Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-165/A-1/22-2023 – NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G), Änderung
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Prischl: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-151, Antrag der Abgeordneten Pfister u.a. betreffend Frühkarenz („Papamonat“) im Landesdienst und die Ltg.-165, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dinhobl, Punz u.a. betreffend Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes. Ich ersuche die Abgeordneten Scheele und Auer die Verhandlungen zu den genannten Verhandlungsgegenständen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf berichten über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Pfister, Weninger, Kocevar, Prischl, Samwald, Scheele, Schindele u.a. Es geht um den Frühkarenz („Papamonat“) im Landesdienst. Bedienstete des Landes NÖ, welche Frühkarenzurlaub in Anspruch nehmen möchten, haben derzeit gemäß den Dienstrechtsgesetzen des Landes nur die Möglichkeit unbezahlte Karenz in Anspruch zu nehmen. Es ruht sohin die Entgeltspflicht des Arbeitgebers. Das Bundesfamilienzeitbonusgesetz regelt, dass der Familienzeitbonus 23,91 Euro täglich und somit rund 740 Euro monatlich beträgt. Künftig soll dieser Betrag seitens des Bundes verdoppelt werden und versteht sich als eine gewisse finanzielle Absicherung bei Inanspruchnahme des Papamonats. Dennoch klafft die Lücke zwischen dem Gehalt des Bediensteten und dem Familienzeitbonus. Es kommt daher zwangsweise zu einer wirtschaftlichen Abwägung, ob man sich den Papamonat auch tatsächlich leisten kann, was bei steigenden Fixkosten durch hohe Kreditzinsen, Mietkosten und die allgemein hohe Inflation nicht immer der Fall sein wird. Auch wird nach wie vor der Papamonat lediglich in untergeordnetem Ausmaß in Anspruch genommen, was auch auf ein traditionelles Rollenbild zurückzuführen ist und durch die Reduktion des Familieneinkommens weiter manifestiert wird. Um Väter verstärkt zur Inanspruchnahme dieser wichtigen, familienpolitischen Maßnahme zu motivieren und den finanziellen Druck von der jungen Familie zu nehmen, soll daher eine Regelung geschaffen werden, nach welcher es zu keinen finanziellen Einbußen kommt. Ich komme zum Antragstext (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert eine entsprechende Novelle der Dienstrechtsgesetze des Landes auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, welche zum Inhalt hat, dass sie jenen Bediensteten, welche Sonderurlaub für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter im Ausmaß von bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen, das Land NÖ die Bezüge des Bediensteten für diesen Zeitraum unter Abzug des Familienzeitbonus gemäß Familienzeitbonusgesetz weiterbezahlt.
Der Antrag des Rechts-und Verfassungs-Ausschusses lautet auf Ablehnung.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich ersuche um Einleitung der Diskussion und anschließende Abstimmung.
Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Geschätzte Kollegen! Ich berichte zum Geschäftsstück 165, Antrag betreffend Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes. Mit dieser Änderung im Landesgesundheitsagenturgesetz soll eine gesetzliche Grundlage für die sogenannten „Einspringdienste“ geschaffen werden. Das sind bereits im Dienstplan fixierte und konkret für Landesbedienstete der niederösterreichischen LGA geplante Dienste, die von anderen Landesbediensteten der NÖ LGA unvorhergesehen übernommen werden müssen. Die inhaltliche Ausgestaltung wurde in sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen erarbeitet und verfolgt das Ziel den Anforderungen der Arbeitsbelastung in den Gesundheitseinrichtungen gerecht zu werden. Ich stelle daher den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten DI Dinhobl, Erber und Handler betreffend Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Dritte Präsidentin Prischl: Dankeschön. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dominic Hörlezeder von den GRÜNEN. Bitteschön.
Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Geschätzte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich spreche zur Ltg.-151, zum Papamonat im Landesdienst. Es ist möglich, dass Väter nach der Geburt ihrer Kinder für vier Wochen zu Hause bleiben und so die erste Zeit zur Eingewöhnung und zum Einleben mit dem Nachwuchs intensiv erleben können und das ist eine wahnsinnig gute Sache. Dafür gibt es eben – wie wir gerade gehört haben – aktuell 23,91 Euro, also 740 Euro Familienzeitbonus vom Staat, begleitend dazu aber eben keine Gehaltsfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Da das Einkommen mit 740 Euro monatlich, je nachdem ob beide Partner arbeiten oder nicht, eben schwierig bis unmöglich ist, hat man sich seitens der Bundesregierung nun dazu entschieden den Familienzeitbonus von aktuell 740 auf 1.480 Euro im Monat anzuheben. Das halte ich für eine familienpolitisch sehr, sehr gute Maßnahme und die wird mit Sicherheit dazu führen, dass mehr Väter in den Genuss des Papamonats kommen werden, ganz einfach, weil es für sie leistbar wird oder leistbarer wird. Aber letztlich ist und bleibt es für die allermeisten Jungfamilien natürlich immer eine Abwägungssache. Zum größten Teil steht also eine wirtschaftliche Entscheidung im Vordergrund. Die Frage, die sie sich stellen, lautet eben nicht: Will ich es mir leisten, als Vater, die ersten vier Wochen bei meinem Kind zu verbringen? Sondern sie lautet: Kann ich es mir denn überhaupt leisten? Der SPÖ-Antrag zielt nun darauf ab, dass zumindest die Väter im Landesdienst gar nicht erst vor diese wirtschaftliche Entscheidung gestellt werden. Sie sollen sich frei von finanziellen Zwängen und Abhängigkeiten für ihre Familien und ihr Neugeborenes entscheiden können und das ist natürlich sozial- und familienpolitisch absolut zu begrüßen. Der Arbeitgeber, also das Land NÖ, soll die Bezüge für diesen Monat unter Abzug des Familienzeitbonus weiterbezahlen. Nun, man kann jetzt selbstverständlich darüber diskutieren, inwiefern man damit niederösterreichische landesbedienstete Väter gegenüber anderen Vätern privilegiert – diese Debatte hatten wir bereits im Ausschuss. Ich glaube aber, dass es viel mehr eine Chance ist, die sich dem Land NÖ als Arbeitgeber mit sehr, sehr großer Vorbildfunktion hier bietet und diese Chance, die sollten wir bitte nützen. Wir sollten den landesbediensteten Vätern die Möglichkeit bieten sich eben frei von finanziellen Zwängen für die Zeit mit der Familie zu entscheiden. Die haben sich das absolut verdient. Grade, wenn ich einen kurzen Rückblick auf vergangene Jahre – Stichwort „Covid“ – mache: Da wurde überproportional viel von den NÖ Landesbediensteten gefordert. Die waren Tag und Nacht, 24 Stunden in den diversen Corona-Krisenstäben, ob auf den BHs oder im Landhausviertel, für die niederösterreichische Bevölkerung im Einsatz und sie haben diesen Job bravourös erledigt. Daher halte ich gar nichts davon eine Debatte zu führen, ob man die Mitarbeiter in dieser Sache bevorzugt behandelt. Es ist einfach eine Möglichkeit als Arbeitgeber Leistung zu honorieren und gleichzeitig unserem Ruf als Familienland gerecht zu werden im Wissen um unsere Vorbildwirkung. Es wäre einfach gut, wenn sich möglichst viele Väter in Zukunft für den Papamonat entscheiden. Wir werden daher diesem SPÖ-Antrag selbstverständlich zustimmen und ich hoffe doch sehr, dass sich auch die Vertreter der Koalition einen Ruck geben und etwas für die NÖ Landesbediensteten tun. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS, bitteschön.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist tatsächlich ein sehr, sehr wichtiges Ziel und es ist auch erfreulich, wenn die Verantwortung, die Familienverantwortung, bei beiden Elternteilen verortet wird. Auch wenn ein Papamonat ... so ehrlich müssen wir uns schon sein und jeder, jede wahrscheinlich, die einmal in Karenz war, weiß, dass da ein Monat überhaupt kein Vergleich ist. Das ist ein Bruchteil von dem, was die Mütter an Karenzzeit in Anspruch nehmen und auch an Erfreulichem genauso wie an Belastungen tragen. Aber es ist eine verstärkte Teilnahme der Väter an diesen Aufgaben natürlich eine erfreuliche Sache und sicher ein wesentlicher Beitrag auch zur Bindung zwischen Vätern und Kindern. Die Diskussion, ob jetzt ein bestimmter Teil der Beschäftigten anders behandelt wird, finde ich schon, dass man die führen muss auf der anderen Seite, weil es ja auch dieser andere Teil ist, der nicht dieses Angebot in Anspruch nehmen kann, der das finanziert. Es sagt sich relativ leicht, dann zu sagen: „Ja, Niederösterreich als Arbeitgeber muss vorangehen.“ Zu Niederösterreich gehören aber auch alle anderen Beschäftigten und Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit ihrer Steuerleistung die Aufgaben des Staates finanzieren. Deshalb finde ich, dass diese Argumentation eine wichtige ist. Interessanterweise hat das die ÖVP ja auch schon im Ausschuss geäußert, hätte man wahrscheinlich eher uns NEOS zugeschrieben, dass wir hier sagen: „Landesdienstprivilegien gegenüber den anderen Beschäftigten“ ... muss man schon überdenken. Also wie Sie sehen, das sehen wir ähnlich und wir werden daher dem negativen Ausschussantrag zustimmen. Gleichzeitig lassen wir aber die Landesregierung natürlich nicht aus der Verantwortung sich um eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf zu bemühen und zu kümmern und nicht nur Überschriften zu produzieren. Wir haben das heute schon in der Aktuellen Stunde gehört – die vielen Vorhaben zum Ausbau der Kinderbetreuung. Also das Wichtige ist schon, dass diese Wunschvorstellungen, die im Raum schweben dann auch tatsächlich etwas Konkretes werden, weil konkrete Ausbaupläne wurden bislang ja nicht vorgelegt und dass das Köcheln im eigenen Saft ... wohin das führt ... haben wir auch schon bei anderen sogenannten „Offensiven“ gesehen. Ich erinnere nur an die Landarztgarantie, die ein Rohrkrepierer war und auch die blau-gelbe Landarztoffensive bis jetzt auch keine Ergebnisse gezeitigt hat. Trotzdem wollen wir und freuen wir uns darauf, wenn Kinderbetreuung und Kinderbildung endlich ernst genommen wird, weil wir das ... das haben wir aber heute schon diskutiert ... möchte ich nur an diesem Tagesordnungspunkt auch noch einmal bestärken. Zum anderen hier verhandelten Geschäftsstück „Dienstrecht der Landesgesundheitsagentur“ nur ein kurzer Satz. Also wir verstehen die Dringlichkeit und das Erfordernis für die Einspringdienste eine Regelung zu finden und werden dem Antrag auch zustimmen. Wichtig ist aber, dass es nicht bei dieser Symptombekämpfung bleibt, sondern dass hier auch die Ursachen stärker angegangen werden. Ich habe das in meinem vorigen Redebeitrag bei der präventiven Menschenrechtskontrolle schon gesagt: Diese Personalpolitik und die Personalplanung, eine aktive Planung, ist unumgänglich und das muss ernst genommen werden. Bis jetzt sehen wir das noch zu wenig. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN, bitteschön.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich spreche zur Änderung des Landesgesundheitsagenturgesetzes. Die Vergütung der Einspringdienste ... das ist wirklich höchst an der Zeit. Bei anderen Dienstgebern wir die Bereitschaft zu zusätzlichen Diensten selbstverständlich schon längst abgegolten. Wir stimmen dem Antrag natürlich gerne zu. Dieser Gesetzesentwurf beseitigt eine Baustelle. In der Landesgesundheitsagentur gibt es aber noch unzählige andere. Was vor kurzem in den Medien war: Angestellte Ärztinnen zusätzlich mit Werkvertrag zu beschäftigen und so das Arbeitszeitgesetz zu umgehen – das zeigt für mich die besonders hohe Arroganz der Landesgesundheitsagentur. Es soll mir niemand erzählen, dass das ein Einzelfall ist. Ich weiß es dezidiert, dass die Landesgesundheitsagentur aktiv an Ärztinnen und Ärzte herangetreten ist und ihnen dieses Modell angeboten hat. Und es ist heute schon ein paar Mal gesagt worden: Wir müssen uns alle an die Gesetze halten. Ja, dann müssen wir uns aber wirklich alle daran halten und auch die Verantwortlichen der Landesgesundheitsagentur. Ich habe es hier schon oft gesagt: Unerträglich sind die unzähligen Sonderverträge. Sie kosten nicht nur viel Geld, sondern sie machen die Landesgesundheitsagentur ganz leicht erpressbar. Es geht um das Geld der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher und damit muss man verantwortungsvoll umgehen. Es geht aber nicht nur um Geld. Es geht auch um Dienstzeiten und teilweise reihenweise Befreiung von Nachtdiensten. Dass dabei die Motivation des Stammpersonals massiv leidet, das ist auch klar. Da tun wir uns allesamt nichts Gutes, wenn wir hier nicht zu einer Änderung drängen. Also diese Sonderverträge müssen wirklich überdacht, überarbeitet und wahrscheinlich zum Großteil abgeschafft werden. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete René Pfister, SPÖ, bitteschön.
Abg. Pfister (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja schon einiges ausgeführt. Bei der Änderung des Landesagenturgesetzes stimmen wir natürlich auch sehr gerne zu, weil was lange verhandelt wird, wird am Ende des Tages doch irgendwann gut. Die Frage stellt sich für mich nur, wenn man 24 Monate oder mehr als 24 Monate dazu braucht, wenn es einen OGH-Entscheid gibt, bis man diesen auch umsetzt. Also wie gesagt: Zum Landesgesundheitsagenturgesetz ... ich glaube auch, dass die Zeit hier auch gezeigt hat, dass ohne zu Handeln im Gesundheitsbereich und vor allem hier auch in der Gesundheitsversorgung, nicht nur aufgrund der Pandemie ... dass hier massiver Handlungsbedarf ist und viele Wortmeldungen auch schon bei den vorhergehenden Tagesordnungspunkten, zum Volksanwaltschaftsbericht, haben gezeigt, dass dieser Schritt nicht nur unumgänglich ist, sondern dass das ein erster richtiger Schritt ist hier auch unsere Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsbereich, in den Landesgesundheitsagenturen hier auch finanziell zu entlohnen und vor allem auch die Entlohnung möglich zu machen, wenn Überstunden, Mehrleistungen, Einspringdienste und alles gerecht wird. Daher: Der Änderung des Landesgesundheitsagenturgesetzes stimmen wir sehr, sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.) Was mich jetzt aber dazu führt, dass 24 Monate Verhandlung und schöne Worte hier im Landtagssaal für das Papamonat dann auch schon zu spät sind, weil dann ist das Kind schon groß und dann zahlt sich das Papamonat irgendwie am Ende des Tages nicht aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Daher ist es für uns unerlässlich, nämlich nicht nur mit gutem Vorbild voranzugehen und hier auch unseren Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst die Möglichkeit zu geben ... nämlich auch mit dem ersten Schritt in die Bundesregierung hier gesetzt hat und mein Vorredner hat es auch schon gesagt, dass hier eine Aufstockung nicht nur dringend notwendig war, sondern das der richtige Schritt ist. Aber es bedeutet am Ende des Tages für die Kolleginnen und Kollegen, für die Familie auch ... wie auch schon erwähnt ... geht sich das Ganze am Ende des Tages aus, wenn die Miete zu bezahlen ist, wenn die Stromkosten in dem Fall, monatlich in dem Fall, nicht warten, ob jetzt ein Kind kommt oder nicht, sondern die Fixzahlungen in dem Fall weiterlaufen. Daher ist es für uns unerlässlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir hier auch unseren jungen Familien und vor allem unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern der Zukunft, von morgen und von übermorgen, hier eine gute Basis bieten, dass sie auch die Möglichkeit haben ihr Kind beim Aufwachsen, in dem Fall, zu erleben. Daher ersuche ich euch wirklich nicht die Argumentation zu bedienen, „Das funktioniert alles nicht und das geht alles nicht.“ Es gibt jetzt eine Grundlage mit der Aufstockung auf 1.480 Euro, nämlich die Differenz dazu, dass wir unseren Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst das möglich machen, dass sie am Ende des Tages hier auch die volle Bezahlung für den Papamonat haben und die junge Familie in dem Fall erfolgreich ins Leben starten kann. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Jürgen Handler, FPÖ, bittesehr.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsident! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Landesagenturgesetzes: Dass Pflegekräfte- und Krankenhauspersonal bei Ausfällen – sprich bei personellen Ausfällen – jederzeit einspringen müssen, wird vom Dienstgeber, aber auch von der Bevölkerung regelrecht erwartet. Durch die ständige Erreichbarkeit des Krankenhauspersonals kommt es nicht nur zu dienstlichen Mehrbelastungen, sondern es verursacht auch Stressituationen im privaten Bereich und es bedeutet auch mehr Belastungen im familiären Bereich, bei der Kinderbetreuung oder sonstiges, wenn ich mich noch um die Eltern kümmern muss oder Betreuung zu Hause sicherstellen muss. Aber auch für den Dienstgeber kommen kurzfristige Änderungen oftmals überraschend und sie müssen die Ausfälle durch Einspringdienste kompensieren. Sie sind dazu regelrecht verpflichtet, um im Gesundheits- und Pflegebereich den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Es verlangt von allen Betroffenen eine hohe Flexibilität und es ist eine Zusatzbelastung bei der Planung, sowohl von Dienstnehmer- sowie von Dienstgeberseite her. In der vorliegenden Gesetzesänderung werden die Voraussetzungen, wann ein Einspringdienst vorliegt, konkretisiert. Mit der Einspringdienstvergütung werden nun rechtliche Schritte für die Abgeltung gesetzt, welche durch den Ausfall von geplanten Diensten anderer Landesbediensteter oder bei zusätzlichem Bedarf an Diensten, die mangels Vorhersehbarkeit nicht geplant werden konnten, jetzt geregelt. Diese Gesetzesänderung federt aber nicht den Personalmangel und den dringenden Personalbedarf in den NÖ Landeskliniken ab. Momentan sind 3 % der Betten aufgrund Personalmangels gesperrt. Im April waren es noch 3,6 % und das bedeutet einen leichten Rückgang. Hier stehen wir noch vor großen Herausforderungen wie es auch in vielen anderen Branchen der Fall ist, Personal zu suchen, dementsprechend auszubilden, aber auch im NÖ Landesdienst für Pflege und Krankenhaus die Bediensteten zu halten. Zum SPÖ-Antrag Frühkarenz/Papamonat im Landesdienst: Seit 1. September 2019 besteht für alle unselbständig erwerbstätigen Väter in der Privatwirtschaft ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgeltes aus Anlass der Geburt ihres Kindes. Also diese Regelung, die als arbeitsrechtlicher Anspruch im Väterkarenzgesetz und Landarbeitsgesetz verankert ist, gilt auch für Väter im öffentlichen Dienst des Bundes und in den diesbezüglichen Regelungen der Länder. Um auch eine finanzielle Unterstützung beim Papamonat zu gewährleisten, gibt es den Familienzeitbonus für Väter. Beim Bezug des Familienzeitbonus kann wahlweise zwischen 28 und 31 Tagen gewählt werden. Im Familienzeitbonusgesetz wird die finanzielle Absicherung des Papamonats für Erwerbstätige vorübergehend gewährleistet. Dieser beträgt bei voller Ausschöpfung von 31 Tagen eine Höhe von rund 740 Euro, wie es auch im Antrag der SPÖ erwähnt wurde. In der Nationalratssitzung vom 20.9.2023 – sprich gestern – wurde die Erhöhung des Familienzeitbonus rückwirkend mit 31.7.2023 beschlossen. Der Tagsatz wurde auf 47,82 Euro erhöht und hat sich verdoppelt. Auf 31 Tage hochgerechnet sind es somit 1.480 Euro, welche im Papamonat beansprucht werden können. Dass die SPÖ im Antrag bereits erwähnt, dass es auf Bundesebene zu einer Erhöhung kommen wird, spricht für sich und hier eine Ausgleichszahlung für die NÖ Landesbediensteten fordert, kann man auf eines zurückführen: Weil Landespersonalvertretungswahlen in Niederösterreich vor der Tür stehen und zeitgerecht ein Antrag eingebracht wurde, um wahrscheinlich Wählerstimmen auf Landesebene lukrieren zu können. Aber wie würden alle anderen Dienst- und Arbeitnehmer in Niederösterreich reagieren, wenn es nur im Landesdienst zu Besserstellungen beim Papamonat kommen würde? Hier stellt sich die Frage, wie sozial dieser Antrag tatsächlich ist und es nur für eine Personengruppe zu einer Besserstellung kommt? Auch wie die Finanzierung in der Privatwirtschaft in Zukunft ausschauen sollte, ist hier auch nicht klar geregelt. Mit der Erhöhung auf Bundesebene wurde bereits eine Abfederung erreicht für all jene, die einen Papamonat in Anspruch nehmen wollen. Wir werden dem Antrag des Ausschusses zustimmen, der heißt: Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Dritte Präsidentin Prischl: Zum Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Christian Gepp, ÖVP. Bittesehr.
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Dankeschön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Die Vorschrift Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Karenz wurde 2020 überarbeitet und gilt für alle Dienstnehmer und Abteilungen des Landes. Darin enthalten sind Instrumente für die Zeit der Berufsunterbrechung und zur Unterstützung beim Wiedereinstieg, unter anderem Teilnahmemöglichkeiten an Weiterbildungsveranstaltungen, Inanspruchnahme von tageweisen Einsätzen und vieles mehr durch spezifische, vom Bildungsmanagement angebotene, Seminare wie z. B. Karenzmanagement, von der Elternkarenz zum gelungenen Wiedereinstieg. Regelmäßige Schwerpunkte betreffend zum Thema „Aktive Väter und Mütter im NÖ Landesdienst“ werden gesetzt. Es wird proaktiv auf die Findung von individuellen Lösungen betreffend die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hingewiesen und es wird ein Leitfaden „Elternorientierte Personalpolitik mit Fokus Väter in Niederösterreich“ aktualisiert, der sich ausführlich mit Berufsunterbrechungen bzw. für einen Aus- und Einstieg von Vätern befasst. Das Land NÖ hat die Rahmenbedingungen geschaffen. Die von mir angesprochenen Themen sind nur einige Initiativen des Landes für ihre Mitarbeiter. Ein Papamonat bei vollem Lohnausgleich wäre eine Ungleichbehandlung bzw. erhebliche Bevorzugung von öffentlichen Bediensteten gegenüber den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft und würde dann sofort als Beamtenprivileg hier im Landtag kritisiert werden. Wenn es für alle gleich gelten soll, bedarf dies einer bundesweiten Regelung und Einigung. Zum Antrag „Änderung des NÖ Landesagenturgesetz“ geht es inhaltlich um eine gesetzliche Grundlage für die sogenannten „Einspringerdienste“ zu schaffen. Das sind bereits im Dienstplan fixierte Dienste, die von anderen Mitarbeitern unvorhergesehen übernommen werden müssen, z. B. durch Krankheit. Das Erbringen dieser sogenannten „Einspringerdienste“ stellt den Dienstbetrieb in den Gesundheitseinrichtungen sicher und bedarf hoher Flexibilität der Bediensteten. Ich möchte mich dafür auch auf diesem Weg herzlich bedanken, auch bei den Bediensteten in den Kliniken und Betreuungszentren für ihre aufopfernde Arbeit. Wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Waldhäusl.)
Dritte Präsidentin Prischl(SPÖ): Die Rednerliste ist erschöpft.
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