Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2070/A-1/148-2022 – NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Balber(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Auch ich darf zur Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes sprechen. Wie der Berichterstatter schon erwähnt hat, sind einige Maßnahmen hier notwendig. Wasser, Trinkwasser, Regenwasser … Trinkwasser ist das höchste Gut, das wir haben und wir auch brauchen. Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kümmern sich um die Wasserversorgungsanlagen bzw. die Wasserverbände wie EVN oder der Triestingwasserleitungsverband und Südbahngemeinden, die hier die Quellschüttungen dementsprechend erweitern müssen, weil hier die Bevölkerung dementsprechend im Umfeld von Wien wächst und dadurch auch die Wasserversorgungen natürlich auch dementsprechend zur Überlastung kommen. Der Wasserwirtschaftsfonds fördert mit höchstens 40 % diese Wasserversorgungsanlagen. Aber nicht nur die Wasserversorgungsanlagen werden gefördert, sondern auch der Wasserleitungskataster. Es sind nämlich immer so spannende Sachen und als Bürgermeister kann ich das bestätigen, dass nach einigen Jahren vergessen wird, wo diese Wasserleitungen sind, wo Schieber sind, welche Dimension diese Wasserleitung hat. Durch dies sind diese Wasserleitungskataster natürlich eine Notwendigkeit, um hier diese digital aufzuzeichnen, die Höhen und die Durchmesser dementsprechend zu dokumentieren. Das wird natürlich da mit dem Wasserwirtschaftsfondsgesetz auch dementsprechend unterstützt. Nicht nur das Trinkwasser ist ein enormes Gut. Es ist auch die Abwasserbeseitigung eine wichtige Voraussetzung, dass wir gesundes Wasser, Fließwasser in unseren Bächen, in unseren Flüssen und auch Seen haben. Die andere Sache noch: Die Rückhaltemaßnahmen, die ganz einfach auch erwünscht sind, dass keine Direkteinleitung von Regenwässern in unser Fließgewässer stattfinden, damit die Hochwasserspitze hintangehalten werden kann, weil sonst haben unsere Hochwasserschutzmaßnahmen, die in Niederösterreich investiert werden, weniger Sinn. Hochwasserschutzmaßnahmen werden kein 100%iger Schutz gegen Hochwässer sein, sondern wir müssen hier bei den Häusern demensprechend beginnen und Regenversickerungsflächen schaffen in den Gärten und nur keine Direkteinleitung zulassen. Auch die Überhitzung ist ein Thema, das hier mitangesprochen wird, weil die Starkregenereignisse oder Trockenperioden werden ja immer mehr bei uns und das ist natürlich eine große Herausforderung, auch das zu stemmen. Nicht nur Bäume bieten hier gegen Überhitzung dementsprechenden Schutz, auch Brunnen, die Ortsbrunnen, wo natürlich Wasser plätschert, Wasser fließt, die auf Hauptplätzen oder in Siedlungen entstehen können, sind hier auch miterwähnt. Natürlich zur Blackoutvorsorge – ist schon erwähnt worden – ist eine Notwendigkeit hier vielleicht Photovoltaikpaneele bei Pumpstationen zu errichten, damit hier die Pumpanlagen dementsprechend funktionieren und auch die Druckverhältnisse gesichert sind. Die Kuratoriumssitzungen wurden auch schon erwähnt, dass hier digital in Form von Videokonferenzen diese erwähnt werden und auch umgesetzt werden können. Dadurch sind natürlich einige Paragraphen zu ändern. Dem § 2 wurden die Absätze „h“ und „i“ hinzugefügt und beim § 12 wurde „2a“ hinzugefügt. Ich darf hier natürlich dem Harald Hofmann recht herzlich danken, der mit seinen Mitarbeitern hier dieses Gesetz vorgeschlagen hat und wir stimmen natürlich dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.