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Bericht von Richard Hogl  Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes

zur 52. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 6 der 52. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 19.05.2022

Antrag des Bildungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2075/L-13/1-2022 – NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz, Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Hogl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des NÖ Landtages! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute die ehrenvolle Aufgabe zur Ltg.-2075 Bericht zu erstatten und zwar geht es um das NÖ Landwirtschaftliche Schulgesetz, eine Änderung. Mit der gegenständlichen Änderung wird die Sonderkundmachungsbestimmung, die nach Lehrplanverordnungen mittels Anschlag bzw. Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundzumachen sind, aufgehoben. Die Kundmachung von Lehrplanverordnungen erfolgt künftig elektronisch im RIS. Schüler, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen, sollen künftig an einem verpflichtenden Ethikunterricht teilnehmen. Weiters wird mit einer neuen Bestimmung der ortsungebundene Unterricht geregelt. Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erhalten künftig auch Teilrechtsfähigkeit zur rechtsgeschäftlichen Teilnahme am Förderprogramm „Erasmus+“. Geschätzte Damen und Herren, ich möchte auch einen Hinweis aus gegebenem Anlass zu dieser Gesetzesänderung geben: Im Zuge der Begutachtung sind Stellungnahmen der niederösterreichischen Gleichbehandlungsbeauftragten und des NÖ Monitoringsausschusses eingelangt, welche auf das Thema „geschlechtergerechtes Formulieren“ hinweisen. Kernaussage: Es wurde bei den geänderten Gesetzespassagen nicht geschlechtergerecht formuliert. Dazu möchte ich folgendes festhalten: Für Gesetzesänderungen gelten die niederösterreichischen, legistischen Richtlinien. Diese sehen vor: Ein bestehendes Gesetz, das nicht gegendert ist, darf nicht teilweise gegendert werden. Die vorliegende Änderung hält sich an die legistischen Richtlinien und macht bei einem bestehenden Gesetz ein Gendern erst bei Neuerlassung möglich, weil es sonst ja uneinheitlich wäre und eventuell Probleme in der Vollziehung hervorrufen könnte oder zu Widersprüchlichkeiten kommen könnte. Selbstverständlich wird in Niederösterreich bei Neuerlassung von Gesetzen geschlechtergerecht formuliert. Falls dieses Gesetz umfangreich novelliert werden sollte, wird dieses gesamtheitlich geschlechtergerecht formuliert werden. Ich stelle daher den Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaft­lichen Schulgesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und anschließende Durchführung der Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (776 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Hollabrunn
Klub/Fraktion:
Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
Wahlpartei:
LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich

Detailseite von Richard Hogl öffnen


zur 52. Landtagssitzung
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