und Kulturland Niederösterreich. Es geht um bessere Handlungsmöglichkeiten in den Städten. Ja, es können Veranstaltungen in Zukunft besser abgewickelt werden, geht es doch nicht zuletzt auch um eine positive Standortentwicklung. In diesem Sinne bin ich auch schon wieder am Ende. Gute Sachen soll man loben, das habe ich hiermit getan. Ich möchte mich aber in diesem Zusammenhang auch noch bedanken bei allen, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben, für diese konstruktive Zusammenarbeit. Solche positiven Signale der Zusammenarbeit tun gut, sind wichtig und ich sage Ihnen etwas: Wir brauchen in Zukunft mehr von diesen positiven Signalen. Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Martin Antauer, FPÖ.
Abg. Antauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich freu mich, heute die Neuerungen im NÖ Veranstaltungsgesetz zu erörtern. Eine Gesetzesänderung, die das kulturelle und soziale Leben in unserem schönen Bundesland nachhaltig auch bereichern wird. Zunächst möchte ich die Bedeutung von Veranstaltungen für unsere Gemeinschaft hervorheben. Sie sind das Herzstück des Zusammenlebens, des gesellschaftlichen Zusammenlebens, ein Ort der Begegnung, des Austauschs und auch ein Ort der Freude. Doch zu oft wurden diese wichtigen Ereignisse durch einen Überfluss an bürokratischen Hürden erschwert und unser Ziel war es daher einen Rahmen zu schaffen, der die Organisation von Veranstaltungen auch vereinfacht, während gleichzeitig die Sicherheit und die öffentlichen Interessen gewahrt bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dank der Anpassung im Veranstaltungsgesetz können nun lokale Feste leichter realisiert werden. Dies bedeutet, dass Veranstaltungen mit weniger bürokratischem Aufwand und mehr Unterstützung von der öffentlichen Hand genehmigt werden können. Ein Schlüsselelement dieser Gesetzesänderung ist die Anlehnung – wir haben das schon im Antrag gehört – an die bewährte Regelung des steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes. Wir haben ein Modell gewählt, das bereits erfolgreich demonstriert hat, wie die Balance zwischen lokalem Engagement und gesetzlichen Anforderungen effektiv gehandhabt werden kann. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Anpassung der Zuständigkeitsregelungen. Besondere technische Einrichtungen und Betriebsmittel, die für die Durchführung von Veranstaltungen notwendig sind, werden klarer definiert, was den Organisatoren auch Rechtssicherheit bietet. So wird auch die Arbeit der Behörden massiv erleichtert. Diese Konkretisierung ermöglicht es, dass Veranstaltungen nicht nur sicherer, sondern auch professioneller durchgeführt werden können. Darüber hinaus haben wir eine Lösung für ein Problem geschaffen, das unsere Veranstaltungsorte schon seit langem betrifft – und zwar die Lärmschutzbestimmung. Mit der neuen Regelung können wir Konzerte und Festivals auch über längeren Zeitraum veranstalten, ohne die Lärmschutzrichtlinie zu missachten. Also dies ist ein entscheidender Schritt, um Niederösterreich als Bühne für große kulturelle Ereignisse auch zu etablieren. Doch es geht nicht nur um große Events. Diese Gesetzesänderung betrifft jede Art von Veranstaltung – von der kleinen Dorfversammlung bis zum großen Stadtfest. Die Neuerungen im Veranstaltungsgesetz sind auch ein Zeichen für den modernen und bürgernahen Weg, den Niederösterreich einschlägt. Und ich selbst freue mich auf wunderbare Veranstaltungen, die dank dieser Gesetzesänderung auch stattfinden werden. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Gepp, ÖVP.
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Mit der zu beschließenden Anpassung des NÖ Veranstaltungsgesetzes soll nach dem Vorbild der Regelung des steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes für eine Veranstaltung, die von einem Großteil der Ortsbevölkerung getragen wird, unter einfacheren Bedingungen ermöglicht werden. Nach der bisherigen Rechtslage ist bei der Anmeldung von Veranstaltungen im Freien vom Veranstalter der Behörde ein Konzept zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft vorzulegen. Dieses Lärmschutzkonzept ist anhand der Lärmschutzrichtlinien für Veranstaltungen des Umweltbundesamtes fachlich zu beurteilen. Diese Lärmschutzrichtlinie sieht insbesondere bei Veranstaltungsformen im Freien mit umliegender Bebauung ein enges Korsett vor, was die Zumutbarkeit der Lärmbelästigung für Nachbarn betrifft. Um hier dennoch in einem gewissen Ausmaß Konzerte oder Festivalveranstaltungen an mehreren Tagen zu ermöglichen, soll daher künftig – angelehnt an das steiermärkische Veranstaltungsgesetz – bei Veranstaltungen auf öffentlichem Gut oder bei großen Veranstaltungen das Prüfkriterium des Lärmschutzes entfallen, wenn gewisse Kriterien nachgewiesen werden. So unter anderem die historische, regionale, traditionelle und wirtschaftliche Bedeutung der Veranstaltungsstätte, wie dies etwa bei historischen Innenstadtplätzen der Fall sein wird oder etwa auch bei kulturellen, gesellschaftspolitischen und touristischen Auswirkungen der Veranstaltungen. Fokus der Novelle richtet sich bei der Vereinfachung der mehrtägigen Abhaltung von insbesondere kulturellen Veranstaltungen im Innenstadtbereich, damit auch eine Vereinfachung – wie schon gehört – für Veranstalter und Behörden. Auch als Bürgermeister begrüße ich diese Anpassung. Ich kenne hier aus der Praxis beide Seiten: jene der Anrainer und jene der Gäste. Die Praxis zeigt, dass gut vorbereitete und kommunizierte Veranstaltungen mit Maßnahmen – wie unter anderem Mobilitätskonzept, Müllbeseitigung bis hin zum Zeitaspekt der Veranstaltungen – von beiden Seiten akzeptiert werden. Kunst- und Kulturangebote in Niederösterreich haben einen hohen Stellenwert und es gibt eine hohe Akzeptanz der Bevölkerung für kulturelle Veranstaltungen – ob diese Musik- und Konzertveranstaltungen, Umzüge, Sportveranstaltungen oder auch, wie z. B. in Korneuburg, Kinofilme am Hauptplatz oder andere gezeigt werden. Es gibt eine Vielzahl von positiven Initiativen in Niederösterreich, um die Innenstädte zu beleben und diese zu unterstützen – zum Wohle der Bevölkerung. Ich darf Sie um Unterstützung dieses Antrages ersuchen, zur Anpassung des NÖ Veranstaltungsgesetzes. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Mag. Wilfing.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.