Zusammenfassung
Antrag des Kultur-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2278-1/A-2/87-2022 – Maßnahmen für Hütten im Tourismusland Niederösterreich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Die Hütten und Wanderwege sind klarerweise ein unverzichtbarer Bestandteil der Tourismusdestination Niederösterreich. Sie sind auch eine wichtige Voraussetzung für eine erlebnisreiche Bergwanderung oder eines Bergurlaubes. Wie wir schon gehört haben: Es sind im Wesentlichen vier Organisationen, welche die Hütten betreuen. Das ist der Österreichische Alpenverein, die Naturfreunde Österreichs, der Gebirgsverein und der Touristenklub Österreich. Klar ist, dass diese Organisationen mit ihren ehrenamtlichen Leistungen – wie wir es schon gehört haben – dafür verantwortlich sind, dass diese Hütteninfrastruktur auch erhalten wird und zur Verfügung steht. Es geht im Konkreten um die Berghütten, um das klar zu definieren. Seit dem Jahr 2019 werden die alpinen Vereine über zwei Förderschienen auch unterstützt. Einerseits mit nationalen Mitteln in der Höhe von 2,72 Millionen Euro jährlich, andererseits über eine Rahmenförderung mit dem Verband Alpiner Vereine Österreichs und andererseits auch aus EU-Mitteln im Rahmen des derzeitigen Programmes für ländliche Entwicklung, wo 500.000 Euro jährlich an EU-Mitteln, sowie 500.000 Euro jährlich an nationalen Mitteln zur Verfügung stehen. Jetzt – im Oktober 2022 – ist die Veröffentlichung des heurigen Calls für ländliche Entwicklung vorgesehen. Dieser ist im Hinblick auf die schwierige Situation einmalig mit höheren Mitteln ausgestattet. Förderbar sind eben hier Projektvorhaben, deren förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 Euro betragen und maximal 750.000 Euro betragen. Die Höhe der Förderung im Einzelfall beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus stehen den alpinen Vereinen die Förderprogramme der Kommunalkredit ebenfalls zur Verfügung, wo also auch Infrastrukturmaßnahmen und auch thermische Gebäudesanierungen gefördert werden. Im bezugnehmenden Antrag der Ltg.-2278 wird die Landesregierung aufgefordert eine Sonderförderung für Niederösterreichs Hütten für Infrastrukturinvestitionen von bis zu 50 % der maximal förderbaren Kosten von 50.000 Euro auszuarbeiten. Sinnvoller, meiner Meinung nach, und treffsicherer erscheint es jedoch in Zeiten wie diesen die Wirkung des Bundesfördercalls, welcher eben seit Anfang Oktober 2022 beantragt werden kann und bis zu 90 % der förderfähigen Kosten ersetzen soll und damit weit über die Forderung Ihres Antrages hinausgeht. Das wollen wir mit diesem Antrag unterstützen. Wenn es die Situation erfordert, dass darüber hinaus zusätzliche Mittel notwendig sind (Abg. Mag. Scheele: Die Situation erfordert es.), dann wird das Land NÖ auch solche vorsehen. (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele. – Abg. Mag. Scheele: Die Situation erfordert es.) Wir unterstützen daher diesen § 34-Antrag, um die Hütteninfrastruktur in Niederösterreich weiter zu unterstützen und zu fördern. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Zwettl
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich