Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-330/XX-2024 – Flughafen muss vom Rechnungshof geprüft werden können
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzte Herren Präsidenten! Frau Landeshauptfrau! Werte Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Nun, der vorliegende Antrag der grünen Abgeordneten mit dem Titel "Flughafen muss vom Rechnungshof geprüft werden können", der kommt ja so super harmlos daher. Denn wer kann denn schon was haben gegen eine erweiterte Prüfungskompetenz des Rechnungshofes? (Abg. Dr. Krismer-Huber: Die ÖVP.) Soll er doch den Flughafen und darüber hinaus, darüber hinaus alle Unternehmungen mit einer öffentlichen Beteiligung ab 25 Prozent überprüfen dürfen, weil wenn man den Antrag genau liest, steht ja genau das drinnen im Antragstext. Es geht ja nicht nur um den Flughafen Wien. Die erweiterte Prüfkompetenz würde ja viel weiter greifen. Also was spricht denn dagegen? Ist ja nur eine sinnvolle Forderung, wie auch die Vorredner von GRÜNEN und vor allem auch der NEOS betonen? Ist dem so? Spricht wirklich nichts dagegen? Ja klar kann man den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die Kosten für das geprüfte Unternehmen ausblenden. Prüfung durch den Rechnungshof verursacht ja auch definitiv zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kosten für jedes Unternehmen, was sich durchaus auch negativ auf die betriebliche Effizienz und Rentabilität auswirken könnte, insbesondere wenn die Prüfung sehr umfangreich ist. "Schmeck´s", blenden wir das aus. Fragen zur Unternehmensautonomie und Eingriffe in die Angelegenheit der Privatwirtschaft? "Wuascht" , blenden wir aus. Mögliche Reputationskrisen? Schlichtweg egal. Weil, dass ja so eine Prüfung durch den Rechnungshof schon auch das Image und den Ruf eines Unternehmens, das nämlich mehrheitlich nicht, nicht im Besitz der öffentlichen Hand ist, dass dieser Ruf durchaus beschädigt werden kann, selbst wenn keine schwerwiegenden Probleme festgestellt werden, liegt auf der Hand. Stichwort "politisches Kleingeldwechseln" ist ja noch nie vorgekommen in Österreich, würde man meinen. Weil die öffentliche Aufmerksamkeit, die einer Prüfung durch eine Institution wie dem Rechnungshof zuteil wird, kann durchaus negative Auswirkungen auf das Vertrauen von Kunden, vor allem auf das Vertrauen von Investoren und anderen Interessensgruppen haben. Und damit leidet auch der Wirtschaftsstandort Österreich und der Wirtschaftsstandort Niederösterreich. Und allein das sollte schon zum Denken anregen, ob dies in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ein so cleveres Signal an mögliche Investoren ist. Ich sage "Nein". Und der Antrag suggeriert ja auch, dass nur, dass nur der Rechnungshof die alleinige einzig anerkannte und seriöse Kontrollinstanz in diesem Land ist. Und es wird dabei komplett ausgeblendet, dass es bereits bestehende Kontrollmechanismen und regulatorische Rahmen damit gibt, um die Integrität und Transparenz der Unternehmen sicherzustellen. Und dass eine Ausweitung der Rechnungshofkontrolle daher nicht zwingend notwendig ist. Und der Flughafen Wien, die Flughafen Wien AG, die hat das ja auch gestern in der Presseaussendung entsprechend dargelegt und zu Recht festgehalten – und ich darf zitieren von dieser Aussendung (liest:)"AlsbörsennotierteAktiengesellschaftunterliegtdieFlughafenWienAGumfassendengesetzlichenAuflagenundregelmäßigenInformationsverpflichtungen, diezueinemsehrhohenGradanTransparenzführen.DieAktionäre,alsoauchdieGebietskörperschaften,habendurchihreVertreterimAufsichtsrateinumfassendesEinsichts-undAufsichtsrecht.DievomWirtschaftsprüfergeprüftenJahresabschlüssesindimFirmenbuchveröffentlichtundwerdenregelmäßigdurchdieösterreichischePrüfstellefürRechnungslegunggeprüft.DasBundesministeriumfürKlimaschutzhatalsobersteZivilflugplatzbehördediefachlicheAufsichtüberdenFlughafenbetriebundgenehmigtdieFlughafen-Tarife.DasUnternehmenunterliegtweiterenunzähligenBerichts-undKontrollpflichtenvonösterreichischenundEU-Behörden.AngesichtsdessenvonmangelnderKontrollezusprechen,istgeradezueinHohn", so die Flughafen Wien AG. Es wäre dem ja kaum noch was hinzuzufügen, aber ich möchte schon auch deutlich auf die massiven gesetzlichen Pflichten der Aufsichtsräte hinweisen, die ebenfalls durch den vorliegenden Antrag ja komplett ausgeblendet werden. Und als zertifizierter Aufsichtsrat weiß ich schon ein wenig, wovon wir da sprechen. Wir haben in Österreich ein extrem strenges Aktienrecht und strenge Pflichten auch im Bereich des österreichischen Corporate Governance Kodex. Wird dies im Antrag berücksichtigt? Nein, mit keinem Wort. Und noch ein letzter Punkt, der völlig ausgeblendet wird in der Diskussion. Mit diesem Antrag, sollte er tatsächlich umgesetzt werden, machen wir mit einem Schlag, machen wir mit einem Schlag aus den rund 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus über 50 Nationen des Flughafens Wien plötzlich offiziell Amtsträger. Amtsträger nach § 74 Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Denn jeder Bedienstete des Unternehmens, dessen Gebarung, der Überprüfung durch den Rechnungshof, dem Rechnungshof gleichartiger Einrichtungen der Länder oder einer vergleichbaren internationalen oder ausländischen Kontrollrechten unterliegt, gilt nach diesem § 74 plötzlich als Amtsträger, was zum Beispiel für das Korruptionsstrafrecht ja nicht ganz unerheblich ist. Warum nun eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter des Unternehmens – und es ist jetzt egal, ob Flughafen Wien oder ein anderes Unternehmen, an dem die öffentliche Hand relevante Anteile erwirbt – plötzlich Amtsträger nach diesem § 74 des StGB sein soll, ist für mich nur schwer nachvollziehbar. Also ich fasse zusammen: D er vorliegende Antrag bringt erhebliche Wettbewerbsnachteile (Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) für österreichische Unternehmen und Nachteile für den Wirtschaftsstandard. Und er könnte schon auch dazu führen – das kann man sich schon auch einmal überlegen – dass sich Investoren ganz bewusst aus dem Wirtschaftsstandard Österreich zurückziehen (Abg. Dr. Krismer-Huber: Na, ihr habt euch gar nichts überlegt.) oder potenzielle Kooperationspartner bei der Realisierung gemeinsamer Projekte zum Beispiel auch im Bereich der Forschung und Entwicklung ausbleiben, was wiederum zu Nachteilen für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen führen wird. Und wer das alles möchte, wer das möchte, kann diesem Antrag natürlich gerne seine Zustimmung geben. Die Volkspartei Niederösterreich als "die" Wirtschaftspartei dieses Landes wird den Antrag aus den von mir ausführlich angeführten Gründen entsprechend ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
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- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich