Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-597/XX-2024 – NÖ Landessanitätsratsgesetz (NÖ LSR-G), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Richard Punz (FPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Silke Dammerer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-597, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landessanitätsratsgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Sprenger die Verhandlungen einzuleiten. (Abg. Mag. Dr. Spenger: Spenger, ohne R.)
Berichterstatter Abg. Mag. Dr. Spenger (SPÖ): Irgendwann hat er es. (Dritte Präsidentin Prischl übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-597, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landessanitätsratsgesetzes. Es handelt sich dabei um eine umfassende Gesetzesnovelle. Dabei geht es unter anderem um neue Zuständigkeiten des Landessanitätsrats für die Beurteilung von Forschungsprojekten, ärztlichen Ausbildungsstätten und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es geht um Bestimmungen zur Bestellung und Abberufung sachkundiger Personen sowie Regelungen für unaufschiebbare Beschlüsse, wenn die Amtsdauer des alten Landessanitätsrates endet und noch keine Neukonstituierung erfolgt ist. Es geht auch darum, dass das Ehrenamt erhalten bleibt, aber eine Pauschale für schriftliche Gutachten und Referate eingeführt wird, darum, dass Reisekosten zusätzlich vergütet werden können und darum, dass die Beurteilung von Bewerbungen ausschließlich nach fachlichen Maßstäben erfolgt. Zusammenfassend kann man sagen, dass mit dieser Gesetzesnovelle die gesamten Rahmenbedingungen des Landessanitätsrates wesentlich verbessert werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landessanitätsratsgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Dritte Präsidentin Prischl: Ich bin zwar die Frau Präsidentin, aber ich mache das gerne, Herr Abgeordneter Spenger...
Abg. Mag. Dr. Spenger (SPÖ): Oh, Frau Präsidentin! Sie hat sich hineingeschlichen.
Dritte Präsidentin Prischl: …und ich eröffne hiermit die Debatte. Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Karin Scheele, SPÖ, bitte schön.
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Herr Berichterstatter hat im Wesentlichen alles gesagt. Es geht um eine Änderung des NÖ Landessanitätsgesetzes, dem wir sehr, sehr gerne zustimmen. Im Namen meiner Fraktion darf ich euch allen, Ihnen allen schöne Feiertage und einen guten Rutsch wünschen. (Beifall bei der SPÖ und der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Der nächste Redner ist der Herr Abgeordnete Richard Punz, FPÖ, bitte schön.
Abg. Punz, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Der Landessanitätsrat ist ein wichtiges Beratungsgremium auf Landesebene, wenn es um medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten geht. Mit der vorliegenden Novelle werden dem Landessanitätsrat weitere Aufgaben übertragen und damit kann auch die fachliche Expertise dieses Gremiums unter anderem bei der Anerkennung von ärztlichen Ausbildungsstellen, bei der Beurteilung von Forschungsprojekten oder der Digitalisierung eingeholt werden. Wichtig ist, dass künftig eine ausreichende Anzahl an Ärzteausbildungsstellen zur Verfügung steht, wo unsere Ärzte auch eine hochwertige praktische Ausbildung erhalten. Das sichert die Qualität der medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung in unserem Bundesland. Die fachliche Beurteilung von medizinischen Forschungsprojekten und auch die Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen sind aus meiner Sicht genau die Punkte, die in der Zukunft eine besondere Bedeutung haben werden. Es ist daher umso wichtiger, dass es hier eine Fachmeinung des Landessanitätsrates gibt. Und wichtig wird auch sein, dass speziell im Bereich der Digitalisierung die fachliche Beurteilung mit Augenmaß getroffen wird, wenn es darum geht, auf der einen Seite eine Ergänzung zu bestehenden Versorgungsangeboten zu schaffen, aber auch immer zu berücksichtigen, dass es die Wahlfreiheit gibt für jene Personen, die den persönlichen Kontakt möchten. Ich bin überzeugt, dass der Landessanitätsrat bei dieser Beurteilung das entsprechende Augenmaß in die fachliche Expertise einbringen wird und wir stimmen dieser Vorlage zu. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die nächste Wortmeldung kommt von der Frau Abgeordneten Silke Dammerer, ÖVP. Bitte sehr.
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Der Landessanitätsrat ist ein wichtiges Gremium, das eine zentrale Rolle im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Gesundheitswesens spielt. Der Landessanitätsrat berät die Landesregierung und die Gesundheitsbehörden in medizinischen und gesundheitspolitischen Fragen. Dadurch trägt er dazu bei, dass Entscheidungen auf einer fundierten medizinischen Grundlage getroffen werden. Das Gremium setzt sich aus Experten verschiedener medizinischer Fachrichtungen, Apothekerinnen und Apothekern und anderen Gesundheitsberufen zusammen. Diese interdisziplinäre Expertise ermöglicht eine umfassende Beurteilung gesundheitlicher Herausforderungen. Der Landessanitätsrat befasst sich neben allen medizinischen Fragen aus dem Bereich des Gesundheitswesens auch mit der Pflege, der Betreuung und der medizinischen Versorgung einschließlich der Gesundheitsprävention. Weiters werden zahlreiche medizinische Fragestellungen – wie mein Vorredner ausgeführt hat – in Bezug auf Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, dem Rettungswesen, Impfwesen, Kurortewesen, Apotheken-, Arzneimittelwesen, Umwelthygiene, dem Bestattungswesen und viele mehr behandelt. Diese im § 1 Absatz 2 definierten Zuständigkeitsbereiche werden mit dieser Novelle um Forschungsprojekte, ärztliche Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten und der Digitalisierung im Gesundheitswesen erweitert. Daneben sieht die Novelle ausdrückliche Bestimmungen über die Bestellung und Abberufung von sachkundigen Personen vor. Auch erfolgt eine Neuregelung des Entgeltanspruchs, die über die ehrenamtliche Tätigkeit hinausgeht und überdurchschnittlich hohen Reiseaufwand verursacht, fest. Wir werden ebenfalls dieser Novelle sehr gerne zustimmen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Expertinnen und Experten bedanken, die sich in diesem wichtigen Gremium einbringen, uns ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Verfügung stellen, sowie bei allen Menschen, die im niederösterreichischen Gesundheitswesen täglich ihr Bestes geben, am neuesten Stand sind und sich und das Gesundheitssystem stets weiterentwickeln. Das sieht man zum Beispiel auch an der Anzahl von tagesklinischen Eingriffen: 2023 rund 23.000 solcher Operationen. Das wäre früher undenkbar gewesen. (Beifall bei der ÖVP.) Zum Schluss darf auch ich als Letztrednerin der ÖVP im Namen des ÖVP-Landtagsklubs Ihnen und euch allen ein gesundes Jahr 2025, ein gesegnetes Weihnachtsfest und schöne Weihnachtsfeiertage wünschen und bedanke mich bei unserem medizinischen Personal, das auch während der Feiertage für uns da ist. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, der SPÖ und den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.