Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-223/V-1-2023 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2024
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): So ist es, Herr Präsident! Ich darf zu den Berichten des Landesrechnungshofes Stellung nehmen und vielleicht für die interessierten Zuschauerinnen und Zuschauer und die, die diese Debatte heute schon verfolgen oder auch in der Vergangenheit verfolgt haben zu den Berichten, noch ein bisschen zur Genese, damit man das auch nachvollziehen kann, worüber wir debattieren. Über den Prüfauftrag, der bereits am 28. April 2022 von insgesamt 26 Abgeordneten dieses Landtages – nämlich von SPÖ, FPÖ, GRÜNE und NEOS – gestellt worden ist auf eine Sonderprüfung und das Ziel war, die in den Raum gestellten Vorwürfe der Parteifinanzierung durch Gesellschaften im Land möglichst rasch aufzuklären. Die Gebarung dieser Unternehmen sollte in Bezug auf Rechtsgeschäfte mit Zahlungsflüssen an juristische und natürliche Personen zusammen mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen, im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen für den Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 entsprechend überprüft werden. Das Spannende, was wir auch mitbekommen haben natürlich jetzt in dieser Debatte, wo sich dann die Diskussion entzündet hat: Warum darf der Landesrechnungshof tatsächlich Einzelinserate nicht veröffentlichen? Ich glaube, auch das ist wichtig nochmal zu erklären, damit man dieser Debatte auch folgen kann. Die Berichte als solche sind für den Landtag bestimmt und damit zu veröffentlichen. Daher würde ein Bericht, der die Namen von Medien und anderen juristischen sowie natürlichen Personen und Daten wie Auftragswerte, Kosten, Inhalte, Leistungen zu jedem einzelnen Inserat bzw. zu jeder einzelnen Werbung nennt sowie zu jeder Förderung, Spende, Sponsoringvereinbarung, Kooperation sowie Dienstleistung im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen anführt, die Grundrechte – die Grundrechte! – der betroffenen Personen, insbesondere im Datenschutz, der Erwerbsfreiheit, der Achtung des Privat- und Familienlebens verletzen und damit – und ich glaube, das muss man schon auch hervorstreichen – der NÖ Landesverfassung aus 1979 widersprechen, weil diese bestimmt, dass der Landesrechnungshof so zu prüfen hat, dass der Betrieb der überprüften Unternehmungen nicht unnötig behindert und kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verletzt wird. (Unruhe bei Abg. Weninger.) So viel zu den Fakten, vor denen man sich auch nicht verschließen sollte. Und der springende Punkt: Der Landesrechnungshof hat geheimzuhaltende Daten oder Informationen in den Ergebnissen seiner Überprüfung so zu verarbeiten und darzustellen, dass er eben diese Amts-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bewahrt und das hat er gemacht. Die Ergebnisse liegen nun vor. Wir haben sie entsprechend in der Debatte auch kurz schon erläutert, meine Vorrednerinnen und Vorredner. Die vorliegenden Berichte sind klar strukturiert und nachvollziehbar im Sinne des Prüfungsmaßstabes Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Festhalten darf ich dabei Folgendes:
1. Es gab ganz offensichtlich die Erwartungshaltung, der Landesrechnungshof führe namentlich auf, welche Inserate zu welchem Preis in welchen Medien veröffentlicht werden. Die Bekanntgabe dieser Daten wäre jedoch rechtswidrig.
2. Der Landesrechnungshof hat sich bei der Prüfung genau an die Verfassung gehalten, die besagt, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben müssen und
3. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten in der Inseratenvergabe festgestellt. Keine Spenden oder Sponsorings an politisch Parteien und schon gar keine Parteienfinanzierung.
Was passiert in weiterer Folge in der Debatte? (Unruhe bei Abg. Weninger.) Die Berichte haben den unberechtigten Vorwurf der Inseratenkorruption nicht bestätigt. Deswegen steht auf einmal nicht nur die ÖVP, sondern auch die Rechnungshofdirektorin, Dr. Edith Goldeband, im Visier von Parteistrategen. Dabei führt sie ja bereits seit 2010 das Kontrollgremium des Landtages und war erst vor wenigen Monaten von allen Parteien gelobt und auch als Direktorin verlängert worden. Sie hat seither ihre korrekte Arbeitsweise, wofür ihr im Landtag Anerkennung gezollt ist, nicht umgestellt. Ich sage ganz klar: Man begibt sich hier auf ein sehr gefährliches Terrain, wenn für einen Wahlkampf an der Reputation des Landesrechnungshofes gekratzt wird. Sehr gefährliches Terrain! (Beifall bei der ÖVP, Präs. Mag. Wilfing, LR DI Schleritzko.) Was wollt ihr in weiterer Folge knapp vor der Landtagswahl? Einen Ergänzungsauftrag. Kollege Hofer-Gruber meldet sich zu Wort. Ich habe es fast angenommen, dabei habe ich ihn nicht einmal zitiert. Ich habe sein Zitat aus der Landtagssitzung vom 15.12. nicht anführen wollen, aber nachdem er sich noch zu Wort meldet, darf ich auch hier noch einmal auch sagen, was er damals gesagt hat ... ein offensichtlich politisch motivierter Kritikpunkt, wo er gesagt hat (liest:)„Wir haben guten Grund zu vermuten, dass diese ÖVP auch nicht davor zurückgeschreckt hat, den NÖ Landesrechnungshof bei seiner Arbeit zu behindern oder zumindest zu beeinflussen.“ Und ich halte diese Aussage tatsächlich für sehr starken Tobak. Wenn das die neue Politik für Österreich ist, die die NEOS hier anstreben, dann gute Nacht, Österreich. (Beifall bei der ÖVP und LR DI Schleritzko.) Der Ergänzungsauftrag, der dann folgte am 18. Jänner, auch der war rechtswidrig. Das wurde bereits von den Vorrednern entsprechend erläutert. Es wurde auch erläutert im Rahmen der 25-Jahr-Feier zum Landesrechnungshof, zur Bestehung des Landesrechnungshofes. Der Prüfauftrag hat ja verlangt, hier die konkreten Print-, Online- und Rundfunkmedien, in denen Inserate und Werbung geschalten wurde, im Bericht namentlich zu nennen. Zudem wurde verlangt im Bericht Wirtschaftsdaten offenzulegen, die allerdings dem Datenschutz unterliegen. Ich weise noch einmal auf die Landesverfassung hin. Die schließt Berichte an den Landtag mit geheimzuhaltenden Daten dezidiert aus. Ebenso sieht das Medienkooperations- und Förderungs-Transparenzgesetz keine namentliche Offenlegung von einzelnen Inseraten und Werbungen vor. Damit hat die Bundesgesetzgebung die Abwägung zwischen Offenlegung und Geheimhaltung in Bezug auf einzelne Inserate, Werbung und Medienkooperationen auch für den Landesrechnungshof verbindlich vorgenommen. Der ergänzende Prüfauftrag lässt keinen Freiraum für eine rechtskonforme Auslegung und damit keine Beantwortung der darauf ausgerichteten Fragestellungen und ist somit als rechtsunwirksam zu betrachten. Diese Rechtsansicht wurde auch von der rechtsgutachtlichen Stellungnahme von Universitätsprofessor Dr. Andreas Janko vertreten, welche alle Klubs des NÖ Landtages am 21. November erhalten haben. Nun, Schlussfolgerung: Die Ergebnisse der Berichte waren keine gewünschten politischen Bomben, sondern zeigen eindeutig eine einwandfreie Gebarung der geprüften Gesellschaften. Zweitens – das lässt sich, glaube ich, auch festhalten: Der Prüfauftrag war rein parteipolitisch motiviert und der Landesrechnungshof lag hier goldrichtig und die parteipolitische Kritik war falsch. Die Berichte des Landesrechnungshofes haben aus guten verfassungsrechtlichen Gründen den parteipolitischen Zweck nicht erreicht. Der Landesrechnungshof hat den politischen Auftrag verfassungskonform interpretiert und der Ergänzungsauftrag zielte gerade auf das rechtliche Unmögliche, aber parteipolitisch Gewünschte ab, mit dem Ergebnis, ganz klar: Nichtigkeit. Ich weise noch einmal darauf hin, wie es auch schon hingewiesen worden ist in der 25-Jahr-Feier des Landesrechnungshofes: Der Landesrechnungshof ist kein Untersuchungsausschuss. Der Landesrechnungshof hat so zu prüfen wie es die Verfassung vorsieht und nicht wie es die Antragsteller wünschen. Und ich weise auch darauf hin, dass der Landesrechnungshof – und das hat er in der Vergangenheit bewiesen und das wird auch in Zukunft sein – tatsächlich ein Verbündeter des Parlaments ist. Er ist aber kein willfähriges Werkzeug der Parteien. Der Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023 hat die verfassungsrechtlich vorgegebene Zielsetzung weitgehend ignoriert und stattdessen den Landesrechnungshof als Ermittlungsbehörde zur Beschaffung bestimmter personenbezogener Daten für den NÖ Landtag bzw. einer Gruppe von Abgeordneten instrumentalisiert. Der Prüfauftrag hat die Grenze des Zulässigen der NÖ Landesverfassung verletzt. Wir sollten dem Landesrechnungshof, denke ich, dankbar sein für seine gewissenhafte unparteiische und umfassende Tätigkeit, und wir sollten den Landesrechnungshof vor allem seine Arbeit machen lassen und nicht durch parteipolitische, wahlkampfbedingte Spielchen in seiner Arbeit behindern. Lassen wir den Landesrechnungshof seine Arbeit machen für uns hier als Abgeordnete des NÖ Landtags! Lassen wir ihn seine Arbeit machen für Niederösterreich und nehmen wir die Berichte zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und LR DI Schleritzko.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Tulln
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich