Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2075/L-13/1-2022 – NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Vesna Schuster (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Kathrin Schindele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Josef Edlinger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Schindele einstimmig angenommen
a) Gesetzesentwurf Ziffern 9 und 10 angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, Abg. Ing. Huber, Ablehnung SPÖ, NEOS
b) Gesetzesentwurf Rest einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand 2075, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes. Ich ersuche dazu Herrn Abgeordneten Hogl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hogl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des NÖ Landtages! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute die ehrenvolle Aufgabe zur Ltg.-2075 Bericht zu erstatten und zwar geht es um das NÖ Landwirtschaftliche Schulgesetz, eine Änderung. Mit der gegenständlichen Änderung wird die Sonderkundmachungsbestimmung, die nach Lehrplanverordnungen mittels Anschlag bzw. Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundzumachen sind, aufgehoben. Die Kundmachung von Lehrplanverordnungen erfolgt künftig elektronisch im RIS. Schüler, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen, sollen künftig an einem verpflichtenden Ethikunterricht teilnehmen. Weiters wird mit einer neuen Bestimmung der ortsungebundene Unterricht geregelt. Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erhalten künftig auch Teilrechtsfähigkeit zur rechtsgeschäftlichen Teilnahme am Förderprogramm „Erasmus+“. Geschätzte Damen und Herren, ich möchte auch einen Hinweis aus gegebenem Anlass zu dieser Gesetzesänderung geben: Im Zuge der Begutachtung sind Stellungnahmen der niederösterreichischen Gleichbehandlungsbeauftragten und des NÖ Monitoringsausschusses eingelangt, welche auf das Thema „geschlechtergerechtes Formulieren“ hinweisen. Kernaussage: Es wurde bei den geänderten Gesetzespassagen nicht geschlechtergerecht formuliert. Dazu möchte ich folgendes festhalten: Für Gesetzesänderungen gelten die niederösterreichischen, legistischen Richtlinien. Diese sehen vor: Ein bestehendes Gesetz, das nicht gegendert ist, darf nicht teilweise gegendert werden. Die vorliegende Änderung hält sich an die legistischen Richtlinien und macht bei einem bestehenden Gesetz ein Gendern erst bei Neuerlassung möglich, weil es sonst ja uneinheitlich wäre und eventuell Probleme in der Vollziehung hervorrufen könnte oder zu Widersprüchlichkeiten kommen könnte. Selbstverständlich wird in Niederösterreich bei Neuerlassung von Gesetzen geschlechtergerecht formuliert. Falls dieses Gesetz umfangreich novelliert werden sollte, wird dieses gesamtheitlich geschlechtergerecht formuliert werden. Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und anschließende Durchführung der Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Indra Collini, NEOS.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrter Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wird neu an den landwirtschaftlichen Schulen? Es gibt mehr Möglichkeiten für ortsungebundenen Unterricht. Es gibt mehr Möglichkeiten, eigene Schwerpunktfächer einzurichten und es gibt Ethikunterricht auch an den landwirtschaftlichen Schulen. Das sind allesamt Schritte nach vorne, die wir natürlich begrüßen und daher auch dem vorliegenden Antrag zustimmen. Aber ich würde wahrscheinlich Ihre Erwartungen enttäuschen, wenn ich nicht auch anmerken würde, dass uns all diese Schritte nicht weit genug gehen. Sei es im Ethikunterricht oder auch, was die Autonomie grundsätzlich an den Schulen anbelangt. Wir NEOS sind einfach der Meinung: Wenn wir im Bildungsbereich echt Meter machen wollen, dann brauchen die Schulen wesentlich mehr Freiheit. Für uns heißt das: pädagogische Autonomie, finanzielle Autonomie und auch personelle Autonomie. Aber was wir hier sehen, das ist schon der Mut, der hier fehlt, für echte umfassende Erneuerungen im Bildungsbereich. Stattdessen erleben wir halt immer wieder ein Flickwerk. Es wird da eine Schraube gedreht und da eine Schraube gedreht und mir kommt das so vor, wie wenn man einen alten, ausgebeulten, löchrigen Eimer hat und versucht den mit Stroh zu stopfen, anstatt dass man sich diese Frage stellt: Wie soll denn eigentlich ein guter, neuer, stabiler Eimer aussehen? Ebenso fehlt es an Mut, wenn man das Schulfach „Ethik“ diskutiert. Weil auch jetzt betrifft es nur jene Schülerinnen, die sich vom Religionsunterricht abmelden. Das ist aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Was unsere Gesellschaft braucht, das ist Ethikunterricht für alle Schülerinnen. (Beifall bei Abg. Schindele und Abg. Schmidt.) Warum? Wir leben in einer bunten, vielfältigen und diversen Welt und das ist gut so, denn für mich ist Vielfalt Bereicherung. Aber natürlich – und das ist auch ganz klar: Vielfalt bringt Herausforderungen im Zusammenleben mit sich. Vielfalt erfordert Toleranz, gegenseitiges Verständnis, Wertschätzung, sich zuhören, sich bewusst damit auseinandersetzen, wie wir miteinander umgehen und wie wir miteinander leben wollen. Das alles sind Werte und Themenbereiche, die bewusstes Hinschauen und auch ein gemeinsames Lernen brauchen. Ethikunterricht kann hier einen Beitrag leisten. Was es auch braucht ist, dass wir das Verbindende vor das Trennende stellen. Das sollte hier die Leitlinie sein. Verbindend ist es, wenn alle Kinder am gemeinsamen Ethikunterricht teilnehmen und in der Schule nicht nach Religionszugehörigkeit separiert werden. Was wir jetzt an den Schulen erleben, ist genau das Gegenteil. Wir machen den konfessionellen Religionsunterricht … wir machen da den Unterschied groß, anstatt das Verbindende. Ja, das ist auch keine Frage: Religion kann für den einen oder die andere sehr bereichernd sein und das ist auch sehr schön. Doch das Bekenntnis zu einer Religionsgemeinschaft ist etwas sehr Individuelles und auch etwas sehr Privates – und genau dort gehört es auch hin: in den privaten Bereich, in die Freizeit, ins Wochenende. Aber es gehört nicht in den Regelunterricht. Natürlich sollen unsere Kinder in der Schule lernen, welche unterschiedlichen Religionen es gibt, woher sie kommen, wie sie entstanden sind. Das ist ein wichtiger Beitrag zum gegenseitigen Verständnis, zum Verständnis der unterschiedlichen Kulturen. Um ein gutes Fundament für ein gutes gemeinsames Leben zu bauen, braucht es jedoch mehr – nämlich die Verständigung auf gemeinsame Werte, Regeln des wertschätzenden Zusammenlebens und Ethikunterricht für alle kann hier einen wertvollen Beitrag leisten. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Moser: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Vesna Schuster, FPÖ.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In Österreich und Niederösterreich im Speziellen ist die Landwirtschaft ein wichtiger kulturprägender, landschaftsprägender und wirtschaftlicher Faktor. Die Ausbildung unserer Jugend auf dem landwirtschaftlichen Sektor spielt daher eine wichtige Rolle. Nicht umsonst gibt es in unserem vielseitigen Bundesland 23 landwirtschaftliche Schulen auf drei Ebenen. Von der Berufsschule über die Fachschule bis hin zu der höheren Bundeslehranstalt. Dass sich die Schulen der fortschreitenden Digitalisierung nicht verwehren können, liegt auf der Hand. Umso wichtiger ist es – das gilt im Übrigen für alle Schulformen – den Anschluss nicht zu verlieren und Neues als Chance zur Weiterentwicklung und nicht als Gefahr oder lästigen Trend zu sehen. Dass im niederösterreichischen landwirtschaftlichen Schulgesetz notgedrungen auch durch das Homeschooling reagiert wird und neue Rahmenbedingungen für ortsungebundenen Unterricht geschaffen werden, ist zu begrüßen, wenn es der Flexibilisierung und Weiterentwicklung des Unterrichts dient. Mit der Verbesserung der erweiterten Schulautonomie sehen auch wir Freiheitliche die landwirtschaftlichen Schulen auf ein gutes Fundament gestellt. Oft haben wir gefordert, dass Schulen auch immer mit der Region verwurzelt sein müssen und den Jugendlichen Perspektiven in ihrem Lebensumfeld aufzeigen sollen. Dass hier den regionalen, landwirtschaftlichen Bedürfnissen die notwendige Anerkennung gegeben wird, die es braucht, freut uns sehr. Denn so, wie sich die Anforderungen an die moderne Landwirtschaft von heute ändern, so müssen sich auch die Zugänge der Politik zur Bildung und das Bildungsangebot ändern, damit unsere Jugend bestens für die Herausforderungen der Zukunft ausgebildet und vorbereitet ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Als Nächster erteile ich der Frau Abgeordneten Kathrin Schindele von der SPÖ das Wort.
Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ja, wir befinden uns mitten in der Digitalisierung. Dass Lehrplanverordnungen elektronisch kundzumachen sind – na sicher, dafür sind wir. Wir sind auch dafür, dass Homeschooling ermöglicht wird – ortsungebunden – dass es stattfindet. Ja, dafür sind wir auch. Womit wir aber wirklich ein großes Problem haben – und das hat mein Kollege Alfredo Rosenmaier heute schon erwähnt – das ist, dass Kinder, Schüler, Schülerinnen, die den Religionsunterricht verpflichtend besuchen, den Ethikunterricht besuchen müssen und nicht deswegen, weil wir finden, dass Ethikunterricht schlecht ist – nein. Wir wollen, dass Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung steht. Wenn ich mir anschaue, wie es auch drinnensteht bei den Aufgaben der österreichischen Schule, wo ich jetzt zitieren möchte (liest:)„Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbständiger Reflexion im Hinblick auf wegegelingender Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zu fundierten Auseinandersetzungen mit den Grundfragen des Lebens anhalten“, ja dann, dann sehen wir, dass es um Fragestellungen geht, die uns alle betreffen und die unabhängig sind von einem religiösen Bekenntnis. Deshalb verstehe ich nicht, warum Ethikunterricht nicht für alle da sein soll. Das ist nicht verständlich. Aus diesem Grund stelle ich auch einen Antrag. Ich stelle den Antrag der Abgeordneten Schindele, Hundsmüller, Mag. Samwald und Schmidt auf getrennte Abstimmung zur Vorlage der Landesregierung gemäß § 36 LGO 2001 betreffend Änderung NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz, Ltg.-2075, über die Ziffer 9 und 10 der Vorlage beiliegendes Gesetzesentwurfes möge getrennt abgestimmt werden. Hohes Haus, ich kann nur sagen: Ethikunterricht flächendeckend und verpflichtend für alle Schülerinnen! Ethik ist keine Alternative zu Religion, denn ich komme aus dem Bildungsbereich und ich kann Ihnen nur sagen: Es gibt wunderbare Schulunterlagen zu Ethik und wollen wir diese Schulunterlagen Schülerinnen und Schülern, die den Ethikunterricht nicht besuchen können, vorenthalten? Ich denke nicht. Deshalb: Ethikunterricht für alle. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Josef Edlinger, ÖVP.
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die vorliegende Novelle des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes bietet eine Anzahl an Neuregelungen von Rahmenbedingungen, damit auch das landwirtschaftliche Bildungswesen für die Herausforderungen der Jetztzeit und auch der Zukunft gerüstet ist und es verwundert mich ein bisschen, dass von einigen Kolleginnen hier der Ethikunterricht als das Wichtigste angesehen wird. Ich glaube, dass das Zusammenleben von uns allen natürlich auch Regeln unterliegt, die den Schülerinnen und Schülern auch beigebracht gehören. Ich glaube aber auch, dass es auch im Religionsunterricht dafür genügend Möglichkeiten gibt und dass es auch dort eine Aufgabe ist und dass gerade das landwirtschaftliche Bildungswesen hier einen besonderen Bedarf hätte, wenn es nicht einmal im Pflichtschulbereich geregelt ist, dann sehe ich hier die Dringlichkeit dieses verpflichtenden Ethikunterrichts für alle nicht gegeben. Im Gegensatz dazu sind die Richtlinien, die mit diesem Gesetz geändert werden, maßgeblich für die Ausbildung unserer jungen Bäuerinnen und Bauern, für alle die in der Zukunft unsere Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Dass die Digitalisierung natürlich auch in der Landwirtschaft und im Bildungswesen Einzug gehalten hat, ist etwas Selbstverständliches, dass daher auch Lehrplanverordnungen elektronisch verlautbart werden sollen über das Rechtsinformationssystem des Bundes. Dass der ortsungebundene Unterricht auch im landwirtschaftlichen Bildungswesen stattfinden kann, ist etwas ganz Wesentliches. Ich finde auch wichtig, dass hier die Teilrechtsfähigkeit für die Teilnahme am Förderprogramm „Erasmus+“ hier gegeben ist, denn viele landwirtschaftliche Schulen haben gemeinsame Projekte über die Ländergrenzen hinaus in der Europäischen Union mit Partnerschulen. Viele Schülerinnen und Schüler machen Praktika im Ausland und dass hier auch die Rechtsperson der Fachschulen gegeben ist, gemeinsam mit der Schulautonomie, ein wichtiger Faktor, um hier auch für die Zukunft gerüstet zu sein. Als Obmann des Dachverbandes der Absolventenverbände der Landwirtschaftsschulen freut es mich daher mit dieser Änderung das landwirtschaftliche Bildungswesen auch rechtlich an die Herausforderungen der Zeit anzupassen. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.