Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-77/A-3/5-2023 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013, NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband Triestingtal- und Südbahngemeinden – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
- Manfred Schulz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-77, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kocevar, Schulz, Dorner u.a. betreffend Änderung der NÖ Bauordnung 2014, des NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzes 2013, des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 und des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband Triestingtal- und Südbahngemeinden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Kocevar die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zum Antrag 77 aus dem Bau-Ausschuss der Abgeordneten Kocevar, Schulz, Dorner u.a. zum Bericht kommen. Es geht um die Änderung der NÖ Bauordnung 2014, des NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzes, Gemeindewasserleitungsgesetz und das Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband Triestingtal. Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie der EU 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Ziel dieser Richtlinie ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern. Ich komme daher zum Antrag über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kocevar, Schulz, Dorner, Suchan-Mayr u.a. betreffend Änderung der Bauordnung (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014, das NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013, das NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 und das Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.
3. Von einem Verfahren nach Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 wird gemäß Art. 27 Abs. 2 NÖ Landesverfassung 1979 abgesehen, da dieses Gesetz zur Umsetzung einer Richtlinie der EU rasch in Kraft treten muss.“
Herr Präsident, ich ersuche um Aufnahme der Diskussion und um Beschlussfassung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Da die Umsetzung der Trinkwasserrichtlinien mehrere Materien des Landes betrifft und vor allem auf die Gesundheit der Menschen und auf den verbesserten Zugang von Wasser setzt, werden wir als Sozialdemokratie diesem Antrag natürlich sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Eine Vorgabe an den nächsten Redner. Herr Abgeordneter Jürgen Handler, ich ersuche dich zum Rednerpult.
Abg. Handler (FPÖ): So schnell bin ich nicht. Sehr geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zu den Änderungen des NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzes bzw. der NÖ Bauordnung und auch der Trinkwasserrichtlinien bei dem Gemeindewasserleitungsgesetz. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und gerade deswegen ist es wichtig jeglichen Zugang zu sauberem Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch zu schaffen. Ohne Zugang zu sauberem Wasser und vor allem geeignetes Trinkwasser steigt das Risiko zu erkranken. Deswegen müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Wasser Mikroorganismen, Parasiten und schädigende Stoffe nicht mehr in einer Konzentration enthält, die eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen könnte und dass es mikrobiologischen und chemischen Mindestanforderungen entspricht. Nichteinhaltungen sind unverzüglich zu untersuchen und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu treffen, wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen und wirtschaftlich sowie technisch machbar sind. Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfordert nunmehr das Implementieren zusätzlicher Begriffsbestimmungen, die Aufnahmen zusätzlicher Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Bauprodukten, Materialien und Werkstoffen sowie die Umsetzung der geforderten Risikobewertung. Weiters soll im NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz eine Informationspflicht über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und hinsichtlich des Wasserpreises für die öffentlichen Gemeindewasserleitungen nachgekommen werden. Wenn es um die Gesundheit von Menschen und der dazu notwendigen Qualität des Trinkwassers geht, müssen diese Maßnahmen rasch umgesetzt werden, denn sauberes Wasser ist ein Menschenrecht und kein Privileg. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Manfred Schulz, ÖVP.
Abg. Ing. Schulz(ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Auch wir sind für eine rasche Umsetzung dieser Richtlinie, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und den Zugang zu Wasser zu verbessern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-77. Wer für den Bau-Ausschussantrag stimmt, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Bau-Ausschusses:) Das ist einstimmig angenommen.
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