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Redebeitrag von Martin Antauer  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Prischl, Gepp, MSc, Ing. Mag. Teufel u.a. betreffend Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes

zur 10. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 8 der 10. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 14.12.2023

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-252/A-3/19-2023 – NÖ Veranstaltungsgesetz, Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Antauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich freu mich, heute die Neuerungen im NÖ Veranstaltungsgesetz zu erörtern. Eine Gesetzesänderung, die das kulturelle und soziale Leben in unserem schönen Bundesland nachhaltig auch bereichern wird. Zunächst möchte ich die Bedeutung von Veranstaltungen für unsere Gemeinschaft hervorheben. Sie sind das Herzstück des Zusammenlebens, des gesellschaftlichen Zusammenlebens, ein Ort der Begegnung, des Austauschs und auch ein Ort der Freude. Doch zu oft wurden diese wichtigen Ereignisse durch einen Überfluss an bürokratischen Hürden erschwert und unser Ziel war es daher einen Rahmen zu schaffen, der die Organisation von Veranstaltungen auch vereinfacht, während gleichzeitig die Sicherheit und die öffentlichen Interessen gewahrt bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dank der Anpassung im Veranstaltungsgesetz können nun lokale Feste leichter realisiert werden. Dies bedeutet, dass Veranstaltungen mit weniger bürokratischem Aufwand und mehr Unterstützung von der öffentlichen Hand genehmigt werden können. Ein Schlüsselelement dieser Gesetzesänderung ist die Anlehnung – wir haben das schon im Antrag gehört – an die bewährte Regelung des steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes. Wir haben ein Modell gewählt, das bereits erfolgreich demonstriert hat, wie die Balance zwischen lokalem Engagement und gesetzlichen Anforderungen effektiv gehandhabt werden kann. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Anpassung der Zuständigkeitsregelungen. Besondere technische Einrichtungen und Betriebsmittel, die für die Durchführung von Veranstaltungen notwendig sind, werden klarer definiert, was den Organisatoren auch Rechtssicherheit bietet. So wird auch die Arbeit der Behörden massiv erleichtert. Diese Konkretisierung ermöglicht es, dass Veranstaltungen nicht nur sicherer, sondern auch professioneller durchgeführt werden können. Darüber hinaus haben wir eine Lösung für ein Problem geschaffen, das unsere Veranstaltungsorte schon seit langem betrifft – und zwar die Lärmschutzbestimmung. Mit der neuen Regelung können wir Konzerte und Festivals auch über längeren Zeitraum veranstalten, ohne die Lärmschutzrichtlinie zu missachten. Also dies ist ein entscheidender Schritt, um Niederösterreich als Bühne für große kulturelle Ereignisse auch zu etablieren. Doch es geht nicht nur um große Events. Diese Gesetzesänderung betrifft jede Art von Veranstaltung – von der kleinen Dorfversammlung bis zum großen Stadtfest. Die Neuerungen im Veranstaltungsgesetz sind auch ein Zeichen für den modernen und bürgernahen Weg, den Niederösterreich einschlägt. Und ich selbst freue mich auf wunderbare Veranstaltungen, die dank dieser Gesetzesänderung auch stattfinden werden. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (815 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
St. Pölten
Klub/Fraktion:
FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
Wahlpartei:
Freiheitliche Partei Österreichs

Detailseite von Martin Antauer öffnen


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