Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-435/XX-2024 – Volle Transparenz bei Beteiligungen des Landes!
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Zeidler-Beck, MBA (ÖVP): Vielen Dank Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wer von Ihnen hat schon einmal im Leben ein Unternehmen gegründet? Bei mir persönlich ist das noch nicht so lange her und ich kann mich noch sehr gut an die Gründerberatung erinnern und dort gibt es eine ganz zentrale Frage, die lautet: Welches ist die passende Rechtsform für mein Unternehmen? Warum ist diese Frage so zentral? Weil es eben nicht die eine perfekte Rechtsform gibt, weil es gilt steuerliche, haftungstechnische Fragen zu klären, weil es darum geht, den Unternehmensgegenstand genau anzuschauen, Flexibilität zu schaffen, unternehmerischen Handlungsspielraum zu erhalten. Kurzum, es geht darum, Vorteile gegenüber möglichen Nachteilen abzuwägen und für sich die besten Rahmenbedingungen, das beste Umfeld zum Wirtschaften zu schaffen. Und genauso geht es auch bei der öffentlichen Hand und ihren verschiedenen Aufgaben, Pflichten und Tätigkeiten darum, das beste Setup zu schaffen. Auch da ist es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger notwendig zu prüfen: Was ist effizienter und sinnvoller? Was bringt womöglich steuerliche Vorteile oder schafft beispielsweise die Möglichkeit, hoheitliche Agenden von unternehmerischen Aktivitäten abzugrenzen? Das passiert auf kommunaler Ebene, das machen also die meisten von Ihnen in ihren Gemeinden und Städten so. Das macht der Bund so, das machen die anderen Bundesländer so und das macht eben auch das Land NÖ so. Und wenn ich jetzt ein bisschen zurückschaue in der Geschichte in das Jahr 2004, als ein Beispiel die Schaffung der NÖ Landesholding. Die Konstruktion eröffnet die Möglichkeit zur freien Bewegung auf dem Kapitalmarkt, hält aber gleichzeitig die Befugnisse der öffentlichen Hand aufrecht. So hat damals Wolfgang Motz die Zustimmung der SPÖ begründet. Der Klubobmann der SPÖ war im Jahr 2004 im Übrigen derselbe wie er heute ist. Die SPÖ hat also sämtliche Strukturen, die sie heute im Antrag kritisiert, mitbeschlossen. Wenn Sie so wollen, war die SPÖ in der Vergangenheit dabei, wenn es um große Investments ging, wenn es um die Frage ging: Wie kann ich die Finanzpolitik moderner und zukunftsfit machen? Und umso widersprüchlicher ist es, dass die SPÖ mit dem heutigen Antrag offensichtlich politisches Kleingeld machen möchte. Es sind aber nicht nur politische Widersprüche, die sich finden, es sind auch inhaltlich einige, auf die ich aufmerksam machen möchte. Beispielsweise zur Frage der Transparenz und der Forderung nach einer öffentlich einsehbaren Liste der Beteiligungen. Im Rechnungsabschluss da sind alle Beteiligungen ausgewiesen. Im Voranschlag da finden sich die Zuschüsse des Landes. Erst heute haben wir wieder den Wirtschaftsbericht diskutiert als ein Beispiel, wo sich die Beteiligungen des Landes im Wirtschaftsbereich wiederfinden. Und darüber hinaus gibt es ja auch ein Firmenbuch, also ein öffentlich einsehbares Register, wo etwa die Beteiligungen des Landes genau ersichtlich sind. Wenn es um die Frage des Controllings geht und um die Frage: Wie kann man all das noch effizienter gestalten und verwalten? Da wurde bereits im Herbst 2023 eine europaweite Ausschreibung für eine Beteiligungsmanagement-Software gestartet. Die Vergabe und Implementierung dieser wurde erst am vergangenen Dienstag in der Regierung beschlossen. Und nun, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, raten Sie, wer diesen Beschluss nicht mitgetragen hat? Zur Frage der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Effizienz und auch der Forderung der Prüfung durch den Landesrechnungshof: Der Landesrechnungshof hat ja bereits heute die Prüfkompetenz in allen Gesellschaften. Die Struktur ist schlank gestaltet, wenn ich etwa darauf hinweisen darf, dass bei der NÖ Landes-Beteiligungsholding sowohl Geschäftsführung als auch Aufsichtsrat unentgeltlich bzw. im Rahmen ihrer Aufgaben agieren. Und wenn man nun im Antrag zum einen eine Ämterkumulierung kritisiert und gleichzeitig – und übrigens zu Recht fordert – Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, dann ist das auch aus meiner Sicht ein Widerspruch. Und damit darf ich schon zur Frage des Personals und zur Besetzung der einzelnen Positionen kommen. Jede Geschäftsführerfunktion wurde und wird nach dem Stellenausschreibungsgesetz ausgeschrieben. Dazu kommen bei großen Besetzungen auch Hearings vor dem Aufsichtsrat. Dazu kommt die Begleitung durch externe Personalberatungen. Wenn wir in Zukunft darüber sprechen, die besten Köpfe für diese Unternehmen zu gewinnen, dann müssen wir aber auch überlegen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wie wir im Vergleich mit dem Mitbewerb stehen, wie es uns gelingt, auch als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben und wie wir attraktive Arbeitsbedingungen schaffen? Und wenn es darum geht, zukunftsfit zu sein und zu bleiben, dann gilt es natürlich auch das bestehende Setup – Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin – kritisch zu hinterfragen, laufend zu evaluieren. Und das passiert ja auch. Wenn ich etwa an den Rechnungshofbericht denke zum System der Wirtschaftsförderung 2017 samt Nachschau 2021: Da zeigt sich das Bild, dass 93 Prozent der Forderungen bereits von der WST3 umgesetzt wurden. Sich aber – wie im Antrag gefordert – von vornherein auf eine fixe Anzahl von Gesellschaften festzulegen, das ist aus unserer Sicht jedenfalls der falsche Weg. Ich sage Ihnen, das klingt für mich zu viel nach Reißbrett und Theorie. Das klingt so ein bisschen wie die Spielbedingungen in einem Monopoly. Das klingt zu viel nach Plan und viel zu wenig nach Marktwirtschaft. Und gerade in Zeiten wie diesen brauchen wir ein hohes Maß an Flexibilität. Gerade jetzt brauchen wir die Möglichkeit sehr bedürfnisorientiert auf die Anforderungen am Markt zu reagieren und damit auch die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Und meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, weil wir zu Beginn von der Frage der Rechtsform gesprochen haben, so darf ich abschließend noch einmal darauf zurückkommen auf diese Gründerberatungen. Worin enden sie in den meisten Fällen? In einem Businessplan. Da steht sozusagen als Leitlinie da, wo es darum geht, Ziele und Aktivitäten auszurichten und laufend zu überprüfen. Und genauso eine Überprüfung des Businessplans, die erfolgt ja gerade jetzt im Gesundheitsbereich, wenn ich an den breiten Prozess zur "Gesundheitsversorgung 2040+" denke. Ich glaube, jetzt ist es an der Zeit über die Inhalte zu sprechen. Das haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der LGA – die übrigens tagtäglich Großartiges leisten, die eine Pandemie gemeistert haben, wie wir sie in den vergangenen 100 Jahren nicht gesehen haben – das haben sich die verdient, aber das haben sich auch alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher im Sinne unserer Gesundheit verdient. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
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Zur Person
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- Wohnbezirk:
- Mödling
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich