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Tagesordnungspunkt 16  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Balber u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) geändert werden

zur 59. Landtagssitzung

Zusammenfassung

59. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 15.12.2022

Antrag des Kommunal-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2417/A-1/171-2022 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) – Änderungen

Berichterstatter

  1. Franz Rennhofer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 16 Video und SitzungsberichtIng. Franz Rennhofer (ÖVP)

Redner

  1. Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und SitzungsberichtMag. Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) – mit Resolutionsantrag

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Resolutionsantrag Abg. Mag. Suchan-Mayr betreffend Ausfallhaftung des Landes statt Gebühren- und Abgabenerhöhungen in den Gemeinden abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, Ablehnung ÖVP, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Dritte Präsidentin Mag. Renner: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-2417, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Balber u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Rennhofer die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Ing. Rennhofer(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2417. Da geht es um das Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden. Durch das kommunale Investitionsgesetz 2023 wurde seitens des Bundes die Unterstützung der Gemeinden beschlossen und zwar insbesondere für den Umstieg auf erneuerbare Energien, für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme und Fernkälte. Gleichzeitig werden gemäß § 5, kommunales Investitionsgesetz, Investitionen der Gemeinden ... soll der Anspruch auf diese Mittel mit diesen Gesetzesänderungen erleichtert werden. Ich komme daher zum Antrag des Kommunal-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Balber, Ing. Rennhofer, Kainz, Hinterholzer, Kasser und DI Dinhobl betreffend Landesgesetz mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechts­organisationsgesetz geändert werden, wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Frau Präsidentin, ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.

Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich danke für die Berichterstattung, eröffne die Debatte und erteile das Wort der Frau Abgeordneten Kerstin Suchan-Mayr von der SPÖ.

Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Mit dem kommunalen Investitionsgesetz 3 gibt es nunmehr Unterstützung für die Gemeinden mit einer Milliarde Euro. Wie ich schon in der Aktuellen Stunde gesagt habe, fehlen den Gemeinden aber 1,2 Milliarden Euro in den Gemeindebudgets. Zu bedenken sind auch noch die Erhöhung der Baukosten und die Regierung hat hier sehr lange gebraucht, wollte zuerst auch nur eine halbe Milliarde Euro aufstellen. Erst nach intensiver politischer Überzeugungsarbeit – auch der Gemeindevertreterverbände, des Gemeindebundes – ist nun doch eine Milliarde daraus geworden. Für viele Gemeinden ist es auch aufgrund des zeitlichen Rahmens der Budgeterstellung aber nicht mehr möglich gewesen darauf zu reagieren, aber zumindest hat man für Anträge bis Ende 24, und um die Projekte zu beginnen bis Ende 2025 Zeit. Ein Problem ist halt auch hier wieder die Vorfinanzierung. Viele Gemeinden werden es sich nicht leisten können, neue Projekte umzusetzen. Es braucht hier Maßnahmen, um auch die Teuerung auszugleichen – wie schon gesagt: wirkliche Änderungen im System, einen Gaspreisdeckel oder die Entkoppelung des Strom- und Gaspreises. Ich möchte hier einen Antrag einbringen betreffend Ausfallhaftung des Landes statt Gebühren- und Abgabenerhöhungen in den Gemeinden. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm ist das – wie gesagt – ein erster Schritt. Städte und Gemeinden tragen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge wesentlich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Die Finanzierung der laufenden Betriebe ist damit zunehmend in Gefahr. Die Krise zeigt das Problem besonders deutlich. Gerade 2023 werden die Ausgaben in den Gemeinden doppelt so stark steigen wie die Einnahmen, wodurch die ohnehin schon angeschlagene Finanzierung ... da kommt die kommunale Daseinsvorsorge zusätzlich unter Druck. Auf der anderen Seite stehen auch Bürgerinnen und Bürger, welche ebenfalls massiv unter der Teuerung leiden. Wenn seitens der Gemeinden nun gesetzlich diese dazu verpflichtet sind, aufgrund der höheren Kosten auch höhere Einnahmen aus Gebühren und Abgaben zu erzielen, trifft dies vor allem wieder unsere schwächsten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das heißt, bis zur Eindämmung der exorbitanten Inflation und damit der Entspannung der Situation für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher ist das Land daher aufgerufen, den Gemeinden noch mehr als bisher finanziell unter die Arme zu greifen. Wir brauchen Sondermittel und wir müssen auch Verlustabeckungen gewährleisten. Damit komme ich zum Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert rasch ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, in welchem den Städten und Gemeinden eine Abgangsdeckung gewährt wird, um diese – unter Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit – in die Lage zu versetzen, die gestiegenen Kosten (insbesondere im Energiebereich) nicht im Wege von Gebühren- und Abgabenerhöhungen an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben zu müssen, wobei diese Maßnahmen solange gewährt werden sollen, bis sich die Inflation wieder auf das Vorkrisenniveau normalisiert hat.“

Der Änderung, damit die Gemeinde sich die finanziellen Mittel aus dem KIG 2023 leichter abholen kann, stimmen wir natürlich zu. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Dritte Präsidentin Mag. Renner: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlusswort und vermittelt mir, dass er verzichtet.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (1.009 KB)

zur 59. Landtagssitzung
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