Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2417/A-1/171-2022 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Mit dem kommunalen Investitionsgesetz 3 gibt es nunmehr Unterstützung für die Gemeinden mit einer Milliarde Euro. Wie ich schon in der Aktuellen Stunde gesagt habe, fehlen den Gemeinden aber 1,2 Milliarden Euro in den Gemeindebudgets. Zu bedenken sind auch noch die Erhöhung der Baukosten und die Regierung hat hier sehr lange gebraucht, wollte zuerst auch nur eine halbe Milliarde Euro aufstellen. Erst nach intensiver politischer Überzeugungsarbeit – auch der Gemeindevertreterverbände, des Gemeindebundes – ist nun doch eine Milliarde daraus geworden. Für viele Gemeinden ist es auch aufgrund des zeitlichen Rahmens der Budgeterstellung aber nicht mehr möglich gewesen darauf zu reagieren, aber zumindest hat man für Anträge bis Ende 24, und um die Projekte zu beginnen bis Ende 2025 Zeit. Ein Problem ist halt auch hier wieder die Vorfinanzierung. Viele Gemeinden werden es sich nicht leisten können, neue Projekte umzusetzen. Es braucht hier Maßnahmen, um auch die Teuerung auszugleichen – wie schon gesagt: wirkliche Änderungen im System, einen Gaspreisdeckel oder die Entkoppelung des Strom- und Gaspreises. Ich möchte hier einen Antrag einbringen betreffend Ausfallhaftung des Landes statt Gebühren- und Abgabenerhöhungen in den Gemeinden. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm ist das – wie gesagt – ein erster Schritt. Städte und Gemeinden tragen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge wesentlich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Die Finanzierung der laufenden Betriebe ist damit zunehmend in Gefahr. Die Krise zeigt das Problem besonders deutlich. Gerade 2023 werden die Ausgaben in den Gemeinden doppelt so stark steigen wie die Einnahmen, wodurch die ohnehin schon angeschlagene Finanzierung ... da kommt die kommunale Daseinsvorsorge zusätzlich unter Druck. Auf der anderen Seite stehen auch Bürgerinnen und Bürger, welche ebenfalls massiv unter der Teuerung leiden. Wenn seitens der Gemeinden nun gesetzlich diese dazu verpflichtet sind, aufgrund der höheren Kosten auch höhere Einnahmen aus Gebühren und Abgaben zu erzielen, trifft dies vor allem wieder unsere schwächsten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das heißt, bis zur Eindämmung der exorbitanten Inflation und damit der Entspannung der Situation für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher ist das Land daher aufgerufen, den Gemeinden noch mehr als bisher finanziell unter die Arme zu greifen. Wir brauchen Sondermittel und wir müssen auch Verlustabeckungen gewährleisten. Damit komme ich zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert rasch ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, in welchem den Städten und Gemeinden eine Abgangsdeckung gewährt wird, um diese – unter Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit – in die Lage zu versetzen, die gestiegenen Kosten (insbesondere im Energiebereich) nicht im Wege von Gebühren- und Abgabenerhöhungen an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben zu müssen, wobei diese Maßnahmen solange gewährt werden sollen, bis sich die Inflation wieder auf das Vorkrisenniveau normalisiert hat.“
Der Änderung, damit die Gemeinde sich die finanziellen Mittel aus dem KIG 2023 leichter abholen kann, stimmen wir natürlich zu. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs