Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2070/A-1/148-2022 – NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Josef Balber (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand der Ltg.-2070, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Moser, Samwald u.a. betreffend Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes. Ich ersuche dazu Herrn Abgeordneten Schulz die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz(ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-2070 betreffend NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz. Der NÖ Wasserwirtschaftsfonds wurde zur Unterstützung bei der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft errichtet. Zusätzlich braucht es jetzt Maßnahmen aufgrund des Klimawandels wie z. B. Regenwasserbewirtschaftung, Verringerung CO2-Ausstoß, Vorsorgemaßnahmen zum Weiterbetrieb von Anlagen im Blackoutfall und für solche Maßnahmen soll nun ein rechtlicher Rahmen geschaffen bzw. abgesichert werden. In weiterer Folge sollen in den Richtlinien des NÖ Wasserwirtschaftsfonds die entsprechenden Fördermaßnahmen konkretisiert werden. Ich komme daher zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Wasser-wirtschaftsfondsgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich zur Ltg.-2070, der Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes namens meiner Fraktion äußern. Wie der Berichterstatter bereits kurz erklärt hat, der vorliegende Gesetzesentwurf erweitert die Fördermöglichkeiten für Anlagen zur Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung. Unter anderem können auch Maßnahmen zur Blackoutvorsorge bei der Wasserversorgung gefördert werden. Diese Punkte begrüßen wir. Der Teil der Gesetzesänderung, der die Möglichkeit betrifft, Kuratoriumssitzungen per Videokonferenzen abzuhalten, diesem Teil stehen wir an sich skeptisch gegenüber, da Kuratoriumssitzungen aber eine andere Qualität als Sitzungen von Ausschüssen in den Gemeinden z. B. aufweisen, können wir der geplanten Gesetzesänderung insgesamt zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch wir werden diesem Gesetzesantrag natürlich zustimmen. Wir haben ja auch mitfirmiert. Ich glaube, jede Gelegenheit und jede Maßnahme, die Lösungsansätze bringt, den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken, ist eine gute, wenn auch nur ein weiteres Mosaiksteinchen in dem Fall, dass man den Klimawandel wirklich stoppen bzw. einschränken kann. Gerade die Regenwasserbewirtschaftung ist, glaube ich, hier ein wichtiger Punkt, denn Wasser ist unser höchstes Gut und wenn man bedenkt, wie alarmierend die Grundwasserpegel sinken, die Brunnen immer weniger werden und teilweise ganze Seen austrocknen, glaube ich, hier ist es ein Gebot der Stunde zu handeln. Aber es kann nur ein Punkt sein. Ebenfalls unterstützen wir auch im Blackoutfall entsprechende Maßnahmen zu fördern, wie auch schon viele Verbände und Gemeinden hier auch schon in Vorlage getreten sind. Wir werden diesem Antrag natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Josef Balber von der ÖVP das Wort.
Abg. Balber(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Auch ich darf zur Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes sprechen. Wie der Berichterstatter schon erwähnt hat, sind einige Maßnahmen hier notwendig. Wasser, Trinkwasser, Regenwasser … Trinkwasser ist das höchste Gut, das wir haben und wir auch brauchen. Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kümmern sich um die Wasserversorgungsanlagen bzw. die Wasserverbände wie EVN oder der Triestingwasserleitungsverband und Südbahngemeinden, die hier die Quellschüttungen dementsprechend erweitern müssen, weil hier die Bevölkerung dementsprechend im Umfeld von Wien wächst und dadurch auch die Wasserversorgungen natürlich auch dementsprechend zur Überlastung kommen. Der Wasserwirtschaftsfonds fördert mit höchstens 40 % diese Wasserversorgungsanlagen. Aber nicht nur die Wasserversorgungsanlagen werden gefördert, sondern auch der Wasserleitungskataster. Es sind nämlich immer so spannende Sachen und als Bürgermeister kann ich das bestätigen, dass nach einigen Jahren vergessen wird, wo diese Wasserleitungen sind, wo Schieber sind, welche Dimension diese Wasserleitung hat. Durch dies sind diese Wasserleitungskataster natürlich eine Notwendigkeit, um hier diese digital aufzuzeichnen, die Höhen und die Durchmesser dementsprechend zu dokumentieren. Das wird natürlich da mit dem Wasserwirtschaftsfondsgesetz auch dementsprechend unterstützt. Nicht nur das Trinkwasser ist ein enormes Gut. Es ist auch die Abwasserbeseitigung eine wichtige Voraussetzung, dass wir gesundes Wasser, Fließwasser in unseren Bächen, in unseren Flüssen und auch Seen haben. Die andere Sache noch: Die Rückhaltemaßnahmen, die ganz einfach auch erwünscht sind, dass keine Direkteinleitung von Regenwässern in unser Fließgewässer stattfinden, damit die Hochwasserspitze hintangehalten werden kann, weil sonst haben unsere Hochwasserschutzmaßnahmen, die in Niederösterreich investiert werden, weniger Sinn. Hochwasserschutzmaßnahmen werden kein 100%iger Schutz gegen Hochwässer sein, sondern wir müssen hier bei den Häusern demensprechend beginnen und Regenversickerungsflächen schaffen in den Gärten und nur keine Direkteinleitung zulassen. Auch die Überhitzung ist ein Thema, das hier mitangesprochen wird, weil die Starkregenereignisse oder Trockenperioden werden ja immer mehr bei uns und das ist natürlich eine große Herausforderung, auch das zu stemmen. Nicht nur Bäume bieten hier gegen Überhitzung dementsprechenden Schutz, auch Brunnen, die Ortsbrunnen, wo natürlich Wasser plätschert, Wasser fließt, die auf Hauptplätzen oder in Siedlungen entstehen können, sind hier auch miterwähnt. Natürlich zur Blackoutvorsorge – ist schon erwähnt worden – ist eine Notwendigkeit hier vielleicht Photovoltaikpaneele bei Pumpstationen zu errichten, damit hier die Pumpanlagen dementsprechend funktionieren und auch die Druckverhältnisse gesichert sind. Die Kuratoriumssitzungen wurden auch schon erwähnt, dass hier digital in Form von Videokonferenzen diese erwähnt werden und auch umgesetzt werden können. Dadurch sind natürlich einige Paragraphen zu ändern. Dem § 2 wurden die Absätze „h“ und „i“ hinzugefügt und beim § 12 wurde „2a“ hinzugefügt. Ich darf hier natürlich dem Harald Hofmann recht herzlich danken, der mit seinen Mitarbeitern hier dieses Gesetz vorgeschlagen hat und wir stimmen natürlich dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.