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  6. Bericht von Wolfgang Kocevar

Bericht von Wolfgang Kocevar  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kocevar, Ing. Schulz, Dorner u.a. betreffend Änderung der NÖ Bauordnung 2014, des NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzes 2013, des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 und des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband Triestingtal- und Südbahngemeinden

zur 4. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 13 der 4. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 22.06.2023

Antrag des Bau-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-77/A-3/5-2023 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013, NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband Triestingtal- und Südbahngemeinden – Änderungen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zum Antrag 77 aus dem Bau-Ausschuss der Abgeordneten Kocevar, Schulz, Dorner u.a. zum Bericht kommen. Es geht um die Änderung der NÖ Bauordnung 2014, des NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzes, Gemeindewasserleitungsgesetz und das Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband Triestingtal. Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie der EU 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Ziel dieser Richtlinie ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern. Ich komme daher zum Antrag über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kocevar, Schulz, Dorner, Suchan-Mayr u.a. betreffend Änderung der Bauordnung (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014, das NÖ Bauprodukte- und Marktüber­wachungsgesetz 2013, das NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 und das Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Süd­bahngemeinden geändert werden, wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.

3. Von einem Verfahren nach Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 wird gemäß Art. 27 Abs. 2 NÖ Landesverfassung 1979 abgesehen, da dieses Gesetz zur Umsetzung einer Richtlinie der EU rasch in Kraft treten muss.“

Herr Präsident, ich ersuche um Aufnahme der Diskussion und um Beschlussfassung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (943 KB)

Zur Person

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