Zusammenfassung
Antrag des Kultur-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2278-1/A-2/87-2022 – Maßnahmen für Hütten im Tourismusland Niederösterreich
Berichterstatterin
Redner
- Reinhard Teufel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Scheele abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung SPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-2278, Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Schmidl betreffend Maßnahmen für Hütten im Tourismusland Niederösterreich. Ich ersuche Frau Abgeordnete Schindele die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag des Kultur-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 der LGO der Abgeordneten Schmidl betreffend Maßnahmen für Hütten im Tourismusland Niederösterreich. Eine der vier Kernkompetenzen Niederösterreichs ist die Natur und ihre Bewegungsräume. Dazu gehören unzweifelhaft Niederösterreichs Wanderwege und unsere Hütten. Die alpinen Vereine mit ihren ehrenamtlichen Mitgliedern leisten einen großen und wertvollen Beitrag, um die Hütteninfrastruktur und die Wanderwege zu erhalten. Seit 2019 werden die alpinen Vereine über zwei Förderungsschienen unterstützt: einerseits mit nationalen Mitteln, andererseits auch aus EU-Mitteln. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die österreichische Hüttenwirtschaft angesichts der volatilen wirtschaftlichen Lage besonders unterstützt werden kann. Ich komme zum Antragstext (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass die Fördermaßnahmen des Bundes für die österreichische „Hüttenwirtschaft“ ehestmöglich umgesetzt werden, sodass die Geldmittel rasch und unbürokratisch zur Verfügung stehen sowie
2. gegebenenfalls weitere Maßnahmen im Rahmen einer eigenen Landesförderung zu entwickeln, wenn sich herausstellt, dass zusätzlicher Unterstützungsbedarf bei Niederösterreichs Hütten erforderlich ist.
3. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO wird der Antrag Ltg.-2278 miterledigt.“
Ich ersuche um Diskussion und Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Reinhard Teufel von der FPÖ.
Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Der Tourismus ist eine Lebensader für unser schönes Bundesland und hat unter den völlig evidenzbefreiten Lockdown-Maßnahmen im Zuge der Covid-Pandemie besonders gelitten. Der Gastronomie, den Hotels und den Beherbergungsbetrieben wurde jegliche Planungssicherheit und Zukunftsperspektive in dieser Zeit geraubt. Dabei hat die Bundesregierung übersehen, dass Österreich, aber auch Niederösterreich, vom Tourismus lebt und die praktizierten Schikanen in Form von Zwangsschließungen mehr wirtschaftlichen Schaden als gesundheitlichen Nutzen gebracht hat. Machen wir bei der Behandlung unserer Hütten nicht den gleichen Fehler, indem wir ihnen die gebührende Unterstützung versagen. Hütten bereichern ebenso wie die zahlreichen Wanderwege in unserem Land das Angebot an naturverbundenen Aktivitäten. Die Tourismusstrategie 2025 ist durch 4 zentrale Werte geprägt: Qualität, Nachhaltigkeit, Regionalität und Authentizität und ich glaube, dem können wir alle hier gemeinsam zustimmen: Die Bewegung in der freien Natur, das Wandern und die damit verbundene sportliche Betätigung fördert die Gesundheit. Das sehen auch viele Touristen so, die unser schönes Bundesland Jahr für Jahr besuchen, um die Vorzüge dieser schönen Landschaft und aber auch die kulinarischen Schmankerln zu genießen, die unsere Tourismusbetriebe zu bieten haben. Unsere Hütten leisten dabei einen großen Beitrag, um die zahlreichen Gäste zufriedenzustellen. Leider sind viele von ihnen schon etwas abgenutzt und bedürfen der Sanierung, um dem selbst auferlegten Qualitätsanspruch zu genügen. Um diese infrastrukturelle Erneuerung zu stemmen, brauchen die Betreiber eine entsprechende Unterstützung und die bekommen sie natürlich auch von der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Karin Scheele von der SPÖ das Wort.
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In Niederösterreich gibt es 94 Hütten, die von vier alpinen Vereinen ehrenamtlich betreut werden. Vom Österreichischen Alpenverein - der Landesorganisation Niederösterreich, vom Österreichischen Gebirgsverein, vom Österreichischen Touristenklub und den Naturfreunden Österreich – der Landesorganisation Niederösterreich. Wir meinen es mit der Unterstützung der Hütten, wir meinen es mit der Wertschätzung der Funktionäre und Funktionärinnen dieser alpinen Vereine, die jährlich rund 200.000 Stunden Ehrenamt leisten, um uns eine Erholung im Gebirge, eine Erholung in der Natur, den Genuss unserer Wanderwege möglich machen, ernst und bringen daher – die Ausdauer dieser Funktionäre vor Augen – unseren Antrag erneut ein. Wir sind davon überzeugt, dass in dieser Frage das Land NÖ tun muss, was es tun kann und das sind nicht schöne Worte und das ist keine Vertagung der Hilfe für die Hütten in Niederösterreich, sondern das ist eine möglichst rasche Hilfe für diese Hütten. (Beifall bei der SPÖ.) Deswegen lassen Sie mich den Antrag einbringen und mich dann noch einige Gedanken sagen, warum ich den vorliegenden Antrag des Ausschusses, den § 34-Antrag, ablehne (liest:)
„Abänderungsantrag der Abgeordneten Scheele, Renner, Schindele, Windholz u.a. zum Antrag des Kultur-Ausschusses betreffend Maßnahmen für Hütten im Tourismusland Niederösterreich.
Der Antragstenor wird dahingehend abgeändert, dass er wie folgt zu lauten hat:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, eine blau-gelbe Sonderförderung für Niederösterreichs Hütten auszuarbeiten und zu beschließen, in welcher für Infrastrukturinvestitionen ein jährlicher nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von bis zu 50 Prozent der maximal förderbaren Kosten von 50.000 Euro gewährt wird.“
Ich ersuche um Zustimmung zu unserem Antrag, um ein Zeichen zu setzen, dass wir die 200.000 ehrenamtlichen Stunden vieler Funktionäre und Funktionärinnen der alpinen Vereine ernst nehmen und nicht – wie im Pflegebereich – glauben, Applaus und schöne Worte genügen. (Beifall bei der SPÖ.) Im Antrag des Ausschusses wird gesagt, dass es nicht zielsicher sei, diesen Antrag zu unterstützen, eine ganz konkrete blau-gelbe Förderschiene für unsere Hütten in Niederösterreich zu fahren, weil es doch andere Fördermöglichkeiten gibt. Das stimmt. Es gibt die Bundesmittel für unsere Hütten. Wenn man weiß, dass es von den 94 Hütten, liebe Kollegin Schmidl, nicht einmal die Hälfte zu dieser die Kriterien erfüllen, dann können wir gemeinsam nicken und sagen: „Eh klar, der Antrag gehört unterstützt und den Hütten und den vielen Vertretern und Vertreterinnen gehört signalisiert: Wir sind euch dankbar. Wir nehmen es mit der Wertschätzung und mit dem Erhalt der niederösterreichischen Hütten ernst.“ Eine zweite Förderschiene wird ebenfalls angeführt – nämlich die europäischen Gelder. Und im Antrag selbst steht drin (liest:)„Förderbar sind zwar bis zu 90 % der Investitionssumme, aber nur ab einem Betrag von 100.000 Euro bis maximal 500.000 Euro.“ Jetzt haben wir bei der Situation bei unseren Hütten in Niederösterreich ... ich sage nicht unzählige, aber zumindest zahlreiche Beispiele, wo es um 30, 40, 50.000, 60.000 Euro geht und wo wir ganz konkrete Hilfe brauchen, um diese Investitionen wirklich durchzuführen. Wenn ich dein Kopfnicken, Kollegin, als Zustimmung werten kann, dann freue ich mich jetzt schon, dass unser Antrag die Mehrheit erlangt hat. Das einzig Positive, was ich von dem Kultur-Ausschussantrag sehe – und da würde ich mich auch sehr flexibel zeigen: Nehmen wir uns die EU-Richtlinien als Vorbild und sagen 90 % gibt es an Zuschuss. Da kann man mit mir reden und ich denke mir, da können wir leicht ein Abkommen treffen, aber ich wiederhole es: Ich glaube, wir sollten nicht in der üblichen ÖVP-Manier „zu spät, zu wenig, zu zögerlich“ hier handeln, sondern über den Schatten springen, einen guten Antrag unterstützen und so signalisieren: Erstens die Wertschätzung für die Vertreter und Vertreterinnen der alpinen Vereine, die die Arbeit ehrenamtlich machen und zweitens einen ganz konkreten Beitrag für einen Ganzjahrestourismus in unserem Bundesland Niederösterreich leisten. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Franz Mold von der ÖVP das Wort.
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Die Hütten und Wanderwege sind klarerweise ein unverzichtbarer Bestandteil der Tourismusdestination Niederösterreich. Sie sind auch eine wichtige Voraussetzung für eine erlebnisreiche Bergwanderung oder eines Bergurlaubes. Wie wir schon gehört haben: Es sind im Wesentlichen vier Organisationen, welche die Hütten betreuen. Das ist der Österreichische Alpenverein, die Naturfreunde Österreichs, der Gebirgsverein und der Touristenklub Österreich. Klar ist, dass diese Organisationen mit ihren ehrenamtlichen Leistungen – wie wir es schon gehört haben – dafür verantwortlich sind, dass diese Hütteninfrastruktur auch erhalten wird und zur Verfügung steht. Es geht im Konkreten um die Berghütten, um das klar zu definieren. Seit dem Jahr 2019 werden die alpinen Vereine über zwei Förderschienen auch unterstützt. Einerseits mit nationalen Mitteln in der Höhe von 2,72 Millionen Euro jährlich, andererseits über eine Rahmenförderung mit dem Verband Alpiner Vereine Österreichs und andererseits auch aus EU-Mitteln im Rahmen des derzeitigen Programmes für ländliche Entwicklung, wo 500.000 Euro jährlich an EU-Mitteln, sowie 500.000 Euro jährlich an nationalen Mitteln zur Verfügung stehen. Jetzt – im Oktober 2022 – ist die Veröffentlichung des heurigen Calls für ländliche Entwicklung vorgesehen. Dieser ist im Hinblick auf die schwierige Situation einmalig mit höheren Mitteln ausgestattet. Förderbar sind eben hier Projektvorhaben, deren förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 Euro betragen und maximal 750.000 Euro betragen. Die Höhe der Förderung im Einzelfall beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus stehen den alpinen Vereinen die Förderprogramme der Kommunalkredit ebenfalls zur Verfügung, wo also auch Infrastrukturmaßnahmen und auch thermische Gebäudesanierungen gefördert werden. Im bezugnehmenden Antrag der Ltg.-2278 wird die Landesregierung aufgefordert eine Sonderförderung für Niederösterreichs Hütten für Infrastrukturinvestitionen von bis zu 50 % der maximal förderbaren Kosten von 50.000 Euro auszuarbeiten. Sinnvoller, meiner Meinung nach, und treffsicherer erscheint es jedoch in Zeiten wie diesen die Wirkung des Bundesfördercalls, welcher eben seit Anfang Oktober 2022 beantragt werden kann und bis zu 90 % der förderfähigen Kosten ersetzen soll und damit weit über die Forderung Ihres Antrages hinausgeht. Das wollen wir mit diesem Antrag unterstützen. Wenn es die Situation erfordert, dass darüber hinaus zusätzliche Mittel notwendig sind (Abg. Mag. Scheele: Die Situation erfordert es.), dann wird das Land NÖ auch solche vorsehen. (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele. – Abg. Mag. Scheele: Die Situation erfordert es.) Wir unterstützen daher diesen § 34-Antrag, um die Hütteninfrastruktur in Niederösterreich weiter zu unterstützen und zu fördern. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.