Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-252/A-3/19-2023 – NÖ Veranstaltungsgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Mit der zu beschließenden Anpassung des NÖ Veranstaltungsgesetzes soll nach dem Vorbild der Regelung des steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes für eine Veranstaltung, die von einem Großteil der Ortsbevölkerung getragen wird, unter einfacheren Bedingungen ermöglicht werden. Nach der bisherigen Rechtslage ist bei der Anmeldung von Veranstaltungen im Freien vom Veranstalter der Behörde ein Konzept zur Vermeidung einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarschaft vorzulegen. Dieses Lärmschutzkonzept ist anhand der Lärmschutzrichtlinien für Veranstaltungen des Umweltbundesamtes fachlich zu beurteilen. Diese Lärmschutzrichtlinie sieht insbesondere bei Veranstaltungsformen im Freien mit umliegender Bebauung ein enges Korsett vor, was die Zumutbarkeit der Lärmbelästigung für Nachbarn betrifft. Um hier dennoch in einem gewissen Ausmaß Konzerte oder Festivalveranstaltungen an mehreren Tagen zu ermöglichen, soll daher künftig – angelehnt an das steiermärkische Veranstaltungsgesetz – bei Veranstaltungen auf öffentlichem Gut oder bei großen Veranstaltungen das Prüfkriterium des Lärmschutzes entfallen, wenn gewisse Kriterien nachgewiesen werden. So unter anderem die historische, regionale, traditionelle und wirtschaftliche Bedeutung der Veranstaltungsstätte, wie dies etwa bei historischen Innenstadtplätzen der Fall sein wird oder etwa auch bei kulturellen, gesellschaftspolitischen und touristischen Auswirkungen der Veranstaltungen. Fokus der Novelle richtet sich bei der Vereinfachung der mehrtägigen Abhaltung von insbesondere kulturellen Veranstaltungen im Innenstadtbereich, damit auch eine Vereinfachung – wie schon gehört – für Veranstalter und Behörden. Auch als Bürgermeister begrüße ich diese Anpassung. Ich kenne hier aus der Praxis beide Seiten: jene der Anrainer und jene der Gäste. Die Praxis zeigt, dass gut vorbereitete und kommunizierte Veranstaltungen mit Maßnahmen – wie unter anderem Mobilitätskonzept, Müllbeseitigung bis hin zum Zeitaspekt der Veranstaltungen – von beiden Seiten akzeptiert werden. Kunst- und Kulturangebote in Niederösterreich haben einen hohen Stellenwert und es gibt eine hohe Akzeptanz der Bevölkerung für kulturelle Veranstaltungen – ob diese Musik- und Konzertveranstaltungen, Umzüge, Sportveranstaltungen oder auch, wie z. B. in Korneuburg, Kinofilme am Hauptplatz oder andere gezeigt werden. Es gibt eine Vielzahl von positiven Initiativen in Niederösterreich, um die Innenstädte zu beleben und diese zu unterstützen – zum Wohle der Bevölkerung. Ich darf Sie um Unterstützung dieses Antrages ersuchen, zur Anpassung des NÖ Veranstaltungsgesetzes. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Mag. Wilfing.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich