Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-444/XX-2024 – NÖ Grundversorgungsgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte Bericht zur Ltg.-444, zum Ausschussantrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses der Abgeordneten Bors, Dinhobl, Punz und Schmidl betreffend Änderung des NÖ Grundversorgungsgesetzes. Im NÖ Grundversorgungsgesetz ist die Unterbringung in geeigneten Unterkünften sowie die Versorgung mit angemessener Verpflegung geregelt. Die derzeitige Rechtslage regelt unter bestimmten Umständen die Gewährung eines monatlichen Taschengelds. Da hier die Vollzugspraxis starr ist, sollen Änderungen erfolgen. Um auf neue Gefährdungssituationen im Zusammenhang mit Waffen rechtlich besser reagieren zu können, soll ein neuer Tatbestand für eine mögliche Verweigerung, Einstellung und Einschränkung der Grundversorgungsleistungen aufgenommen werden. Darüber hinaus soll ein verstärkter Umstieg auf Sachleistungen vorgenommen werden. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der beiliegende Gesetzesentwurf einer Änderung des NÖ Grundversorgungsgesetzes wird genehmigt.
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen. Dieser Antrag wurde im Ausschuss debattiert.
Es wurde durch die SPÖ ein § 34-Antrag eingebracht. Die FPÖ begründete die Ablehnung, die schlussendlich auch erfolgte."
Herr Präsident, ich ersuche um die Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs