Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-435/XX-2024 – Volle Transparenz bei Beteiligungen des Landes!
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Zonschits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zum Antrag der Abgeordneten Schnabl, Weninger u.a. betreffend volle Transparenz bei Beteiligung des Landes. Im Zuge der Signa-Pleite ist wieder einmal hervorgekommen, wie gefährlich Schachtelkonstruktionen von Gesellschaften sein können. So sind in diesen Fällen immer wieder die beteiligten Gesellschaften wechselseitig aneinander beteiligt. Das hat zur Konsequenz, dass bei wirtschaftlicher Schieflage eines beteiligten Unternehmens auch gleich andere beteiligte Gesellschaften unmittelbar in die Krise geraten. Zur Ausgangslage des Landes NÖ. Das Land NÖ hat an zahlreichen Gesellschaften sowie sowohl als Mehrheits- als auch als Minderheitsgesellschaftler eine Beteiligung. Zum Teil finden sich im Einflussbereich des Landes Schachtelkonstruktionen wieder. Auch Tochter- und Enkelbeteiligungen sind gang und gäbe. Nun ist im Einfluss des Landes nicht akut mit Insolventen zu rechnen, dennoch ist das Beteiligungsmanagement des Landes NÖ äußerst intransparent. Zum Beispiel am Beispiel der Landesgesundheitsagentur mit Beschluss des Landtages vom 21.11.2019 wurde formell die Überführung der NÖ Landeskliniken Holding in die NÖ Landesgesundheitsagentur als juristische Person beschlossen. Im Wesentlichen ist die gewählte Ausgestaltung der Anstalt öffentlichen Rechts an das Recht der Aktiengesellschaft angelegt. Damit verbunden ist insbesondere die rechtliche Unmöglichkeit der Weisungserteilung der Gesellschafter an den Vorstand. Dieser agiert daher rechtlich völlig unabhängig. Der Aufsichtsrat hat bloßes Recht gewisse Geschäfte zu genehmigen oder zu verweigern. Ein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand steht aber auch dem Aufsichtsrat nicht zu. Das Land als alleiniger Eigentümer sollte jedoch eine entsprechende Leistungskompetenz erhalten und der Vorstand nicht mehr losgelöst von den Vorgaben und Wünschen des Landes, welche ja einen erheblichen Teil des Betriebes der NÖ Landesgesundheitsagentur finanzieren, agieren können. Bei der Landesgesundheitsagentur fällt insbesondere negativ auf, dass trotz Abdeckungshöhe von mehr als 1 Milliarde Euro das Gesundheitssystem in Niederösterreich zu implodieren scheint. Um zu gewährleisten, dass die budgetären Mittel des Landes entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verwendet werden, sollte eine Wiedereingliederung der NÖ Landesgesundheitsagentur in die Landesverwaltung ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Zur Vermeidung von Missständen wird jedoch ausdrücklich betont, dass die von den Gesellschaften des Landes verrichteten Tätigkeiten für das Land wichtig sind. Es wird daher ausdrücklich nicht kritisiert, dass das Land Kostenzuschüsse für den öffentlichen Verkehr, den Betrieb von Krankenanstalten und den Ausbau der Breitbandinfrastruktur leistet. Es muss viel mehr hinterfragt werden, welche konkreten Nutzen das Land davon hat, wenn wichtige staatliche Tätigkeiten nicht mehr vom Land selbst, sondern durch Private ausgeübt werden sollen. Ein weiterer Punkt ist die Postenbesetzung der Gesellschaften. Es besteht auch ein erheblicher Bedarf an der Evaluierung der Besetzung der Leitungsgremien der Gesellschaften mit Landesbeteiligung. So wurde etwa ein leitender Bediensteter der Landesverwaltung mit gleich vier Geschäftsführern und zwei Aufsichtsratsposten bedacht. Wenn man bedenkt, dass der bekleidete Dienstposten des Landes ein Fulltime-Job ist und auch die Geschäftsführerstellung in den Gesellschaften mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sind bzw. sein sollte, stellt sich die Frage inwieweit die übertragenen Aufgaben auch tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Es besteht daher ein erheblicher Bedarf Licht ins Dunkel der Landesgesellschaften zu bringen. Es sollen daher seitens des Landes mehrere Maßnahmen getroffen werden. So soll zur Bestandserhebung eine öffentlich einsehbare Liste erstellt werden, in welche sämtliche direkten und indirekten Beteiligungen des Landes an Gesellschaften aufgelistet werden. Es soll eine unabhängige Kommission unter Beziehung der Landesrechnungshofdirektorin eingesetzt werden, welche die Beteiligung einerseits auf die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und darüber hinaus Empfehlungen erstattet, ob und in welcher Form eine Entflechtung erfolgen kann und die Rückübertragung von ausgelagerten Aufgaben auf das Land NÖ zielführender als die gewählte Gesellschaftsform ist. Die Gefertigten stellen daher den Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließende Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs