Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-446/XX-2024 – Erleichterungen bei der Eigenheim- und Vermögenschaffung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Hoher Landtag! Die Anschaffung eines Eigenheimes stellt für die meisten Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher eine bedeutende Investition dar. Das Land NÖ unterstützt dabei mit einer Vielzahl an Förderungsangeboten, damit das Wohnen für alle Landsleute und Lebensformen in allen Regionen in Niederösterreich leistbar bleibt. Trotz der Unterstützung des Landes ist es aber nicht von der Hand zu weisen, dass aufgrund hoher Kreditzinsen sowie strenger Regelung bei der Kreditvergabe im vergangenen Jahr ein deutlicher Einbruch der Wohnbautätigkeit zu verzeichnen war, was mitunter viele Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bei der Schaffung eines Eigenheimes vor große Herausforderungen stellt. Dies führt nicht nur am Wohnungsmarkt zu massivem Druck und steigenden Preisen, sondern gefährdet auch Jobs in der Baubranche in Niederösterreich. Der große Hemmschuh ist aber nach wie vor die viel zu starre Systematik bei der Finanzierung der Schaffung von Wohnraum. Vor allem durch die inkraftstehende KIM-Verordnung wird die Immobilienfinanzierung besonders für junge Menschen nahezu verunmöglicht. Mit den bereits mehrmals erwähnten Quoten treiben immer mehr Menschen – hier vor allem Jungfamilien – in den Mietmarkt und befeuern wiederum dort die Knappheit und den Kostendruck. Die aktuell angekündigten Lockerungen sind zu begrüßen, können aber nicht lange nicht das Ende der Fahnenstange sein. Auch die Landeshauptleutekonferenz und die Landeswohnbaureferentenkonferenz haben in der Vergangenheit Lockerungen gefordert. Die NÖ Landesregierung hat im Dezember 2022 als Unterstützungsleistung eine Änderung in der Wohnungsförderungsrichtlinie beschlossen, die jedoch von der FMA nicht akzeptiert wurde. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich die am 20. März 2024 vom Nationalrat beschlossene, zwei Jahre befristete Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr in der am 2. Mai in Aussicht gestellten Novelle der KIM-Verordnung durch die Finanzmarktaufsicht, dass Ausnahmekontingente der Banken einheitlich auf 20 Prozent angehoben und der bürokratische Aufwand bei der Vergabe von Immobilienkrediten reduziert zu werden. Dazu merkte zuletzt der WIFO-Ökonom Thomas Url im Ö1-Morgenjournal an, dass man sich nach der Anpassung bei den Ausnahmekontingenten einen dynamischen Impuls für die Kreditwirtschaft und den Wohnungsmarkt nicht erwarten dürfe. Im Interesse der heimischen Bevölkerung und der Wirtschaft sollte die FMA die Verordnung daher zur Gänze aufheben. Die Lockerung der KIM-Verordnung ist ein erster Schritt, um den Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher endlich wieder unkomplizierten Zugang zu Wohnbaukrediten zu ermöglichen. Die aktuelle Regelung im Hinblick auf die Kreditvergabe machen die Schaffung von Eigenheim schlicht unmöglich und sind damit eine Riesenherausforderung am Weg zu ersten eigenen Wohnungen vieler junger Menschen. Wie schon unsere Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zu dem Thema gesagt hat: Das Einlenken der FMA ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Ebenfalls ein Gebot der Stunde ist die Entlastung der Leistungsträger in diesem Land, wie wir das heute schon mehrmals gehört haben. Jene, die arbeiten und Vermögenswerte schaffen, dürfen am Ende des Tages nicht die Dummen sein. Bei der nüchternen Betrachtung der Daten- und Faktenlage muss daher völlig klar sein, dass Vermögenssteuern den wünschenswerten Vermögensaufbau signifikant erschweren, gerade den Mittelstand besonders belasten, letztlich die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich schwächen. Weiteren leistungsfeindlichen, ineffizienten und eigentumsfeindlichen Vermögensteuern ist hier eine klare Absage zu erteilen. Anstelle der Diskussion über die Einführung neuer Vermögensteuern, sollte öffentlich den Diskurs darauf fokussieren wie Anreize geschaffen werden können, um das Sparen und einen Vermögensaufbau zu erleichtern. Mögliche Ansätze dazu sind etwa die Abschaffung der Kapitalertragssteuer bei Spareinlagen bis 100.000 Euro oder die Befreiung von Kapitalertragssteuer bei Versorgerdepots mit einer Behaltefrist von mindestens 10 Jahren. Mit diesen Maßnahmen würde eine Erleichterung für alle niederösterreichischen Sparer bewirkt werden, ohne dabei die Banken, welche sich im ständigen Wettbewerb mit internationalen Playern befinden, massiv zu benachteiligen. Daher gehe ich davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden zum Wohleder Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher (Beifall bei der ÖVP.).
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich